Neue Satzung der JF

Christoph
Ja genau Torben.

Vielleicht noch ein paar Worte zu Bastis Post...

Ich möchte hier keineswegs das Forum/den Kreis dazu aufrufen einen Protest gegen die neue Jugendordnung zu starten. Der würde meiner Meinung nach sowieso zu nichts führen.
Ich möchte vielmehr hier darüber kommunizieren, wie ihr es bisher in eurer Wehr gehandhabt habt und wie ihr das in Zukunft handhaben werdet.

Bisher verläuft die Diskussion doch sehr gut und sachlich. So soll es doch auch sein.
Torben
Ist das rechtlich haltbar ?
Im Brandschutzgesetz steht doch, dass ab 16 ein Eintritt in die Feuerwehr möglich ist.
Wenn sich nun jemand "einklagen" will, dann denke ich werdet ihr den aufnehmen müssen.

Ist natürlich übertrieben dargestellt, aber in eurer Satzung darf es eigentlich dann nicht stehen. Oder ist es mehr eine mündliche Absprache ? großes Grinsen
Der Achtundvierziger
Wäre das denn eine allgemein gültige Lösung, jemanden mit 16 zum Grundlehrgang zu schicken und nach erfolgreichem beenden bei der nächsten JHV in den aktiven Dienst zu übernehmen?

Gibt es dabei irgendwas zu beachten? Darf der neu übernommende auch mit unter 18 Jahren an Lehrgängen wie Atemschutz & Technische Hilfe teilnehmen?

LG
MOK
Atemschutz definitiv nicht, techn. Hilfe weiß ich nicht.
Christoph
Also es steht schwarz auf weiß in unserer Satzung.

Satzungsänderungen bedarfen meinem Kenntnissstand nach der Zustimmung des Landes (Innenministerium?). Da es so bei uns in der Satzung steht gehe ich einfach mal davon aus, dass dies auch ordnungsgemäß beantragt wurde. Also meines erachtens auch rechtlich haltbar. Vielleicht kann Cola Trinker dazu auch noch mehr sagen, der ist ja schon länger dabei als ich.

Zum Thema Atemschutzlehrgang...in der FwDV 7 müßte eigentlich drinstehen, dass man PA erst ab 18 Jahren tragen darf ergo gibts auch erst mit 18 die Untersuchung nach G26.3
Technische Hilfe darf man meine ich auch vor dem 18. Lebensjahr machen.
Torben
In Nütschau sind ALLE Ausbildungen erst ab Vollendung des 18ten Lebensjahres "besuchbar"... Ist überall die Voraussetzung, sonst schicken die Ausbilder dich wieder nach Hause.
langer
[quote]Original von Christoph
Also es steht schwarz auf weiß in unserer Satzung.

Satzungsänderungen bedarfen meinem Kenntnissstand nach der Zustimmung des Landes (Innenministerium?). Da es so bei uns in der Satzung steht gehe ich einfach mal davon aus, dass dies auch ordnungsgemäß beantragt wurde. Also meines erachtens auch rechtlich haltbar. Vielleicht kann Cola Trinker dazu auch noch mehr sagen, der ist ja schon länger dabei als ich.

Meines erachtens ist es nicht rechtens, da eine Satzung nicht über einem Gesetz
steht.
Christoph
Mal eben nachgelesen und leider muß ich dich eines besseren belehren...

Hier der Link zu einer Mustersatzung einer Ortsfeuerwehr klick

Und das entsprechende Zitat


§ 18 Schlussbestimmungen

Diese Satzung tritt mit ihrer Ausfertigung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom ........................ außer Kraft.
Gegebenenfalls bei Abweichungen von der Mustersatzung: Den Abweichungen von der Mustersatzung in den §§ ............ hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 42 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 200), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 614) mit Erlaß vom ................. zugestimmt.
funfighter38
Ein herzliches Hallo einmal in der Runde.
Bei uns in Mölln ist es seit langer Zeit so (Anfang der 90er), dass die JF generell von Einsätzen ausgeschlossen ist. Der Motivation tut das keinen Abbruch.

Völlig zustimmen muss ich, dass es schwachsinnig ist, dass "Quereinsteiger" ab 16 in die FF eintreten können, die neue Satzung den Übertritt von JFlern mit 18 Jahren vorschlägt. Anwärter bekommen bei uns zwar auch erst nach ca. nem Jahr und zumindest begonnener Grundausbildung einen Melder, haben klare Auflagen was sie dürfen und was nicht, aber wenn ich mal ein kurzes Beispiel aufstellen darf, frage ich mich, was die Herren im Ministerium von der Materie verstehen:

Angenommen ich trete mit 16 in die aktive Wehr als Zivilist ein, so habe ich gegenüber jemanden der mit 10 in die JF eingetreten ist, einen Bildungsrückstand von 6 Jahren! Nun fange ich meine Grundausbildung an, bekomme nach einem Jahr meinen Melder (nun bin ich ja 17), darf in bestimmten Umfang an Einsätzen teilnehemen. Der JF-Mann, immerhin seit nunmehr 7 Jahren in der JF, bestandene Leistungsspange und Truppmannlehrgang für Jugendfeuerwehr, kurzum Top ausgebildet, muss nach der Wunschvorstellung des Ministeriums noch ein Jahr warten bevor er übertreten darf.

Erklär mir doch bitte einer diese Logik.

Wie will ich mit solchen Vorschriften (zum Glück nur Mustervorschlag, endgültige Entscheidung trifft die Wehr) Jugendfeuerwehrleute bei der Stange halten?
Cola Trinker
Bei uns wird das wohl keinen Abbruch der Motivation geben. Es kommt eh keiner der JF Mitglieder mit!
funfighter38
Nochmal ein kurzer Nachschlag von mir.
Gestern war unser JFW auf der Landesjugendfeuerwehrversammlung. Dort wurde das Thema auch behandelt und es gab wohl eine anständige Diskussion.
Das Ende vom Lied wird sein, dass die Satzung der JF nochmals geändert werden soll, jedoch unter dem Aspekt, dass die FuK generell eine Einsatzbeteiligung für alle unter 18 Jahren ausschließen möchte. Das ganze wohl wegen Jugendschutz und dergleichen.
Das wird dann wohl auch für die Aktive Wehr gelten müssen, bzgl. Anwärtern.

Mal schauen wann und was dabei rauskommt.