StVZO, VOInt und die FRV zur FZV zusammengefasst

RSE
Das die StVZO, VOInt und die FRV zur FZV zusammengefasst werden, wird hier kaum einen interessieren.

Trotzdem gibt es Änderungen die uns betreffen können. Nur Fussgänger werden weiterhin ruhig schlafen können. Skeetchers sind weiterhin Zulassungsfrei.

Die wichtigsten Änderungen ab dem 1.3. d.J. :

1. Die Zuständigkeit der Zulassungsbehörde richtet sich zukünftig nach dem Hauptwohnsitz des KFZ Halters, nicht mehr nach dem Standort des KFZ.
2. Vorübergehende und endgültige Stilllegungen entfallen und werden durch das Verfahren der Ausserbetriebsetzung abgelöst.
3. Die Betriebserlaubnis eines KFZ bleibt bis zur Wiederzulassung erhalten.
4. Das bisherige Kennzeichen wird sofort frei verfügbar, wenn nicht bei der Ausserbetriebsetzung eine Reservierung des alten Kennzeichen beantragt wird.

Erläuterung zu den Punkten:

1. Sollte jemand z.B. einen Zweitwohnsitz auf Sylt haben, dann muss er sich leider vom NF Kennzeichen verabschieden. Nun gibt es das Kennzeichen welches an seinem Hauptwohnsitz gilt. Na und?
2. Es gibt bei der Stilllegung eines KFZ nun keinen Unterschied mehr ob es z.B. nur zum Verkauf oder zur Verschrottung oder dem Export ausser Betrieb gesetzt wird. Das ist eine simple Vereinfachung.
3. Auch nach mehr als 18 Monaten wird nicht wie vorher ein Gutachten nach Paragraph 21 benötigt um das KFZ wieder zuzulassen. Ihr könnt also eure alten Trecker aus der Garage schieben und wieder zulassen, solange sie vorher bereits einmal im Verkehr waren.
4. Wer an seinem KFZ Kennzeichen hängt, sollte nun bei der Ausserdienststellung darauf achten dieses zu reservieren. Man kann es dann nahtlos bei der Anmeldung eines neuen KFZ weiterverwenden. Vorsicht also beim Verkauf eines KFZ. Der Händler muss darüber informiert werden! Ansonsten kann schon morgen der Nachbar mit seinem geliebten "HH-MM 1111" durch die Gegend düsen.
Firefighter 93
Hi!

Seit wann gilt das denn? Punkt 4 wollte ich nämlich im Dez. 06 machen, ging aber nicht... Augen rollen

Gruß Patrick smile
RSE
Sollte eigentlich ab Morgen gelten . . . Augenzwinkern

Ich such noch mal ne Qualle . . .

Watte . . .hier: http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm
Filter
Punkt 4 finde ich ganz witzig. Ab sofort kann ich mein Autokennzeichen also theoretisch für den Rest meines Lebens benutzen und von Auto zu Auto "mitschleppen". Könnte trotzdem für ein gewisses Durcheinander bei den Behörden sorgen, wenn Kennzeichen und Fahrzeug plötzlich nicht mehr zusammenpassen. Stichwort Blitzer. Aber der Gesetzgeber wird sich schon was dabei gedacht haben.
eike112
Punkt 1 hat vorher eigentlich schon Sinn gemacht. Wenn man in HH gewohnt hat bzw. wohnt und wie du es so schön sagst ein Haus auf Sylt hat, dann hat er sich nur das NF an sein Auto gemacht um Steuern zu sparen. Weil nämlcih dei FZ-Steuer in HH um eineiges teurer ist als auf dem Lande.
Cola Trinker
Zitat:
Original von Filter
Punkt 4 finde ich ganz witzig. Ab sofort kann ich mein Autokennzeichen also theoretisch für den Rest meines Lebens benutzen und von Auto zu Auto "mitschleppen". Könnte trotzdem für ein gewisses Durcheinander bei den Behörden sorgen, wenn Kennzeichen und Fahrzeug plötzlich nicht mehr zusammenpassen. Stichwort Blitzer. Aber der Gesetzgeber wird sich schon was dabei gedacht haben.


Ist doch nicht neu. Das ging in der Vergangenheit in stormarn auch schon immer. Als ursprünglicher Halter konnte man sein altes Kennzeichen mitnehmen.
RSE
Dann aber nur, wenn der Beamte nen guten Tag hat, normalerweise ist das Kennzeichen Fahrzeug behaftet . . . .

Hat man mir erzählt . . . Teufel
Firefighter 93
Zitat:
Original von RSE
Dann aber nur, wenn der Beamte nen guten Tag hat, normalerweise ist das Kennzeichen Fahrzeug behaftet . . . .

Hat man mir erzählt . . . Teufel


Kann ich bestätigen, die Aussage. Augen rollen
Ausnahme: Wenn das Fahrzeug in einem anderen Kreis angemeldet wurde, dann ist das Kennzeichen sofort wieder frei. Hätte mein Kennzeichen gerne behalten - egal, jetzt ist es halt so...

Gruß Patrick smile
Birgit
was habt ihr denn so für Kennzeichen.

Da gibt es ja die tollsten Buchstaben/Zahlenkombinationen.

z.B. FF.... oder Initialen -112

großes Grinsen
Shipper@56
naja... od-ff-112 hat halt nur einer... Augenzwinkern großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

da ich noch kein auto hab kann ich dazu schlecht was sagen... traurig
storm
Xraywilli
Naja, bei unserem KBM a.D. hat es ja leider nur für FF 113 gereicht....
Weiß jemand wer die FF 47 hat großes Grinsen

Die 48 ist ja auch schon fest in Tralauer ( Nütschauer ) Hand....
Slartibartfass
Ich hatte schon mal eine ausgiegige Diskussion mit Kameraden, weil ich die Meinung vertrat, dass gewisse Kennzeichen bestimmten Leute (z.B. Ortswehrführern) vorbehalten bleiben sollten.

Bevor es jetzt losbricht: Mir ist klar, dass die Behörden auf sowas nicht achten können, aber ein OFM (nur so z.B.) muss ja nicht umbedingt FF 93 als Wunschkennzeichen angeben.

Mir würde natürlich FF 9344 zustehn.
(Just kidding)
Ommel
Zitat:
Original von eike112
Punkt 1 hat vorher eigentlich schon Sinn gemacht. Wenn man in HH gewohnt hat bzw. wohnt und wie du es so schön sagst ein Haus auf Sylt hat, dann hat er sich nur das NF an sein Auto gemacht um Steuern zu sparen. Weil nämlcih dei FZ-Steuer in HH um eineiges teurer ist als auf dem Lande.


Nicht nur um Steuern zu sparen, ein Bekannter von mir hat jetzt NF an seinem Auto, dass machen die meisten, die dort einen Zweitwohnsitz haben, um die Überfahrt usw. zu sparen. "Anwohner" haben da so einiges an Vergünstigungen.
Filter
Zitat:
Original von Birgit
was habt ihr denn so für Kennzeichen.

Da gibt es ja die tollsten Buchstaben/Zahlenkombinationen.

z.B. FF.... oder Initialen -112

großes Grinsen


Die FF71 soll ja auch schon vergeben sein, wie man munkelt.

Ich hab mir einmal ein Wunschkennzeichen geholt, besser gesagt vom Autohaus holen lassen. Die haben prompt einen Zahlendreher fabriziert und mich ganze 9 Jahre älter gemacht. Fand ich nicht lustig. Die Kumpels schon. Seit dem hab ich stets das Kennzeichen genommen, welches mir zugeteilt wurde. Außerdem glaubt eine Bekannte von mir daran, dass die Buchstaben "hinterm Strich" die Namensinitialen der nächsten Liebe sind. Hat bei mir noch nie funktioniert. Ich hätte allerdings schon stutzig werden können, als die Buchstaben meines letzten Kennzeichens nicht mit ihren Initialen, sondern mit denen der Schwester übereinstimmten. Das konnte ja nicht gut gehen!
Filter
@ RSE:

Einen Punkt hast du übrigens vergessen. Die sogenannten Behördenkennzeichen (Zettbee OD - 1234) entfallen zukünftig, d.h. auch die Einsatzfahrzeuge der FF erhalten bei Neuzulassung fortan ganz normale Kennzeichen.
Filter
Zitat:
Original von Cola Trinker
Zitat:
Original von Filter
Punkt 4 finde ich ganz witzig. Ab sofort kann ich mein Autokennzeichen also theoretisch für den Rest meines Lebens benutzen und von Auto zu Auto "mitschleppen". Könnte trotzdem für ein gewisses Durcheinander bei den Behörden sorgen, wenn Kennzeichen und Fahrzeug plötzlich nicht mehr zusammenpassen. Stichwort Blitzer. Aber der Gesetzgeber wird sich schon was dabei gedacht haben.


Ist doch nicht neu. Das ging in der Vergangenheit in stormarn auch schon immer. Als ursprünglicher Halter konnte man sein altes Kennzeichen mitnehmen.


Wäre mir auch neu. Das Kennzeichen war bislang fahrzeuggebunden oder -behaftet, wie RSE schrieb. Sprich der Käufer eines gebrauchten Fahrzeugs konnte zwar das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs übernehmen, solange er im selben Zulassungsbereich wohnte. Ansonsten wurde das Kennzeichen aber für eine gewisse Zeit gesperrt, bevor es wieder vergeben wurde. Natürlich konnte man das Kennzeichen umgehend für sich reservieren, sofern es wieder freigegeben wurde. Dazu mußte man entweder die Fristen kennen und fix sein, oder gute kontakte zur Zulassungsstelle haben. Andererseits sind natürlich nicht nur die Wege des Herrn unbegreiflich, grins