Jugendliche im Feuerwehreinsatz

99/5/1
Jugendliche im Feuerwehreinsatz

Erlass des Innenministeriums vom 17. Juni 2009 – IV 334 – 166.729

in den Freiwilligen Feuerwehren ist es leider teilweise üblich, Jugendliche bereits im Alter von 16 und 17 Jahren zum Feuerwehreinsatz heranzuziehen. Begründet wird dies damit, dass das Brandschutzgesetz (BrSchG) den Eintritt in die Einsatzabteilung mit Vollendung des 16. Lebensjahres zulässt.

Hierzu gebe ich folgende Hinweise:

Im Rahmen der im Jahr 2008 erfolgten Änderungen des BrSchG ist in § 9 Abs. 8 BrSchG festgelegt worden, dass u.a. die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Feuerwehr entsprechend gelten. Auch gemäß „Mustersatzung für eine Ortswehr“ § 8 Abs. 1 Ziffer 4 sind „alle Schutzvorschriften zu befolgen, insbesondere das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften“.

Das JArbSchG führt in § 22 Abs. 1 aus, dass Jugendliche

* mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen (Nr. 1),
* mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelndem Sicherheitsbewusstsein oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht anwenden können (Nr. 3) und
* mit Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder starke Nässe gefährdet sind (Nr. 4),

nicht beschäftigt werden dürfen.

Gemäß § 28 JArbSchG hat der Arbeitgeber „die Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, die zum Schutz der Jugendlichen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit sowie zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der körperlichen oder seelisch-geistigen Entwicklung der Jugendlichen erforderlich sind. Hierbei sind das mangelnde Sicherheitsbewusstsein, die mangelnde Erfahrung und der Entwicklungsstand der Jugendlichen zu berücksichtigen und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sowie die sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu beachten“.

Allein aus dem JArbSchG ergibt sich also, dass Jugendliche bei Einsätzen nicht eingebunden werden dürfen, da

* sich das Heben und Tragen schwerer Lasten (Einsatzgerät, Retten und Bergen von Personen mit Trage) negativ auf das noch nicht ausgewachsene Skelettsystem auswirkt,
* der Einsatz bei Schadensereignissen mit Schwerverletzten oder Toten nachweislich ein psychisches Trauma hervorruft, das bei Jugendlichen erheblich folgenschwerer ist als bei Erwachsenen,
* Jugendliche mit den Gefahren an der Einsatzstelle nicht vertraut sind und im Gegenteil aufgrund ihrer psychischen Entwicklung einen Einsatz eher unter dem Gesichtspunkt „Abenteuer“ sehen.

Darüber hinaus führt die für die Feuerwehren geltende Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 2 in Ziffer 1.4 aus: „Die Feuerwehrangehörigen, die eine Funktion ausüben, müssen die entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.“ Weiterhin legt die FwDV 2 für die jeweils in der Feuerwehr auszuübenden Funktionen genaue Ausbildungspläne fest. Danach umfasst der Grundausbildungslehrgang „Truppmannausbildung Teil 1“ insgesamt 70 Stunden Ausbildung. Ziel des Lehrgangs ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung einer weitergehend ausgebildeten und befähigten Einsatzkraft. Zu den Ausbildungsinhalten gehört u.a. das Erlernen von Grundtätigkeiten zur Befreiung von Personen aus lebensbedrohenden Zwangslagen, lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Verhalten bei Gefahren an der Einsatzstelle und die Besonderheiten der physischen und psychischen Belastungsfaktoren des Einsatzes. Eine Teilnahme am Einsatz unter Anleitung wird sich nicht im vornherein sicherstellen lassen, so dass diese Möglichkeit für „Anfänger“ bei der Feuerwehr auszuschließen ist.
Bereits aus diesen Lerninhalten wird erkennbar, dass die Truppmannausbildung demnach komplett abgeschlossen sein muss, bevor ein Angehöriger einer Feuerwehr am Einsatzgeschehen (selbständig) teilnehmen darf. Diese Ausbildung umfasst insgesamt 150 Unterrichtsstunden und erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren.

Daraus wird auch deutlich, dass ein 16-jähriger zwar in die Einsatzabteilung der Feuerwehr eintreten darf, dann aber zunächst die Ausbildung zum Truppmann durchlaufen muss, bevor er in den Einsatz darf. Er ist dann i.d.R. 18 Jahre alt und fällt nicht mehr unter die Bestimmungen des JArbSchG.

Für Angehörige von Jugendabteilungen der Feuerwehren gilt darüber hinaus folgendes: Gemäß § 12 der „Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr“ (Anlage zu den Mustersatzungen) nehmen Mitglieder der Jugendfeuerwehr u.a. aus den oben genannten Gründen nicht an Einsätzen teil.

Insgesamt widerspricht es somit der Intention des Brandschutzgesetzes, Jugendliche unter 18 Jahren zu einem Feuerwehreinsatz heranzuziehen, und zwar unabhängig davon, ob die Jugendlichen der Jugendabteilung einer Feuerwehr angehören oder bereits in die Einsatzabteilung der Feuerwehr eingetreten sind.

Ich fordere entsprechend den vorgenannten Gründen ausdrücklich die Einhaltung der Bestimmungen ein und bitte Sie um Unterrichtung der Kommunen und Gemeindewehrführungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich.



Gez. Hans-Christian Willert

Quelle: www.lfs.de


Somit ist da für Auslegungen oder Interpretationen kein Platz mehr vorhanden, ich begrüße diese Regelung ausdrücklich.
Stefan.Majohr
Wenn du das begrußt Claus , schön und gut.
Das mit Jugendlichen im Einsatzdienst hier und da nicht richtig umgegangen wurde ist mir auch bekannt.
Grundsätzlich ist dieser Erlaß aber ein Fausthieb gegen die Nachwuchsförderung.
Bin gespannt wie andere Kameraden darüber denken....
Bin STINKESAUER.....
housematz
...wieder einmal zeigt es sich, dass die ehrenamtliche Tätigkeit durch Gesetztestexte so eingeschrängt wird, dass sich ehrenamtlicher Nachwuchs auszubilden - sprich JF - eigentlich nicht lohnt, bzw in Frage gestellt wird... Es gibt doch zu viele "Sesselpupser", die es (vermeintlich) gut meinen und damit das genaue Gegenteil erreichen. SCHADE, SCHADE, armes Deutschland. Teufel

Als Betreuer einer JF stimme ich im Grundsatz zu, dass Mitglieder in der JF nicht in der Lage sind, ab 16 Jahren im Einsatz mitzufahren (physisch wie auch psychisch). Das in diesem Alter eher "Abendteuerlust" und die "Einsatzgeilheit" vorrangiger stehen als die Effektivität, eine "Hilfeleistung" zu erbringen - darüber brauchen wir uns sicherlich auch nicht zu unterhalten.
Obwohl manch ein 16jähriger doch besseres Benehmen/Auftreten/Reife hat, als mach ein 30jähriger... Augenzwinkern
Ebenso sollte Verantwortungsbewusstsein eines jeden WF, ZF, GF so ausgeprägt sein, dass - wenn JF-Kameraden mitfahren/besser: MITGEFAHREN waren - diese nicht unbedingt an vorderster Front mitmachen sollten/müssen.

Doch solange halbwüchsige 16jährige auf Dorf-/Stadtfesten volltrunken randalieren, sich und andere durch Körperverletzung gefährden - sollte man eher in dieser Richtung per Erlass/Jugend-/Mutter-/usw-Schutz einwirken, statt die letzten WENIGEN ehrenamtlichen Helfer per Gesetz dermaßen zu beschränken/einengen, dass sich jeder fragen muss, ob er überhaupt noch helfen soll/darf/kann...
Der Achtundvierziger
Das hast du sehr schön geschrieben, sprichst mir förmlich aus der Seele smile

Man bemüht sich um eine Sache, die anderen zu gute kommt und
einem werden dabei auch noch schön Steine in den Weg gelegt Augen rollen
Madel aus 83-84
komisch,dass es aufeinmal solche gesetze geben muss,wo es die letzten 30 jahre auch anders funktioniert hat...und nur mit "einsatzgeilheit" hat das bestimmt nix zu tun,sondern auch damit,erfahrungen zu sammeln,wenn auch nicht im angriff,aber allgemein im einsatzgeschehen...wozu mache ich mit 16 einen anwärterlehrgang,wenn ich 2 jahre später erst einsätze mitfahren darf,wo ich,übertrieben gesagt,die hälfte schon wieder vergessen habe?!?!? genauso,wozu trete ich mit 10 in die jf ein,gehe regelmäßig zum dienst um dinge zu lernen,die ich in 100 jahren immer noch nicht praktisch anwenden darf?! also ich habe im moment unter diesen "dämlichen" umständen keine lust mehr auf feuerwehr...meine persönliche meinung dazu...
RZ-2160
Ich persönlich finde es gut! Wer von euch kann sagen, was auf einen zukommt!
Wer möchte die Verantwortung für mögliche seelische Schäden von euch übernehmen?
Burnout bzw. Belastungstraumen sind heutzutage allgegenwärtig, keiner von uns kann sagen, was wirklich auf uns zukommt.

Meiner Meinung nach kann man kein "Kind" im alter von 16 Jahren auf einen Verkehrstote oder Verbrannten Menschen los lassen. Die Spätfolgen sind gar nicht absehbar.

Jeder von der JF der sich darüber aufregt, sein erlerntes nicht praktisch anwenden zu dürfen, sollte darüber nachdenken, dass jeder Einsatz auch Leid für andere bedeutet!
Sicher ist für euch so ein Feuer toll, aber wie wäre es, wenn euer Haus brennt oder der Unfall mit eueren Familien passiert!

Die Jugendförderung wird dadurch doch nicht gestört, es gibt doch genug Möglichkeiten durch Übung (gute), Fahrten, Besuche von anderen BF/FF die Motivation hoch zuhalten.
Der Achtundvierziger
...es muss ja nicht zwingend ein VU PKL mit Gulasch sein,
aber auf Einsätze wo ein Feld brennt, oder kleinere Unwetter sollte man das schon einschränken dürfen.

Ich durfte schon 2mal zusehen wie ein Jugendwart vor seinen Kids
anordnete das diese in Zukunft bei Einsätzen nicht mehr teilnehmen werden...

Freude sieht anders aus...

lg
storm
Tja, dann warten die einsatzgeilen, blutrünstigen Anfänger eben bis 18. Dann sind sie immernoch genauso einsatzgeil, und PTBS gefährdet aber das ist ja egal, schließlich kann man mit 18 ja auch in Krieg...
Wenn ich micht nicht irre darf man doch mit 16 zur Pol oder? Dann darf man da zukünftig nicht mehr zu Einsätzen mit bei dem die Feuerwehr beteiligt ist oder wie?


Wenn man vernünftige Regeln hat, wird kein 16jähriger physisch oder psychisch gefährdet, und wenn dann nicht bedeutend mehr als ein 18 jähriger.
Der unverständliche Unterschied zwischen Jugendlichen FMA und JFM ist allerdings aus der Welt, das ist prima.


Erst soll man Nachwuchs rekrutieren, dann werden hunderte (oder tausende) bereits rekrutierte Neulinge gleich aufs Abstellgleis geschoben.
Die Lösung für das Nachwuchsproblem (es mangelt an der Bereitschaft etwas ohne Geld zu machen) hat der o.g. Sesselsch**er ja auch schon gefunden: Migranten und Frauen. Frauen haben die Feuerwehr schon mal aufrecht erhalten(WWII), und Migranten sind ja bekannt dafür, dass sie sich ohne Geld für die deutsche Gesellschaft engagieren...

Grüße aus dem sonnigem Nordirland :-)
grisu95
Dieser Erlass hat bestimmt seine guten Seiten (ich werde vielleicht noch etwas suchen müssen, aber ich bin sicher ich finde sie), aber ich habe auch meine Zweifel.

Wir haben gerade die Situation, dass einige Nachwuchskräft im genannten Alter die Erlaubnis bekommen haben, dass sie mit zu Einsätzen dürfen. Natürlich gibt es hier klare Regeln und auch Einschränkungen (rückwärtiger Bereich, keine BAB...), die haben bisher auch sehr gut gegriffen, bis hin zum Sitzenbleiben auf dem Fahrzeug.

Ich befürchte nur, dass gerade bei diesen extrem motivierten Leuten eben diese Motivation einen herben Dämpfer bekommt.

Ich schließe mich hier der Meinung einiger anderer an, dass ein solcher Erlass nicht das Gelbe vom Ei ist. Ich persönlich finde es schade.

Ich sehe aber auf der anderen Seite ebenso die Notwendigkeit für einen Schutz der Betroffenen. Ob er aber so aussehen muß....

Offensichtlich traut man den Verantwortlichen in den Wehren doch nicht so viel Verantwortungsbewußtsein zu... auch schade...
99/5/1
Nur mal so:

Es soll Einsätz geben, bei denen das Einsatzstichwort etwas anderes vermuten lässt als die dann vorgefundene Lage uns bietet.

Es gibt nach meiner Kenntniss aktuell einige Fälle von Feuerwehrleuten mit einem Alter unter 18 Jahren, die sich wegen den psychischen Nachwirkungen eines Einsatzes in Behandlung befinden.

Es gibt Kameraden, die über 18 Jahre sind und die auch mit der Einsatzbelastungen alleine nicht zurecht kommen. Aber ein unter 18 jähriger ist hier noch viel stärker gefährdet. Dies ist zumindest unter Fachleuten unumstritten.

Und es gibt Jugendfeuerwehren in Stormarn, bei denen die JF-Kameraden schon immer erst mit 18 Jahren im Einsatzdienst sind, und bei denen klappt es auch mit der Motivation.
Borni
Hallo zusammen,

1. ICH KANN EUCH ALLE VERSTEHEN !!!!

2. Zum Thema:

Ein Beispiel, das mir selbst vor laaanger Zeit im zarten Alter von 16 passiert ist. Ich fasse mich kurz... es war der Abend an dem die Anwärterausbildung beginnen sollte... Sirene (Melder gab es damals noch nicht... grins) ... brennt EFH in Bargfeld-Rögen... ich mit dem LF und u.a. 2 Mitneulingen raus. Áuf dem Weg dahin schlotterten die Knie... aber als wir ankamen und ausgestiegen sind da lief in meinem Kopf der Titelsong von "Backdraft" und... Keiner kümmerte sich um uns !!! Es waren zunächst meine ich auch keine Führungskräfte da und so landete ich am Verteiler der mitten im Trümmerschatten lag, lief unter einem Fenster durch dessen Glas sich durch die Hitze schon nach aussen beulte und kurz vorm platzen war, usw... und ich hatte keine Ahnung von Nichts !!!

Sicherlich gibt es hier Unterschiede zu bereits aktiven JF-Mitgliedern, aber das Alter bleibt !!!

Ich habe in den letzten Wochen Situationen erlebt, in denen Anwärter klare Anweisungen nicht befolgt haben. Das war zum Glück nicht beim Einsatz... aber wäre es dort anders gelaufen ? Und dieser Umstand war klar dem Alter geschuldet...

3. Was macht Ihr da´in Ostbek ?!? Einige dürfen fahren, Andere nicht ?!? Habe ich das richtig verstanden ?!? Wenn es so ist, wer fragt da nach der Motivation der Kameraden (m/w) die das nicht dürfen ?!?

Gruss aus Nienwohld

Martin
Johannes60
Sicherlich haben hier Einige eine richtige Meinung vertreten, dennoch muss ich dazu ein paar Anmerkungen machen:
Wenn die Einsatzmeldung lautet "VUPKL", dann haben die Verantwortlichen der Einheit zu reagieren und keine Jungendlichen mit in den Einsatz zu nehmen! Diese sind nach und nach und mit viel Feingefühl und Senisbilität in den Einsatzdienst einzuführen. Denn die Jugendlichen sind die Kräfte "von Morgen", wenn die "Alten" nicht mehr da sind.
Das bedeutet, dass die Teenies nicht an den "Gulaschtopf" herangeführt werden, nur weil keine anderen Kräfte vefügbar sind. Es kann nicht sein, dass diese Jugendlichen psychisch schon ausgepowert werden, wenn es die "Alten" noch nicht einmal schaffen, über die Erlebnisse zu sprechen.
Die Schwerpunkt-Feuerwehren Florian-Stormarn 20/30/50/60/70/71/80/90 etc. erleben dieses häufiger- die haben auch ihre Probleme, über die Erlebnisse zu sprechen - selbst gestandene Männer haben nicht die Kraft (oder wollen es nicht), über ihre Erlebnisse und Eindrücke zu sprechen (obwohl sie wissen, dass es die psychologische Betreuung nach den Einsätzen gibt (Eingestehen einer Schwäche); diese aber nicht wahrgenommen werden!!!

Keine Jugendlichen an Einsatzstellen wo der Tot wache hält....

In diesem Sinne und laß immer unsere Einsatzkräfte gesund und heil zurück kommen...
Prakti
Moin,
ich bin eigentlich für eine Einsatzteilnahme ab 16, da auch ich in dem Alter dazugestoßen bin. Den Unterschied zwischen 18 und 16 sehe ich nicht wirklich.

Warum es solche Regeln geben muss, kann ich mir seit einem persönlichen Erlebniss erklären, welches ich in einer Wehr im westlichen Schleswig Holstein gemacht habe in der ich ca. ein Jahr Mitglied war.
Dort war es üblich, dass die "Übertreter" aus der Jugendwehr ab 17 mit auf Einsätze durften, zu allen Stichworten und der jeweilige Gruppenführer über die jeweilige Tätigkeit entschied.
An einem schönen Sonntag Morgen bei einem VU PKL an dem zwei PKW und ein Motorrad beteiligt waren, waren auch besagte "Übertreter" dabei. Es gab zwei eingeklemmte schwerverletzte Personen und eben einen toten Motorradfahrer im Straßengraben. Zum Ende des Einsatzes, fragte mich einer dieser "Übertreter" ob ich ihm beim Tragen eines Steckleiterteils helfen könnte. Er sollte damit in den Straßengraben und damit der Pol den Zugang zur Leiche erleichtern. Ich habe das dann selbst erledigt und das Steckleiterteil gegen meinen Besen getauscht.

Seitdem weiß ich, dass solche Regeln wohl leider sein müssen, da es sonst immer ein paar ewig gestrige geben wird, die es nicht kapieren was ein Jugendlicher eigentlich ist.

Gruß,

Prakti
Stefan.Majohr
Das ja alles richtig was hier geschrieben wird.
Das "die Neulinge" , im übrigen egal wie alt 17 <+ , nicht bei Y Einsätzen oder "Bergungen" beteiligt werden sollten oder an 1. Front stehen ist schon klar.
Aber warum torpediert man mit so einem Erlaß viele , ich denke die meisten , vernünftigen Führungskräfte und Jugendwarte / Betreuer .
Aber wegen einem Jahr mach ich da trotzdem keinen Ballon draus.
storm
Wenn man das hier so ließt, kann man zu dem Schluss kommen, dass immer wenn so etwas vorgekommen jemand seiner Führungsaufgabe nicht gut nachgekommen ist. (JFM mit Leiter zur Leiche, Verteiler im Trümmerschatten usw.)
Wenn dem so ist sollte man vieleicht die Ausbildung, und vorallem die Weiterbildung von Führungskräften verbessern, statt allen Jugendlichen jeden Einsatz zu streichen.

Die allermeisten Einsätze haben ja kein potential zur schädigung von Jugendlichen. Warum sollte man also beim Baum auf Straße, oder Containerbrand keine JFM mitnehmen?
Und wenn es ab und an mal vorkommt, dass vor Ort etwas anderes angefunden wird, als man erwartet hat, dann kann der GF immernoch nach seiner Erkundung den Jugendlichen anweisen auf dem Auto zu bleiben, oder?
Gelle
Guten Morgen,

ich glaube es steht außer Frage, dass Jugendlichen (Jugendfeuerwehrmitglieder und Anwärter unter 18 Jahre) auf Einsätzen wo im Vorfeld schon bekannt ist, oder wo man damit rechnen muss, dass es Verletzte oder sogar toten Menschen geben wird, nix zu suchen haben. Oder das die Jugendlichen für Aufgaben herangezogen werden, für die sie körperlich oder geistig nicht geeignet sind.
Aber es gibt eine Vielzahl von Einsätze wo sicherlich Jugendliche ohne bedenken dran teilnehmen könnten (und NUR von diesen Einsätzen spreche ich) vor allem in kleinen Gemeinden wo gerade tagsüber jeder helfende Hand benötigt wird macht es doch Sinn.
Dieses nun über ein Gesetzt zu verbieten, ist die eine Möglichkeit und in meinen Augen leider die falschen. Viel mehr hätte man die Führungskräfte (Wehrführer, Gruppenführer, Jugendfeuerwehrwarte etc.) für den richtigen Umgang mit Jugendlichen schulen und ausbilden sollen. Nicht nur was Einsätze angeht, sondern allgemein was sind deren Bedürfnisse und Motivationen, welche Stärken und Schwächen haben meine jungen Kameradinnen und Kameraden. Nun wird wieder einmal versucht, fehlende Ausbildung und Qualifikation über ein Gesetz zu lösen, klar ist wie gesagt auch eine Möglichkeit.
Bei uns in der Gemeinde gibt es sehr gut ausgebildete Jugendfeuerwehrwarte und Betreuer, es gab klare Regeln die eingehalten werden mussten - Bedingungen unter denen die Jugendlichen mit auf Einsätze fahren durften und es gab bei uns nie einen Zwischenfall, dass wird sicherlich bei vielen von Euch auch der Fall sein, und all diese werden sich jetzt genauso auf die Füße getreten fühlen, wie es bei mir der Fall ist. Naja in diesem Sinne ich bin gespannt wie sich das Thema entwickeln wird.

PS.
Und ich sage jetzt schon, es wird ab dem 01.01.2010 weiterhin Einsatzfotos oder Videos geben auf denen Jugendliche zu sehen sind, wollen wir dann nur hoffen dass ALLE gesund und heil nach Hause kommen.
MOK
Zitat:
Original von storm
Wenn man das hier so ließt, kann man zu dem Schluss kommen, dass immer wenn so etwas vorgekommen jemand seiner Führungsaufgabe nicht gut nachgekommen ist. (JFM mit Leiter zur Leiche, Verteiler im Trümmerschatten usw.)
Wenn dem so ist sollte man vieleicht die Ausbildung, und vorallem die Weiterbildung von Führungskräften verbessern, statt allen Jugendlichen jeden Einsatz zu streichen.

Die allermeisten Einsätze haben ja kein potential zur schädigung von Jugendlichen. Warum sollte man also beim Baum auf Straße, oder Containerbrand keine JFM mitnehmen?
Und wenn es ab und an mal vorkommt, dass vor Ort etwas anderes angefunden wird, als man erwartet hat, dann kann der GF immernoch nach seiner Erkundung den Jugendlichen anweisen auf dem Auto zu bleiben, oder?


Besser kann man das nicht schreiben!
RZ-2160
Ich führe für mích mal den Einsatz auf dem Wochenmarkt in Geesthacht an, bei uns im kam nur an, "Vu da und da", diese ist eine 30ig-Zone, wird wohl nichts schlimmes passiert sein! Den Rest kennt ihr ja!

Mein Gedanke geht auch weniger in die Richtung der Belastbarkeit der Jugendlichen, sonder in den Bereich der Betreuer. Die stehen für die Jugend gerade als Aufsichtspersonen. Sollte es durch irgendwelche Gründe vor Gericht gehen, wird euch keiner Fragen, ob ihr mit wollten.

Sofern ist die Regelung eindeutig zum Schutz der Betreuer/Ausbilder der FF. Abundzu macht sich in Deutschland ja schon mal einer eine Birne um Gesetze (aber nicht oft Augenzwinkern
Madel aus 83-84
@grisu 95

sehr gut formuliert würde ich sagen...und zu dem punkt,das ist jawohl klar,das ein anwärter nicht mit auf die BAB muss,da ist ja auch überhauptnichts gegen zu sagen,aber zu diesen "pippifax-einsätzen" wie baum auf der straße,ölspur oder sowas,wo ist da das problem??
grisu95
Genau!

So läuft es bei uns und es läuft bisher gut. Ist echt schade, dass wir das jetzt wohl ändern müssen.