Remise
Hi !
Eine Frage an euch:
Wie wird es in euren Gemeinden gehandhabt wenn Fehlalarme oder Bagatelleinsätze gefahren werden. Stellt die Gemeinde oder Stadt das in Rechnung ??
Wir hatten z.B. am Samstag um 21.56 Uhr einen Einsatz, bei dem Feuer auf einem leerstehendem Resthof gemeldet wurde. Beim Eintreffen stellten wir fest, das auf einer an einem Garten- und Lanfschaftsbauer vermietete Grünfläche, eine große Menge Gartenabfälle unbeaufsichtigt brennt. Es ist zwar nur eine Vermutung, aber es lieg nahe das der Gärtner es selbst angezündet hat und nach hause ist
Es kam auf das hier wohl eine Rechnung fällig wäre !
JFWEllar
Auf jeden Fall bezahlen, weil solche Feuer müssen angemeldet werden und wenn noch nicht mal ne aufsicht dabei ist, dann ists ja grad schon doppelt schlimm.
storm
Ja es gibt einige Einsätze die bezahlt werden müssen:
Gebührensatzung
| Zitat: |
Gebührensatzung §3.1:
Soweit nicht das Brandschutzgesetz oder § 2 dieser Gebührensatzung etwas anderes bestimmt, sind die Dienstleistungen der Feuerwehr nach Maßgabe dieser Gebührensatzung gebührgebührenpflichtig.
Gebührenpflicht besteht ebenfalls bei Einsätzen zu Zwecken nach § 2 im Falle
a) vorsätzlicher Verursachung von Gefahr oder Schaden,
b) vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr,
c) eines Fehlalarms durch eine Brandmeldeanlage und
d) einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht.
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Remise
| Zitat: |
Original von JFWEllar
Auf jeden Fall bezahlen, weil solche Feuer müssen angemeldet werden und wenn noch nicht mal ne aufsicht dabei ist, dann ists ja grad schon doppelt schlimm. |
Sehe ich ja geanuso. Aber in einem Dorf ist halt alles etwas persönlicher und hier ist das Problem, das wiedermal nichts passiert

!
storm
Das Problem kenne ich aus meiner früheren Wehr...
dazu kommt, dass es in einigen Gemeinden/Ämtern keine Gebührensatzung gibt und demzufolge keine Rechnungen geschrieben werden können.
Cola Trinker
Bei uns werden Ölspuren, grundlose Alarmierungen der Brandmeldeanlagen, Brandstiftung, Tragehilfe (Nicht Rettung über DLK!!) etc. in Rechnung gestellt.
Ich halte es für Richtig, leider kommt das Geld aber nicht der Feuerwehr direkt zu Gute.
DerMitDemMB100Fährt
Bei uns in der gemeinde is jetzt eine gebührensatzung verabschiedet worden in der geregelt is was wer kostet, also wieviel €/std pro einsatzkraft/fahrzeug zu entrichten sind.Ganz klar entgeldpflichtig sind dinge wie ölspur/fehlalarme...
Gruß Florian
WINTH1
also hier in hamburg ( hab ich mir mal sagen lassen

) soll pro alarmiertes fahrzeug ein grundsatz von 300 € erhoben werden bei
a) vorsätzlicher Verursachung von Gefahr oder Schaden,
b) vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr,
c) eines Fehlalarms durch eine Brandmeldeanlage und
d) einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht.
ob das so ganz genau stimmt kann ich leider nich sagen... so wird aber gemunkelt ..
X-Aralator
| Zitat: |
Original von Cola Trinker
Ich halte es für Richtig, leider kommt das Geld aber nicht der Feuerwehr direkt zu Gute. |
Und nichma indirekt, oder vergrößert sich bei euch durch Fehlalarme der Haushaltsetat??
Theo
Leider gibt es immer noch viel zu viele Gemeinden/Ämter die keine Gebührenordnung haben, manchmal möglicherweise auch weil die entsprechenden Fehleinsätze dort zu selten sind und es auch nicht von den entsprechenden Wehrführern in´s Gespräch gebracht wird bzw. die lokalen Gemeindevertreter gar nicht wissen wo für so etwas gut sein soll. Auch gibt es immer wieder Bürger die glauben die Feuerwehr muss kommen um die 2cm Wasser, die von der kaputten Waschmaschine stammen, in ihrem Keller aufwischen......
Ein Hinweis auf die kostenpflichtigkeit für solche "Tätigkeiten" wirkt dann oft Wunder......
Cola Trinker
| Zitat: |
Original von X-Aralator
| Zitat: |
Original von Cola Trinker
Ich halte es für Richtig, leider kommt das Geld aber nicht der Feuerwehr direkt zu Gute. |
Und nichma indirekt, oder vergrößert sich bei euch durch Fehlalarme der Haushaltsetat?? |
Wenn ich da richtig im Kopf habe, gibt es einen Haushaltansatz für solchen Einnahmen. Dieser ist recht hoch und muss erst erfüllt werden bevor der Etat für die FF dann aufgestockt wird. So ganz genau weiss ich das aber net.
Reusch
Eine Gebührensatzung ist ein Thema, dass man nicht verallgemeinern sollte.
Wenn in einer Stadt/Gemeinde die Arbeitgeber die Kosten für die Freistellung eines Feuerwehrmannes/frau gem BrSchG über die Gemeinde abrechnen ist eine Gebührensatzung eine annehmbare Möglichkeit der Gegenfinanzierung.
Wird dieses aber nicht praktiziert, erhebt die Gemeinde mit einer Gebührensatzung Gelder auf Kosten von ehrenamtlichen Bürgern( Feuerwehrleute ).
In Großhansdorf rechnen die Arbeitgeber die Kosten nicht ab, es gibt keine Gebührensatzung und die Feuerwehr ist mit großer Mehrheit gegen eine Gebührensatzung. Wir versehen unseren ehrenamtlichen Dienst zum Wohle der Mitbürger und die Arbeitgeber ziehen dabei mit.
storm
| Zitat: |
Original von Reusch
In Großhansdorf rechnen die Arbeitgeber die Kosten nicht ab,
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Solange das klappt ist es eine gute Lösung.
Das Einsatzaufkommen wird aber nicht weniger, und irgendwann werden die Arbeitgeber entweder den Beschäften verbieten überhaupt zum Einsatz zu fahren, oder versuchen die Kosten reinzukriegen.
| Zitat: |
Original von Reusch
Wir versehen unseren ehrenamtlichen Dienst zum Wohle der Mitbürger. |
Tun wir das nicht alle?
Theo
Ausserdem verhindert (etwas) eine Gebührensatzung es, das einige findige Bürger die Feuerwehr als "billige" Arbeitskräfte missbrauchen. Beispiel: 2cm Wasser in Keller, die Feuerwehr MUSS mal zum aufwischen kommen, ich zahle ja schliesslich Steuern..... so etwas in der Art höre ich fast täglich......
X-Aralator
| Zitat: |
Original von Theo
Ausserdem verhindert (etwas) eine Gebührensatzung es, das einige findige Bürger die Feuerwehr als "billige" Arbeitskräfte missbrauchen. Beispiel: 2cm Wasser in Keller, die Feuerwehr MUSS mal zum aufwischen kommen, ich zahle ja schliesslich Steuern..... so etwas in der Art höre ich fast täglich...... |
genau so etwas hatten wir letzten Freitag, da drohte Wasser durch eine Baustelle in ein Haus zu laufen, nur weil der Gulli mit etwas Sand bedeckt war, da kann man sich als Anwohner auch selber den Spaten schnappen und ma eben 4-5 Schippen Sand beiseite schaffen.......
Muß das sein, daß wir dafür wieder raus müssen?!