Einführung der FwDV 3 in SH

99/5/1
Einführungserlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom
25. August 2008 - IV 333 - 166.431.5

Aufgrund des § 42 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistun gen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz -BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl. S. 200), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.01.2008, Art. 1 (GVOBl. S. 12) führe ich die Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 "Einheiten im Lösch-und Hilfeleistungseinsatz" (Ausgabe Februar 200cool zum 1. September 2008 ein.

Die FwDV 3 kann in elektronischer Form von der Homepage der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein unter der Adresse "www.lfs-sh.de" abgerufen werden. Zusätzlich können die Änderungen/Ergänzungen zur alten FwDV 3 "Einheiten im Löscheinsatz" (Stand 2005) als FwDV 3 TH herunter geladen werden.
Die Druckform kann bei dem Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes GmbH, Koblenzer Straße 135 – 139, 53177 Bonn, und bei dem Deutschen Gemeindeverlag W. Kohlhammer GmbH, Heßbrühlstraße 69, 70565 Stuttgart, bezogen werden.

Die im Erlass vom 14. August 1987 – IV 350 b – 166.251 – eingeführte Feuerwehr-Dienstvorschrift 13/1 "Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz" und die im Erlass vom 3. November 2005 – IV 333 – 166.431.5 - eingeführte Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 "Einheiten im Löscheinsatz" werden zum 1. September 2008 aufgehoben.

Die Kreise werden gebeten, die Ämter und Gemeinden darüber zu informieren.

Gez. Martin Lensing

FwDV 3 Download

Ergänzungen zur FwDV 3 Download


Quelle: LFS-SH
Tokega
Sehr fleißig ... so wie immer fröhlich
Firefighter 93
Zitat:
Original von Tokega
Sehr fleißig ... so wie immer fröhlich


Yep, kann ich nur zustimmen, danke für die Info! Daumendrücken

Gruß, Patrick fröhlich