Führerscheine

Filter
Seit Einführung des EU-Führerscheins haben die Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und der Katastrophenschutz in Deutschland ein Problem, das sich in den nächsten Jahren erst noch so richtig bemerkbar machen wird. Die Führerscheinklasse B gilt für Führerscheininhaber, die nicht die zuvor geltende Führerscheinklasse 3 besaßen, nur noch für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Bei der Klasse 3 waren noch Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zulässig.

Nun gut, wer einmal am Steuer eines 7,49 Tonners saß, wird wissen, was für ein Gerät das ist und man kann durchaus die Frage stellen, ob jemand, der seinen Führerschein auf einem normalen Pkw gemacht hat, damit wirklich so ohne weiteres auf den Straßenverkehr losgelassen werden kann. Für die Feuerwehren hingegen wird es kritisch. Für wohl jedes LF 8 und die meisten TSF ist nunmehr im Prinzip ein Führerschein der Klasse C („Lkw-Führerschein“) notwendig, spätestens jedoch dann, wenn der letzte Kamerad, der einst die Klasse 3 besaß, in die Ehrenabteilung gewechselt ist. Bei den RTW im Rettungsdienst siehts nicht besser aus. So ein C-Klasse Führerschein ist eine aufwendige Angelegenheit, die zudem ins Geld geht. Mal ganz abgesehen davon, dass es gerade die kleineren Wehren trifft, deren Trägergemeinden ohnehin oft genug am finanziellen Tropf hängen und die bestenfalls einen Anteil an den Führerscheinkosten beisteuern können.

Aber es kommt allmählich Bewegung in die Sache. Der Freistaat Bayern hat sich im August dieses Jahres für eine Entschließung des Bundesrates eingesetzt, die Bundesregierung um eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zu bitten. Ziel ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage, die es den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes ermöglicht, mit der Führerscheinklasse B Einsatzfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen fahren zu dürfen.

Immerhin. Damit dürfte zumindest der ein- oder andere RTW abgedeckt sein. Das LF 8 stirbt als nicht mehr der DIN entsprechend ohnehin früher oder später aus und für den deutlich über 7,5 Tonnen liegenden Nachfolger LF 10 ist so oder so die Klasse C erforderlich. Dennoch die Frage, warum mal wieder halbe Sachen? Warum nicht gleich eine Erweiterung auf 7,5 Tonnen, wie sie der Deutsche Feuerwehrverband, übrigens unterstützt vom Deutschen Städte und Gemeindebund, fordert? Natürlich verbunden mit dem jeweiligen Nachweis, dass eine Fahrzeugeinweisung stattgefunden hat.
Birdy
Dafür!
Luebbi
Warum führt man nicht einfach soetwas wie ein "Bundeswehrführerschein" ein?
Ein Führerschein der nur innerhalb der FFw oder ähnlichen Gesellschaften Gültigkeit besitzt. Möchte man auuserhalb dieser Gesellschaft ein "LKW" führen, dann nur mit einem zivilen Klasse II Führerschein. Warum soll nicht mal Bundeswehrrecht allgemeingültiges Recht werden? Was meint Ihr dazu?
Spitzmacher
Du meinst den sogenanten Behördenführerschein, find ich keine gute Idee! Denn diese Führerscheinerweiterung zieht und bindet Helfer auf eine gewisse Zeit!
Niels65
Auch ein Behördenführerschein muss ausgebildet werden. Also kassiert auch eine Fahrschule oder Lehrer und die Gemeinde oder Amt/Kreis/Land muss zahlen.

Die Kosten bleiben also.

Stellt sich die Frage ob man Diesen Behördenführerschein wie bei der BW umschreiben lassen kann/muss.

Ich kann die Leute gut verstehen die sagen: " Es muss Ladungssicherung auch praktisch mit ausgebildet werden"

Ich beführworte die Intensivierung der Ausbildung C/CE ! Wenn ich mir ab und zu N24-Auf Streife oder Transportwelt anschaue und die schlecht gesicherte Ladung dort sehe fällt mir nichts mehr dazu ein.

Es soll auch Feuerwehrleute geben die nicht wissen wie ein Spanngurt zu bedienen ist.

Ich hätte mich gefreut wenn die mir damals bei der DEKRA noch mal praktisch Ladungssicherung gezeigt hätten.

Natürlich ist es Mehrbelastung für einen Kammeraden. Nicht nur finanziell sondern auch zeitlich. Für da finanzielle sollten/müssen die Gemeinden sorgen. ( Brandschutz sichestellen ohne Fahrer geht schlecht ) Und das Ehrenamt bring nun mal zeitlichen Aufwand mit sich.

Wenn die Gemeinden nun sagen man muss sich dann bsp. 10 Jahre verpflichten finde ich die angemessen.

Gruß
Öl-König
Zitat:
Original von Filter
Dennoch die Frage, warum mal wieder halbe Sachen? Warum nicht gleich eine Erweiterung auf 7,5 Tonnen, wie sie der Deutsche Feuerwehrverband, übrigens unterstützt vom Deutschen Städte und Gemeindebund, fordert? Natürlich verbunden mit dem jeweiligen Nachweis, dass eine Fahrzeugeinweisung stattgefunden hat.


Mhhh ... kenne mich da zwar nicht so 100%ig aus, aber kann es vielleicht sein, dass es da nur sehr wenig Spielraum gibt seitens der EU? Würde ich jetzt mal Tippen. So nach dem Motto, nen kleines bischen mehr Faheren geht, aber bei einer "Ausnahme" in eine Führerscheinklasse (B-->C1) ist dies zuviel.

Das könnte ich mir zumindest so vorstellen und erklären.
Davon al abgesehen, dass das die Bayern bis jetzt nur angestoßen haben und noch nicht durch ist Augenzwinkern

Bis denne
Öl-König
storm
Wenn ich mich recht erinnere, ist diese 4,25t Geschichte der Spielraum, den die EU gelassen hat.

imo Nichts halbes und nichts ganzes.

@Niels65

Warum sollte sich ein ehrenamtler für irgendwas verpflichten, was er für sein Ehrenamt tut? Was ist daran angemessen?
Sven
Ich find schon das eine Verpflichtung sein muss.

Wenn ich mir vorstelle als Außen stehender das man den Führerschein bei der Feuerwehr
machen kann und wie leicht nichts dazu geben muss.

Trete ich mal kurz ein mache den Führerschein und wenn ich ihn habe trete ich wieder aus.

Das kann ja auch nicht richtig sein oder nicht??
Niels65
Zitat:
@Niels65 Warum sollte sich ein ehrenamtler für irgendwas verpflichten, was er für sein Ehrenamt tut? Was ist daran angemessen?


Zitat:
Original von Sven
Wenn ich mir vorstelle als Außen stehender das man den Führerschein bei der Feuerwehr

Trete ich mal kurz ein mache den Führerschein und wenn ich ihn habe trete ich wieder aus.

Das kann ja auch nicht richtig sein oder nicht??


Richtig Sven. Das war mein Hintergedanke.

Die Haushalte der Gemeinden sind nicht gerade prall gefüllt und wenn ich mir überlege, dass der C so um die 2200 € kostet ( CE + 800-1000 ) finde ich es fair wenn die Gemeinde diesen Kameraden an sich bindet.

Gruß
MOK
Vollkommen richtig. Leider braucht man, wie Filter geschrieben hat, nicht mehr solange warten, bis die Leute mit dem "alten" Klasse 3 Führerschein in die Ehrenabteilung gehen. Wenn heute ein LF 8 ersetzt wird, könnte ein LF 10 kommen, dass schon zu schwer für Klasse 3 ist. Alternativ wäre dann ein TSF-W und die neue Generation dieser Fahrzeuge hat heute schon 7,5t. So ganz kann ich die Entwicklung der Fahrzeuge so oder so nicht verstehen, es müssen immer größere KFZ werden und dadurch auch teurere. Klar, ein gewisser Stand je Gemeinde muß vorhanden sein, es würde aber schon ne Menge bringen, das Hydrantennetz zu erweitern, und das ist günstiger als alle 10 oder 15 Jahre ein neues Auto zu kaufen.
Slartibartfass
@MOK
Also ich habe auch noch den "alten" Klasse 3 (allerdings auch Klasse 2B, auch Behindertenführerschein genannt) und ich habe vor, noch mindestens 20 Jahre mit meinem Eintritt in die Ehrenabteilung zu warten.

@all
Ich weiß nicht wie es zur Zeit in Hamburg mit der Verpflichtung ist, aber früher war das Standard. Finde ich auch richtig so. Wenn man für die Feuerwehr den Führerschein machen will und die Gemeinde das bezahlt, sollte man sich vorher genau überlegen, ob man diese Verpflichtung auch einhalten kann und will.

Wenn meine Lebensplanung vorsieht, dass ich in den nächsten Jahren sowieso meinen Wohnort wechseln will, dann kann ich halt den Führerschein nicht machen.
storm
Na mit der Argumentation lässt sich auch eine Verpflichtung für die Teilnahme an anderen Ausbildungsveranstalltungen begründen.

Zitat:

Trete ich mal kurz ein mache den Führerschein und wenn ich ihn habe trete ich wieder aus.


Ich weiss nicht wie das bei euch läuft aber hier gibt es dafür Wartelisten und mal eben eintreten bring nichts.

Zitat:
wenn ich mir überlege, dass der C so um die 2200 € kostet (


Wenn ich mir überlege was der G1+G2 kostet mit Verdienstausfall....
Sven
Das ist schon richtig wenn man Wartelisten dafür machen würde.
Aber was ist mit denen die wie leicht im Ort oder in der nähe Arbeiten?
Da könnte man schon nachdenken ob der nicht schon schneller zum
Führerschein angemeldet wird. Damit das Fahrzeug auch am Tage
mit ausrücken kann.
Blaulicht-Reporter
Und was sagt ihr dazu:

Zitat:
Der Österreichische Feuerwehrführerschein erleichtert das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen. So ist das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen (das ist ein Kraftfahrzeug oder Anhänger, das nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Verwendung für Feuerwehren bestimmt ist; Zitat § 2 Absatz 1 Ziffer 28 KFG 1967) mit der Lenkberechtigung der Klasse B in Verbindung mit einem Feuerwehrführerschein zulässig. Das bedeutet, dass man bereits mit vollendetem 18. Lebensjahr Feuerwehrfahrzeuge jeder Art, auch wenn dieses mehr als 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse aufweist oder ein Autobus ist, ohne zusätzliche Lenkberechtigung lenken darf. Besitzt der Inhaber eines Feuerwehrführerscheines eine Lenkberechtigung der Klasse B+E, dann ist das Ziehen von anderen als leichten Anhängern, die Feuerwehrfahrzeuge sind, mit Zugfahrzeugen der Klassen C oder D oder der Unterklasse C1 auch ohne Besitz der Klassen C+E oder C1+E oder D+E zulässig. Die Ausbildung liegt je nach Bundesland bei den einzelnen Feuerwehren oder bei den zuständigen Landesfeuerwehrverbänden, die auch den Führerschein ausstellen. In der Praxis ist in einigen Bundesländern aber ein Führerschein mindestens der Klasse C1 notwendig um einen Feuerwehrführerschein ausgestellt zu bekommen. Der Führerschein hat eine Gültigkeit für eine Dauer von zehn Jahren. Zur Verlängerung ist aber nur eine Untersuchung durch einen Feuerwehrarzt notwendig, die in etwa einer Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchung entspricht.


Ich hab davon schon einmal gehört. Das ist doch ein viel besseres System. Es reicht doch wenn ich ne "Einweisung" auf das Feuerwehrauto bekomme und es dann fahren darf.
MOK
Zitat:
Original von Slartibartfass
@MOK
Also ich habe auch noch den "alten" Klasse 3 (allerdings auch Klasse 2B, auch Behindertenführerschein genannt) und ich habe vor, noch mindestens 20 Jahre mit meinem Eintritt in die Ehrenabteilung zu warten.



Das meine ich doch, wenn bei uns auf dem Dorf unser LF 8 (bis 7,5t) durch ein LF 10 heute ersetzt würde, könnte 3/4 der FF das Fahrzeug nicht mehr fahren, weil es zu schwer ist und der Klasse 3 nicht mehr reicht.
storm
@Sven

Richtig,
hat ja niemand gesagt, dass die Liste Chronologisch geführt wird.
Christoph
Zitat:
Original von Blaulicht-Reporter
Ich hab davon schon einmal gehört. Das ist doch ein viel besseres System. Es reicht doch wenn ich ne "Einweisung" auf das Feuerwehrauto bekomme und es dann fahren darf.


Ansich ne tolle Sache. Allerdings sollte schon etwas mehr als nur ne "Einweisung" dazu gehören. Man könnte es ähnlich wie in der Fahrschule mit Fahrstunden als Unterrichtseinheit durchführen. Wir sind z.B. beim letzten Dienst mal die ganzen engen Nebenstraßen mit den größeren Fahrzeugen (LF, TLF, DLK) abgefahren. Da wäre der ein oder andere Fahranfänger doch etwas überfordert. Aber Übung macht den Meister.
Sven
Also ich finde das nicht so gut wie das die Österreicher machen.
Wenn ich mir vorstelle das ein Fahranfänger ein Fahrzeug mit
9 – 12 Tonnen fährt und nur eine Einweisungsfahrt hat und keine
Ahnung hat wie diese bei bestimmten Siterationen reagieren.
Und dann noch Kameraden mit sind. Was da alles passieren kann.
So ein Fahrzeug läst sich wie leicht wie ein PKW fahren aber beim
bremsen und Kurven fahren verhält sich nun mal anders durch
seine Masse und Größe. Und wen dann noch ein halbleerer
Wassertank dazu kommt ist das noch was anderes.
f95
Das Problem mit der mangelnden Erfahrung zum Führen von großen / schweren Einsatzfahrzeugen betrifft allerdings nicht nur die Fahranfänger sondern vorallem auch die "älteren" Kameraden die sehr wohl einen Klasse 2 Führerschein besitzen ihn aber nur noch bei der Feuerwehr nutzen. Da ja im Einsatz eh meistens die gleichen die fahrzeuge fahren ist es meiner Meinung nach umso wichtiger in den Übungsdiensten auch mal Kameraden fahren zu lassen die lage nicht mehr hinterm Steuer saßen und evtl auch mal Fahrsicherheitstrainings durchzuführen.

Von der Idee eines "Feuerwehrführerscheins" halte ich selber wenig, da ich das Unfallrisiko eifach als zu hoch einschätze da in einer "verkürzten" oder garkeiner Fahrausbildung einfach nicht die nötige Fahrpraxis vermittelt werden kann.

Gerade auf Einsatzfahrten wird meist ja eher im Grenzbereich gefahren, was das Risiko für Mannschaft und Gerät sowie für unbeteiligte Verkehrsteilnehmer noch erhöht.

Ich denke also, die Kommunen müssen einfach die "Kröte" schlucken und Führerscheine für die Feuerwehragehörien finanzieren.
Blaulicht-Reporter
Zitat:
Ansich ne tolle Sache. Allerdings sollte schon etwas mehr als nur ne "Einweisung" dazu gehören. Man könnte es ähnlich wie in der Fahrschule mit Fahrstunden als Unterrichtseinheit durchführen. Wir sind z.B. beim letzten Dienst mal die ganzen engen Nebenstraßen mit den größeren Fahrzeugen (LF, TLF, DLK) abgefahren. Da wäre der ein oder andere Fahranfänger doch etwas überfordert. Aber Übung macht den Meister.


Das System würde doch alle Probleme lösen. Es reicht doch wenn der Fahrer des LF ein paar Stunden mit einem Fahrlehrer fährt. Die FF Schwarzenbek hat in einem Fahrzeug auch Pedalen auf der Beifahrerseite für Fahrstunden. Autofahren

Und dann sollte jeder Fahrer der den "Feuerwehrführerschein" hat regelmäßig Fahrstunden mit dem LF machen die auch nachgewiesen werden müssen. Aber ich glaube das wird hier leider eh nichts weil wir ja in Deutschland leben.