Cola Trinker
Mich würde mal interesieren, ob Schaden an den PA's auftreten können.
http://www.ln-online.de/regional/stormarn/2448403
Bilder
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Lütjensee - Wie verhält man sich als Atemschutzgeräteträger bei einem Sturz ins Wasser? Dieser Frage gingen dieMitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Lütjensee und Steinhorst (Kreis Herzogtum Lauenburg) bei einem gemeinsamen Training im Freibad der Gemeinde Steinhorst nach.
Im Schwimmbad gab Kim Steingrube, in seiner Funktion als Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr Steinhorst und beruflich als Ingenieur bei der Firma Dräger in Lübeck beschäftigt, eine Einweisung und Sicherheitsbelehrung in die von seiner Firma Dräger zur Verfügung gestellten Atemschutzgeräte.
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„Man kann ins Wasser fallen und muss keine Angst haben“, erklärte Steingrube, „es ist nichts anderes als tauchen, nur dass das Blickfeld durch die Maske etwas anders ist.“ Durch die Unterstützung eines Rettungstauchers der Freiwilligen Feuerwehr Lütjensee sowie einiger Rettungsschwimmer konnte mit der Übung begonnen werden. Hintergrund war, dass es Neubauten gibt, in denen sich mittlerweile Schwimmbäder befinden oder Grundstücke, auf denen große Teiche entstehen. Um den Feuerwehrleuten zu vermitteln, wie sich Bekleidung und Atemschutzgeräte bei einem Sturz ins Wasser verhalten, wurde im Freibad geübt.
Im ersten Schritt wurde die bedingte Schwimmfähigkeit der Einsatzbekleidung vorgeführt, die das Wasser bei einem Sturz ganz langsam aufnimmt und somit eine recht lange Auftriebsphase hat. Im zweiten Schritt konnten die Atem-Schutzgeräteträger ausprobieren, wie es ist, mit Atemschutzgeräten ins Wasser zu gehen. Eine beeindruckende Übung, waren sich die Teilnehmer am Ende einig. Ihr Dank geht an die Trainer und die Firma Dräger für die kostenlose Bereitstellung der Atemschutztechnik. Möglich wurde die Übung allerdings erst durch die Genehmigung des Sicherheitsbeauftragten des Kreises, der ein paar Auflagen machte, um die Gesundheit der Feuerwehrleute nicht zu gefährden. kkm |
Blaulicht-Reporter
Nein die nehmen keinen Schaden sonst würde ein angestellter von Dräger bestimmt keine Geräte zur Verfügung stellen.
angreifer80
Das klappt eigentlich sehr gut, das haben wir auch mal im Schwimmbad gemacht. Das einzige, was ein wenig bei Überdruck nervt, ist, dass man immer Blubberblasen vorm Sichtfeld hat. Aber sonst völlig problemlos.
oeltech
Aber auch hier: Immer die Maskenbebänderung anziehen!!!
Wasserlöscher
Mich würde auch interessieren, was die HFUK zu diesem Thema zu sagen hat.
wuwi01
Das Steht doch im Bericht der LN drin !!!!!
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| Möglich wurde die Übung allerdings erst durch die Genehmigung des Sicherheitsbeauftragten des Kreises, der ein paar Auflagen machte, um die Gesundheit der Feuerwehrleute nicht zu gefährden. kkm |
Denn der Sicherheitsbeauftragte wird sich wohl streng an die Vorgaben halten
Blaulicht-Reporter
Ich habe mit dem Wehrführer darüber gesprochen und es wurde von der FUK genehmigt. Es waren ja auch Rettungstaucher da.
Wasserlöscher
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Original von wuwi01
Das Steht doch im Bericht der LN drin !!!!!
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| Möglich wurde die Übung allerdings erst durch die Genehmigung des Sicherheitsbeauftragten des Kreises, der ein paar Auflagen machte, um die Gesundheit der Feuerwehrleute nicht zu gefährden. kkm |
Denn der Sicherheitsbeauftragte wird sich wohl streng an die Vorgaben halten
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OK, demnächst lese ich die Berichte ganz, wenn ich ein Kommentar schreibe.
Tokega
Ich möchte ja kein Spaßverderber sein, aber da ich einer von den Dreien bin, der Eure PA's prüft, muß ich leider darauf aufmerksam machen, daß die Geräte nicht fürs Tauchen ausgelegt sind!
Ich kann verstehen, daß solche Übungen gerade im Sommer eine willkommende Abwechslung sind. Aber da fragt man sich, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit , daß man unter PA in einen Pool fällt, wirklich?

(Wie im Artikel beschrieben)
In der FwDV 8 „Tauchen“ ist für einen Einsatz unter Abschnitt 4 Ausrüstung geregelt, was man dabeihaben sollte, wenn man (,mit Ausbildung zum Feuerwehrtaucher oder in der Ausbildung,) geeignete Geräte verwendet, die auch für das Tauchen geeignet sind.
Ich hoffe, daß die HFUK auch wirklich komplett über die Übung Bescheid weiß und beim Eintreten eines Versicherungsfalls keinen Ärger macht...
Die PA's sollten auch nach solchen "Einsatz" zur Sicherheit in Nütschau einer Prüfung unterzogen werden ...
Blaulicht-Reporter
die geräte wurden von der firma dräger zur verfügung gestellt und anschließend gründlich geprüft.
Borni
Hallo Torben,
diese "Übungen" werden mehr durchgeführt als wir denken. Was man hier und da mal so aufschnappt. Es siegt einfach die Neugier. Leider hat das mit Ausbildung vielfach nicht viel zu tun.
Ich denke auch, dass die Warscheinlichkeit während des Einsatzes in einen Pool zu fallen seeeehr gering ist und selbst wenn, würde man sich ja auch nicht entspannt zurücklehnen und das kühle Nass genießen.
Wobei, wenn man eingeschlossen ist...
Gruss
Martin
Wasserlöscher
Ich möchte doch noch mal die HFUK ins Spiel bringen. Meines Wissens spricht sie sich nach dem tragischen Unfall in HL dafür aus, dass Feuerwehren ihre Übungen nur noch realitätsnah gestalten und die Ausrüstungen entsprechend ihrer Verwendung eingesetzt werden.
Ich selber glaube, dass sich die ASG´s nicht zum Tauchen eignen - habe es allerdings auch noch nicht ausprobiert...
Christoph
| Zitat: |
Original von Wasserlöscher
Meines Wissens spricht sie sich nach dem tragischen Unfall in HL dafür aus, dass Feuerwehren ihre Übungen nur noch realitätsnah gestalten und die Ausrüstungen entsprechend ihrer Verwendung eingesetzt werden. |
Welchen Unfall meinst du? Der wo ein Kamerad bei einer Heißübung ums Leben kam?
Wasserlöscher
Ja, genau den meine ich. Dort wurde - unter anderem - auch eine Haustür zusätzlich mit Schrauben verschlossen, um den Zugang für die Kameraden möglichst schwierig zu gestalten. Dies war zwar nicht ursächlich für den tragischen Ausgang aber dennoch einer von vielen Gliedern der Unglückskette. Nachdem die Ermittlungen eingestellt und ein Unfallgutachten erstellt wurde, hat die HFUK daraus die Lehren gezogen, dass nur noch Übungen ausgearbeitet werden sollten, die auch realitätsnah sind. Und in der Realität sind für mich mit Schrauben verschlossene Haustüren genauso unwahrscheinlich wie ein Löscheinsatz im Swimming-Pool.
Kreis-Sibeau
Da der Sicherheitsbeauftragte des "Kreises" (?) in dem Zeitungsartikel zitiert wurde, erlaube ich mir, mich auch einmal in die Thematik ein zu mischen.
Zunächst einmal habe ich Übungen weder zu genehmigen oder zu verbieten. Ich kann aus Sicht des Unfallversicherers lediglich eine Meinung dazu abgeben, bzw. kann ich beratend auf Gefahren hinweisen bzw. bestätigen ob ein Versicherungsschutz besteht oder eben auch nicht.
Auch im vorliegenden Fall habe ich meinen Aufgaben entsprechend auf Bitten des Amtswehrführers eine schriftliche Stellungnahme zu der geplanten Übung abgegeben sowie nach Rücksprache mit der HFUK bestätigt, das auch für diese Übung ein Versicherungsschutz unter der Bedingung der Einhaltung wesentlicher Auflagen gegeben ist. Dieses hat nichts mit einer Genehmigung zu tun. Die Genehmigung und letztendlich die Verantwortung für solcherlei Dinge trägt ausschließlich die Wehrführung, die sich, wenn etwas ungeplantes eintritt, hierfür auch einer Verantwortung stellen wird.
Ich habe aber in meiner Stellungnahme an den Amtswehrführer ganz klar den Sinn einer solchen Übung in Frage gestellt. Zum einen gibt es bereits genügend Erfahrungen mit solchen Übungen, also auch Erfahrungsberichte die weiter gegeben wurden, anderseits zweifel ich den Sinn einer solchen Übung an. Wie bereits schon vorher angemerkt: Wie hoch ist denn die Gefahr, als PA-Träger ins Wasser zu fallen ? Im Umkehrschluss stellt sich auch die Frage, ob wir jetzt bei Einsätzen auch Schwimmwesten über dem PA tragen müssen, wenn sie Gefahr doch so immens ist ?
Es hat übrigens auch schon Übungen gegeben, da sind Angehörige von FF´s mit den Geräten von fünf Meter Türmen gesprungen. Ist doch irgendwie realitätsnah, oder etwa nicht.
Bei allem Spaß, der sich auch mit dieserlei Art von Übungen verbunden ist, sei ausdrücklich davor gewarnt, hier Einsatzgeräte zu verwenden. Dieses kann in der Folge tödlich enden.
Ich hoffe, das diese Übung einmalig stattgefunden hat und nun nicht der Jojo effekt eintritt. Es ist absolut richtig was schon geschrieben wurde: Übungen sollen nur realitätsnah durchgeführt werden. Die schwersten Unfälle sind auch in SH bei Übungsszenarien passiert: Westerland, Lübeck ect.
Sollte dennoch nun der Wunsch nach Wiederholung eintreten, lasst uns vorher wenigstens noch einmal darüber sprechen.
Euer Kreis-Sibeau
Christoph
@Wasserlöscher ich war damals bei der Übung wo der Kamerad tödlich verunglückte dabei. Die Übung wurde von Kameraden aus einer Nachbarwehr ausgearbeitet und da sich das Übungsobjekt in unserem Ausrückebezirk befand haben die uns gefragt, ob wir mit üben wollen.
Über die Ursachen für den tödlichen Ausgang können wir uns gerne mal beim Dienst unterhalten, da dort glaube ich auch viel falsche Informationen in Umlauf gekommen sind.
Die Feuerwehr Lübeck hat darauß übrigens ihre eigene Lehre darauß gezogen und kurzerhand alle Heißübung (außer im Brandgewöhnungscontainer) verboten.
Wasserlöscher
Den Ausführungen unseres Kreis-SiBeau ist wohl nichts hinzuzufügen. Vielen Dank dafür! Jetzt würde mich natürlich interessieren, ob sich auch die entsprechende Wehrführung noch äußern möchte - oder hat sie das schon und ich habe es mal wieder übersehen.
@ Christoph, in der Tat ist das Thema mit dem Unfall in Lübeck zu umfangreich, als das man es hier in wenigen Sätzen umfassen bzw. erklären kann. Wenn Du damals dabei warst, wirst Du mir sicherlich zustimmen können.
Ich selber habe eine Schilderung des Hergangs direkt von dem "ermittelnden" Sachbearbeiter der HFUK (Herr Olaf Störmann) erfahren dürfen. Auch hat unser Kreis-SiBeau in unserer Wehr einmal diesbezüglich einen Vortrag gehalten. Aber das ist ja hier nicht in erster Linie das Thema...
Cola Trinker
| Zitat: |
Original von Wasserlöscher
Den Ausführungen unseres Kreis-SiBeau ist wohl nichts hinzuzufügen. Vielen Dank dafür! Jetzt würde mich natürlich interessieren, ob sich auch die entsprechende Wehrführung noch äußern möchte - oder hat sie das schon und ich habe es mal wieder übersehen.
.. |
@ Wasserlöscher
ich glaube wir sollten das Thema Genehmigung, Rechtfertigung etc. hier nicht führen. Es sind im Vorwege alle Dinge besprochen worden und damit ist die Aktion grundsätzlich so O.K. Alles weitere ist Sache der Wehr und deren Führung.
Es war auch nicht meine Frage, daher back to topic:
Können die Geräte Schaden nehmen?
Kreis-Sibeau
Cola-Trinker @
Ja, die Geräte können schweren Schaden nehmen. Es sind schließlich keine Tauchgeräte sondern Pressluftatmer. Die Konzeptionen des Druckminderers und des Lungenautomaten ist grundsätzlich nicht die eines Tauchgerätes.
Vom Kameraden der KFZ ist ja auch der Hinweis gekommen, das in so einem Fall (wenn tatsächlich einmal so etwas Vorkommen sollte) das betreffende Gerät sofort einer gründlichen Überprüfung unterzogen werden muß. Dieses muß mindestens in der KFZ passieren, ggf. auch beim Hersteller des Gerätes.
Die angesprochene Übung konnte deshalb auch nur u.a. durchgeführt werden, weil die Firma Dräger als Hersteller der betreffenden Geräte, diese zur Verfügung gestellt hat. Mit Einsatzgeräten ist so eine Übung undenkbar, auch wäre hier der Versicherungsschutz unter den geschilderten Umständen nicht gegeben. Ist aber auch tatsächlich so schon einmal in der Realität vorgekommen. Ab zum tauchen und hinterher gleich wieder auf´s Fahrzeug damit. Kannst Dir sicher vorstellen, welche Folgen dieses hatte, als das rauskam.,
Also besser nicht nachmachen, schon gar nicht mit Einsatzgeräten und wenn die Neugierde oder die Lust dazu zu groß wird, immer vorher ein paar Meinungen einholen.
Der Wehrführer trägt die Verantwortung im Rahmen seiner Unternehmerverantwortung.
Gruß
JPS
PA80
Nabend!
Es ist auf jeden Mal eine Erfahrung, die auch noch sehr viel Spass macht!!
;-)