99/5/1
Ist Euch eigentlich bekannt, dass man durch eine Gesetzesänderung dem THW eine orginäre Zuständigkeit im Rahmen der täglichen Gefahrenabwehr zubilligen möchte? Man würde also eine Art direkte Konkurenz zur Feuerwehr schaffen, warum auch immer.
Dieses Vorhaben ist zunächst im Bundesrat gescheitert:
"Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz
die Einberufung des Vermittlungsausschuss aus zwei Gründen zu verlangen.
Zum einen soll die durch das Gesetz den THW-Einsatzkräften übertragene originäre
Befugnis zur Gefahrenabwehr gestrichen werden. Der Bund habe für diese Regelung
keine Gesetzgebungskompetenz. Zudem sei sie auch verfassungsrechtlich bedenklich.
Mit der Übertragung dieser Befugnisse seien Eingriffe in grundrechtlich
geschützte Rechte der Bürger verbunden. Für diesen Fall müsse das Gesetz die eingeschränkten
Grundrechte ausdrücklich nennen. Dies sei jedoch im THW-Gesetz
nicht möglich, da die Eingriffsrechte erst durch die entsprechenden Landesgesetze
konkretisiert würden. Auch gebe es keinen nachvollziehbaren Grund, den Einsatzkräften
des THW eigene Eingriffsrechte für Einsätze im Zuständigkeitsbereich der
Länder zu geben, da es bisher insoweit keine Probleme gegeben habe.
..."
www.bundesrat.de
www.bundesrat.de: Anrufung Vermittlungsausschuss
Dieses Vorhaben ist zunächst im Bundesrat gescheitert:
"Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz
die Einberufung des Vermittlungsausschuss aus zwei Gründen zu verlangen.
Zum einen soll die durch das Gesetz den THW-Einsatzkräften übertragene originäre
Befugnis zur Gefahrenabwehr gestrichen werden. Der Bund habe für diese Regelung
keine Gesetzgebungskompetenz. Zudem sei sie auch verfassungsrechtlich bedenklich.
Mit der Übertragung dieser Befugnisse seien Eingriffe in grundrechtlich
geschützte Rechte der Bürger verbunden. Für diesen Fall müsse das Gesetz die eingeschränkten
Grundrechte ausdrücklich nennen. Dies sei jedoch im THW-Gesetz
nicht möglich, da die Eingriffsrechte erst durch die entsprechenden Landesgesetze
konkretisiert würden. Auch gebe es keinen nachvollziehbaren Grund, den Einsatzkräften
des THW eigene Eingriffsrechte für Einsätze im Zuständigkeitsbereich der
Länder zu geben, da es bisher insoweit keine Probleme gegeben habe.
..."
www.bundesrat.de
www.bundesrat.de: Anrufung Vermittlungsausschuss