Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesans

99/5/1
Ist Euch eigentlich bekannt, dass man durch eine Gesetzesänderung dem THW eine orginäre Zuständigkeit im Rahmen der täglichen Gefahrenabwehr zubilligen möchte? Man würde also eine Art direkte Konkurenz zur Feuerwehr schaffen, warum auch immer.

Dieses Vorhaben ist zunächst im Bundesrat gescheitert:

"Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz
die Einberufung des Vermittlungsausschuss aus zwei Gründen zu verlangen.
Zum einen soll die durch das Gesetz den THW-Einsatzkräften übertragene originäre
Befugnis zur Gefahrenabwehr gestrichen werden. Der Bund habe für diese Regelung
keine Gesetzgebungskompetenz. Zudem sei sie auch verfassungsrechtlich bedenklich.
Mit der Übertragung dieser Befugnisse seien Eingriffe in grundrechtlich
geschützte Rechte der Bürger verbunden. Für diesen Fall müsse das Gesetz die eingeschränkten
Grundrechte ausdrücklich nennen. Dies sei jedoch im THW-Gesetz
nicht möglich, da die Eingriffsrechte erst durch die entsprechenden Landesgesetze
konkretisiert würden. Auch gebe es keinen nachvollziehbaren Grund, den Einsatzkräften
des THW eigene Eingriffsrechte für Einsätze im Zuständigkeitsbereich der
Länder zu geben, da es bisher insoweit keine Probleme gegeben habe.

..."


www.bundesrat.de

www.bundesrat.de: Anrufung Vermittlungsausschuss
MOK
Warum nicht?
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Dass sich Bund und Länder - nach meinem Empfinden zunehmend - nicht über ihre Gesetzgebungskompetenzen im Klaren sind, ist peinlich.

Was die eigentliche Sache mit den zukünftigen Kompetenzen des THW im Bereich der Gefahrenabwehr betrifft ... ähm, na und? Eigentlich würde damit nur gesetzlich legitimiert, was in der Praxis doch ohnehin gang und gebe ist. Dass das THW bislang rechtlich noch nicht mal über ein Grundstück durfte, das nicht direkt von der Gefahr betroffen ist, behindert doch nur unnötig die Hilfsarbeiten. Das wäre praktisch so, als müsste die FF ihre Schläuche um die Grundstücke herumlegen, die zwischen Löschwasserteich und brennendem Haus liegen, anstatt den kürzesten und direkten Weg zu nehmen!
MOK
Claus, ich warte hier immer noch auf eine Antwort!
99/5/1
Konkurenz ist eine Erscheinung der Marktwirtschaft, hat bei hohentlichen Aufgaben für mich nichts zu suchen. Es stellt sich ja auch keiner die Frage, ob z. B. bei einem Raub die Polizei oder doch lieber die Bundespolizei kommen soll.

Jeder, also Feuerwehr und THW hat seine Aufgaben und ergänzen sich. Aber die Zuständigkeit der täglichen Gefahrenabwehr obliegt der Feuerwehr und ist Länderrecht. Und das macht auch Sinn.

Im übrigen arbeiten wir vom LZ-G Stormarn mit dem THW sehr eng zusammen, wir haben mit dem THW Lübeck sowie den zuständigen Behörden ein Dekonkonzept für Einsatzkräfte bei Öl-Havarien an der Nord- und Ostsee entwickelt und bereits einmal im Rahmen einer Großübung erprobt, eine weitere Übung zu diesem Thema findet diese Jahr statt. Nur das hier kein falscher Eindruck entsteht.
MOK
Danke! Antwort kommt später.
halber hahn
das THW ist beispielsweise auch schon auf den Autobahnen tätig, nahe Rostock war bei 'nem Unfall keine Fw zu sehen, nur die Pol und die Blauen; zur Bergung oder Richten der Leitplanke.
Wenn man in ältere Feuerwehr-Magazine schaut, ließt man auch über direkte Eimsatzeinbindung.
storm
und genau für solche Fälle, ist es notwendig das THW mit ähnlichen Rechten auszustatten wie die Feuerwehr.
Weiteres Beispiel wäre extreme Unwetterlagen wo das THW unterstützt. Sonst kann es theoretisch nicht "solo" agieren.

Das die Gefahr besteht das ine Art konkurenz geschaffen werden könnte ist, sicher nicht von der Hand zu weisen. Allerdings ist das nicht das Ziel der Gesetzgebung. (und sicher nicht Wille des THW)
MOK
Es ist fat alles gesagt worden, was ich mehr oder weniger auch sagen wollte.

Aber:
Wenn LZG und THW schon "zusammenarbeiten" könnte man aus Kosten- und Personalgründen aus beiden doch eine Einheit machen, oder?
storm
Ich denke nicht.

Das Aufgabenspektrum des THW selbst ohne Fachgruppen ist zu groß, als das es von Feuerwehrleuten (LZG) mitgemacht werden kann.
Anders rum ist es genauso. Das THW kann sicher gut mit Material für Desinfektionsschleusen, Booten, oder sonstigen speziellen Sachen unterstützen, aber bei ABC Stoffen benötigt man noch die ganze Palette an Messen, und Spüren inkl. Auswertung und Beurteilung.
Mal abgesehen von den fachlichen Gründen die dagegen sprechen bleibt natürlich noch die politische Seite. Die Bundesanstalt THW stellt den erweiterten KatS des Bundes dar. Für den "übrigen" KatS sind die Länder und Kreise verantwortlich.