Ein Wunsch, der bald erhört wird

Matze
Was die Feuerwehren in Schleswig-Holstein schon lange befürchtet haben, ist am Wochenende in Eutin geschehen: Erstmals in Schleswig-Holstein mussten sich Feuerwehrleute mit einer außer Kontrolle geratenen Himmelslaterne* beschäftigen. Der Flugkörper segelte vom Ort einer Familienfeier am Eutiner Markt über die halbe Altstadt bis zum Garten von Anneliese Kulik (71). Dort landete die Laterne und setzte einen Baum, eine Hecke und einen Komposthaufen in Brand.
„Alle haben noch großes Glück gehabt“, sagt Eutins Gemeindewehrführer Heino Kreutzfeldt erleichtert. „Dieser Ballon hätte auch durch ein offenes Dachfenster fliegen oder auf einem Balkon landen können!“ Ginge es nach Kreutzfeldt, würden die fliegenden Lampions sofort verboten.

Ein Wunsch, der bald erhört wird. Das Kieler Innenministerium arbeitet zurzeit ein Verbot aus, das im Herbst in Kraft treten soll. Ministeriumssprecher Thomas Giebeler sagt, es sei noch zu früh, um Einzelheiten der Verordnung zu nennen. Ein Entwurf liege noch nicht vor, solle aber noch vor der Sommerpause zur Stellungnahme an die Kommunalen Landesverbände, den Landesfeuerwehrverband und die Versicherungen verschickt werden.

Bis das Verbot gilt, können die einzelnen Kommunen schon jetzt Himmelslaternen verbieten – im Interesse der öffentlichen Sicherheit, erklärte Giebeler weiter. So weit ist die Stadt Eutin noch nicht gegangen. „Wir haben aber bisher nie die Erlaubnis zum Starten der Himmelslaternen erteilt“, berichtet die amtierende Ordnungsamtsleiterin Julia Lunau. Es habe vor Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern bereits einige Anfragen gegeben. Städte und Gemeinden in Ostholstein hätten sich darauf geeinigt, die Genehmigung stets zu verweigern. Aus gutem Grund, wie der Vorfall vom Wochenende gezeigt habe. Lunau: „Eigentlich war es nur eine Frage der Zeit, bis etwas passiert.“

Das sieht der Landesfeuerwehrverband ähnlich. Sprecher Werner Stöwer: „Vor allem Modelle, die mit einer Drahtkonstruktion ausgestattet sind, können nach dem Ausbrennen Schäden verursachen.“ Wenn glühende Drahtteile auf Reetdachhäuser oder Tankstelle fallen oder in trockenen Bäumen landen, könnten schnell Brände entstehen.
Die Laterne hatte in der Nacht zu Sonntag einen Komposthaufen sowie einen Baum und die Hecke eines Gartens an der Elisabethstraße in Brand gesetzt. Wie die polizeilichen Ermittlungen ergaben, waren die Lampions auf dem Alten Markt während einer Familienfeier gestartet worden.

Heino Kreutzfeldt berichtete: „Sie wurden vom Wind über den Bereich der Peterstrasse bis hin zum ehemaligen Güterbahnhof getragen. Dort fiel eine der Laternen brennend in den Garten eines der Häuser in der Elisabethstraße. Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit in den vergangenen Wochen setzte die Himmelslaterne einen Komposthaufen in Brand. Die Eutiner Laterne machte den Feuerwehrleuten viel Arbeit. Die Hecke von Anneliese Kulik brannte beim Eintreffen der Feuerwehr Eutin bereits lichterloh. Nur durch das schnelle Eingreifen der Wehr wurde verhindert, dass die Flammen auf eine in der Nähe stehende Garage übergriffen.

Dass das Feuer schnell entdeckt wurde, ist der Tatsache zu verdanken, dass Anneliese Kulik ein großer Fan von Harald Juhnke ist. Bis spät in die Nacht hinein saß die 71-Jährige am Sonnabend vor dem Fernseher und schaute sich eine Sendung über den Entertainer an. „Es war genau 0.35 Uhr, als ich plötzlich einen hell erleuchteten Hof und dann auch Flammen sah. Ich bemerkte ein Feuer und lief vors Haus.“ Nach dem Alarm waren die Feuerwehrleute bis weit nach 3Uhr Irgendwann erfuhr Anneliese Kulik, dass eine Himmelslaterne den Brand ausgelöst hatte, und sie sagte: „Unter dem Ding konnte ich mir überhaupt nichts vorstellen.“

Ob es für die Verursacher weitere rechtliche Konsequenzen geben wird, müssen die weiteren polizeilichen Ermittlungen ergeben, erklärte Kreutzfeldt. Die Kosten für den Feuerwehreinsatz beziffert er mit „mehreren hundert Euro“.
im Einsatz.

Quelle:www.ln-online.de
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Zitat:
Original von Matze

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„Wir haben aber bisher nie die Erlaubnis zum Starten der Himmelslaternen erteilt“
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Auf welcher gesetzlichen Grundlage auch? Es ist bislang nirgends vorgeschrieben, dass man dafür eine Erlaubnis braucht (Ausnahme 15 km-Radius um Flugplätze).

Bis zum Erlass der genannten Verordnung in Schleswig-Holstein (eine Verordnung auf kommunaler Ebene käme kaum schneller Zustande) gilt, dass man das Starten der Himmelslaternen auf Grundlage der Gefahrenabwehrgrundsätze des Landesverwaltungsgesetzes zwar verbieten kann. Aber nicht generell, sondern in jedem Einzelfall für sich.

Das heißt aber nur, dass der Gekniffene ist, wer beim Ordnungsamt freiwillig fragt, ob er eine Genehmigung bekommt. Er muss nicht fragen und wenn er die Himmelslaterne einfach steigen läßt, hat er auch keine Konsequenzen zu fürchten. Es sei denn, er verursacht damit einen Brand, dann wäre es vermutlich fahrlässige Brandstiftung.

Man kann nur hoffen, dass das Land schnell in die Puschen kommt. In Bayern und Niedersachsen gibts es bereits entsprechende Verbote.
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Oder um es kurz zu machen, vielmehr als folgende Pressemitteilung der Stadt Kiel

http://www.kiel.de/presse/kiel_presse_meldung.php?id=7030

ist ohne Verordnung nicht drin!
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Neues zum Thema:

http://www.abendblatt.de/region/stormarn...geleuchtet.html

Man könnte fast meinen, irgendwer beim Abendblatt liest hier mit, grins.