Prakti
Im Katastrophenfall bestimmt der Landrat
Bad Oldesloe – Das Gesetz ist seit Januar 2007 in Schleswig–Holstein in Kraft und regelt die Zusammenarbeit von ziviler und militärischer Seite bei Naturkatastrophen, Unglücksfällen und Terrorismusabwehr. Grund für die Mitglieder der Partei Die Linke; an Landrat Klaus Plöger diverse Fragen zum Thema zu stellen. Die Linken haben Angst vor einer schleichenden Einflussnahme des Militärs auf die zivile Seite.
Landrat Klaus Plöger beantwortete jetzt die Fragen der Linken. Demnach werden die Kontakte zwischen dem Kreis und der Bundeswehr regelmäßig gepflegt. „Damit man sich im Katastrophenfall wenigstens kennt“, so Plöger. Zudem gebe es einen persönlichen Informationsaustausch zur Katastrophenschutzvorsorge des Kreises und eine Teilnahme an allen Übungen. Es gebe aber „keinen regelmäßigen Datenaustausch zwischen Kreis und Bundeswehr“, betont der Landrat. Ansprechpartner für die zivil-militärische Zusammenarbeit seitens der Bundeswehr sei der Oberstleutnant der Reserve, Christoph Kölsch. Beide müssen im Ernstfall zusammenarbeiten, wobei Plöger unterstreicht, dass der Landrat im Ernstfall über den Einsatz der Logistik entscheidet. Die zivilen Rettungseinheiten wie Feuerwehr, Technisches Hilfswerk oder auch Deutsches Rotes Kreuz unterstehen dem Landrat, er ist dem Beauftragten der Bundeswehr gegenüber weder weisungsgebunden noch weisungsberechtigt. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sei sichergestellt, dass es durch die zivil-militärische Zusammenarbeit nicht zu einem verfassungswidrigen Einsatz der Bundeswehr im Inneren kommt.
Im Katastrophenfall, so Plöger, nehme er jede Hilfe, die er bekommen könne. „Wichtig ist, dass man Menschen kennt, die Sachen vorhalten, die wir nicht haben“.
Von K. Kuhlmann-Meincke
Quelle: http://www.ln-online.de/regional/stormarn/2569566/Im_Ka
tastrophenfall_bestimmt_der_Landrat.htm
Bad Oldesloe – Das Gesetz ist seit Januar 2007 in Schleswig–Holstein in Kraft und regelt die Zusammenarbeit von ziviler und militärischer Seite bei Naturkatastrophen, Unglücksfällen und Terrorismusabwehr. Grund für die Mitglieder der Partei Die Linke; an Landrat Klaus Plöger diverse Fragen zum Thema zu stellen. Die Linken haben Angst vor einer schleichenden Einflussnahme des Militärs auf die zivile Seite.
Landrat Klaus Plöger beantwortete jetzt die Fragen der Linken. Demnach werden die Kontakte zwischen dem Kreis und der Bundeswehr regelmäßig gepflegt. „Damit man sich im Katastrophenfall wenigstens kennt“, so Plöger. Zudem gebe es einen persönlichen Informationsaustausch zur Katastrophenschutzvorsorge des Kreises und eine Teilnahme an allen Übungen. Es gebe aber „keinen regelmäßigen Datenaustausch zwischen Kreis und Bundeswehr“, betont der Landrat. Ansprechpartner für die zivil-militärische Zusammenarbeit seitens der Bundeswehr sei der Oberstleutnant der Reserve, Christoph Kölsch. Beide müssen im Ernstfall zusammenarbeiten, wobei Plöger unterstreicht, dass der Landrat im Ernstfall über den Einsatz der Logistik entscheidet. Die zivilen Rettungseinheiten wie Feuerwehr, Technisches Hilfswerk oder auch Deutsches Rotes Kreuz unterstehen dem Landrat, er ist dem Beauftragten der Bundeswehr gegenüber weder weisungsgebunden noch weisungsberechtigt. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sei sichergestellt, dass es durch die zivil-militärische Zusammenarbeit nicht zu einem verfassungswidrigen Einsatz der Bundeswehr im Inneren kommt.
Im Katastrophenfall, so Plöger, nehme er jede Hilfe, die er bekommen könne. „Wichtig ist, dass man Menschen kennt, die Sachen vorhalten, die wir nicht haben“.
Von K. Kuhlmann-Meincke
Quelle: http://www.ln-online.de/regional/stormarn/2569566/Im_Ka
tastrophenfall_bestimmt_der_Landrat.htm