RSE
Hallo liebe Kameradinnen und Kameraden,
kann mir mal einer eine ungefähre Angabe geben, was im eignen Garten
erlaubt ist und was nicht.
Also darf ich jetzt einmal im Monat Grillen oder gar nicht,
wenn Nachbarin - was Mieterin ist - vom Balkon verbale Attacken loslässt?
Wir sind eine Wohngegend, wo alle gerne Grillen, nur WIR sitzen leider im Blickfeld der netten Dame . . .
Muss ich jedes mal kriechend um Erlaubnis fragen/betteln ?
Leider scheinen die Gerichte da recht unterschiedlich zu entscheiden.
Cola Trinker
Dann lass es doch drauf ankommen. Hast Du ne Rechtsschutzversicherung? Wenn nicht abschließen und verklagen lassen! Mal gucken ob die nette Dame das überhaupt macht.
angreifer80
Man muss es doch nicht gleich so provozieren...

. Wende dich doch erstmal z. B. an den Verbraucherschutz.
MOK
Abschließen und drei Monate warten, bin vom Fach...
angreifer80
Na gut, dann würde ich auch lieber auf den Fachmann hören
storm
1. Treffer
http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=1178
Auszug:
Eine gesetzliche Grundlage ?
Eine gesetzlich Grundlage, die das Grillen in den Sommermonaten regelt, ist, abgesehen von Brandenburg und Nordrhein-Westfalen, nicht gegeben. Dies führt dazu, dass die Gerichte ihre Entscheidung der Einzelfälle auf die allgemeinen zivilrechtlichen Unterlassungsanspüche stützen müssen.
Die Rechtsprechung
Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist nicht einheitlich. Zum einen wird dem Grillen eine sozialtypische Verhaltensweise zugesprochen, so dass es nicht verboten werden kann. Zum anderen wollen die Gerichte, dass das Gebot der Rücksichtnahme gewahrt bleibt und der Nachbar nicht durch zu häufiges Grillen über alle Maßen malträtiert wird.
Da es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt, liegt die Beweislast bei deiner Nachbarin.
@Mok Wahnsinns Tipp...da ist der Sommer vorbei
MOK
das ist kein Tipp, dass ist Tatsache
storm
Ja schön dass es Tatsache ist, bringt nur niemanden weiter in dieser Situation.
RSE
hmm . . doofe Nuss, die . . ich Grill Morgen . . gesagt habe ich es ihr vorm letzten Pöbeln schon, also kann se die Fenster zumachen. Außerdem fühle ich mich seelisch von ihr drangsaliert und mich in meinen Grundrechten beschnitten, da es immer nur uns gilt.
Ich hab Kinder - sie ist alt und vertrocknet, die hat doch nur Frust, die olle Eule!
storm
Die wird doch durch den Rauch sogar noch konserviert, also müsste sie eigendlich die Kohle zahlen
MOK
Bring ihr doch einfach ne Wurst rüber
angreifer80
Gleich mit in die Kohle, die Alte. Billiger geht ne Beerdigung gar nicht.
RSE
Oh das ist böööse . . . nenenee . . ich bin ja so harmoniesüchtig, aber he, ich dachte immer unflätige Pöbeleien wären eine Tugend der Jugend, aber haidazack, was die so draufhat . . . *mitdenohrenschlagger*
RSE
| Zitat: |
Original von MOK
Bring ihr doch einfach ne Wurst rüber |
Ich glaube denn fühlt se sich verhohnepiepelt . . .
Shipper@56
| Zitat: |
Original von RSE
| Zitat: |
Original von MOK
Bring ihr doch einfach ne Wurst rüber |
Ich glaube denn fühlt se sich verhohnepiepelt . . .
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Ach was
Schlag ihr doch einfach vor, dass sie sich nen Loch in eine andere Richtung in die Wand knüppelt... Ich sponsore auch nen Hammer
Filter
Watt sacht denn datt Ordnungsamt dazu? So eine Grillparty kann ja auch schnell mal Polizei und/oder Ordnungsamt auf den Plan rufen und dann geht’s ggf. nach öffentlichem Recht, nicht nach Privatrecht und das sagt Folgendes:
Ausgehend von einem Grillen ohne Verursachen von Lärm und extremen Gerüchen gilt laut Auffassung des OLG Oldenburg (Achtung Einzelfallentscheidung aber durchaus mit Richtliniencharakter):
Es ist an warmen Sommerabenden bei besonderen Gelegenheiten, zum Beispiel anlässlich eines Geburtstags, für viele Menschen ein großes und von den Nachbarn meist auch geduldetes Vergnügen, im Garten zu grillen – und dies in Einzelfällen auch über 22 Uhr hinaus. Dies (seitens des Ordnungsamtes) völlig zu untersagen, geht zu weit. An vier Abenden im Kalenderjahr müssen daher die Nachbarn das Grillen im Freien bis 24 Uhr (nicht länger und ohne Lärm) als sozialadäquat hinnehmen.
Nicht besonders geschützt ist übrigens die Überempfindlichkeit einzelner Personen. Für manche Menschen mag der Geruch von gebratenem Fleisch unerträglich sein, für den „Normalbürger“, auf den bei der Betrachtung abzustellen ist, gehört das gelegentliche Grillen zur üblichen Gartennutzung.
PS: Es gilt natürlich wie immer, wo kein Kläger ist, da ist auch keine Klage!
RSE
Diese Dame ist überempfindlich und ich hab Geburtstag . .also muss sie sich mal zurücknehmen . .
oeltech
Dann wünsche ich dir liebe Randy morgen zu deinem Ehrentag alles gute und das Florian genug Kohle im Grill hat.Lade die alte Schrappnelle zu einer Grillwurst ein und füll sie ab.Und übermorgen seid ihr wie alte Weggefährten.