Notkompetenzänderung

Coroner
Viele Notfälle werden, gerade in der Anfangsphase, der Notfallversorgung, vom Rettungsassistenten alleine, d.h. ohne Notarzt gehandelt, da der Notarzt oftmals erst nach dem Rettungsassistenten eintrifft.
Dies erfordert, dass Rettungsassistenten -zur Wiederherstellung und -Sicherung der Vitalfunktionen, immerwieder Massnahmen durchführen müssen, die nach dem Gesetz ausschliesslich dem Arzt vorbehalten sind.
1992 hat die Bundesärztekammer eine Empfehlung folgender Massnahmen, im Rahmen der sog. "Notkompetenz" gebilligt. (nach Hennes et al)
-Intubation ohne Relaxantien
-Venenpunktion
-Applikation kristalloider Infusionen
-Applikation ausgewählter Medikamente
-Frühdefibrillation
Während die Delegation immer eine Einzelfallentscheidung ist, werden im Rahmen der Notkompetenz ohne ärztliche Delegation und Weisung und damit in eigener Verantwortung durchgeführt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Notärzte Deutschlands, verwies darauf, dass die individuelle Beherrschung, dieser Massnahmen nicht zwingend Inhalt der Rettungsassistentenausbildung ist und deswegen unabhängig davon regelmässig geschult werden muss.
Kritiker betonen, dass Notkompetenz nicht gesondert geschult werden muss, sondern der Rettungsassistent im Rahmen der Garantenstellung auf der Grundlage des § 13 StGB verpflichtet ist, alle erforderlichen, ihm möglichen und zumutbaren Hilfeleistungen am Patienten durchzuführen (Ufer 1993)-
Unter Auslegung der bestehenden Gesetze, steht nach Auffassung von Juristen, einer umfassenden Tätigkeit, des Rettungsassistenten im Rahmen der Erstversorgung, nichts entgegen--- Das Dürfen durch den Rettungsassistenten ist nur durch sein Können begrenzt; Ausnahme: Gabe von Betäubungsmitteln (BtMG) (Nadler 1996)
Die Empfehlung der Bundesärztekammer war ein erster Schritt, dem RA die notwendige Kompetenz zu übertragen. Auch die Umsetzung der Notkompetenzregelung und _Umsetzung qualifiziert den RA und gibt ihm rechtlichen Rückhalt. Die Empfehlung der Bundesärztekammer ist keine Rechtsnorm. Gefordert wird die Schaffung eines Berufsrechts für den Rettungsassistenten, um ihn gesetzlich abzusichern (Runggaldier, Nadler 199cool
AUS UND WEITERBILDUNG MÜSSEN DEN RETTUNGSASSISTENTEN BEFÄHIGEN, NOTFALLPATIENTEN AUCH OHNE NOTARZT IM RAHMEN SEINER MÖGLICHKEITEN KOMPETENT ZU VERSORGEN. DER PATIENT PROFITIERT VON DER MÖGLICHST SCHNELLEN HILFE, UNABHÄNGIG VOM BERUFLICHEN STATUS DES HELFENDEN!
Coroner
Wie ist Eure Meinung, durch die "trockenen Veröffentlichungen" oben, möchte ich zur Diskusion anregen, welche Erfahrungen habt ihr selbst gemacht, was ist grenzwärtig, was verbesserungswürdig...., auch ausbildungsbezogen, -mit den erlernten, invasiven Massnahmen, immer durch den "Staatsanwalt im Nacken" gehemmt, oder unsicher, obgleich erlernt und sicher sowie zumutbar und der Notfallsituation hilfreich?
Theo
Eine entsprechende Rechtssicherheit ist für alle im RD tätigen schon seit Jahren überfällig. Leider tun sich da die Gsetzgeber sehr schwer. Auch müssten einige bereits bestehende Gesetze geändert werden z.B. Heilpraktikergesetz etc.
Man kann nicht pauschal allen RA´s alles erlauben......
Sinnvoll wäre vielleicht ein Reglung das bestimmte Tätigkeiten/Mdikamentengaben vom ständig überprüften Ausbildungsstand abhängen (wie auch in den USA und GB)
Coroner
@Theo
...weisst Du denn Näheres über entsprechende Verordnungen GB/USA, oder wie die Ausbildung angepasst ist? Die Frage die sich mir stellt, warum Deutschland, als eine der führenden Industrienationen (das war wohl mal :überlegensmile , der europäische Staat der mit der Zeit geht, gerade was Medizin, sowie Medizinische Versorgung angeht, derartig träge im Gang mit der Zeit und ständiger Erweiterung und Verbesserung der nicht ärztlichen Medizinberufe ist.... ????
supra
In Marburg gibt es ein Projekt, wo der ärztliche Leiter RD bestimmten RA's BTMs aushändigt und diese IMMER "am Mann" getragen werden müssen.
Im Gesetz wird eine Formulierung zu nutze gemacht, die "GRUNDSÄTZLICH" lautet.
So lautet es in etwa wie folgt: "Grundsätzlich ist die Gabe von Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ärztlichem Personal vorbehalten.
In Marburg wird eine Zertifizierung für dieses ernste Thema, BTMs, verantstaltet.
Nutzen: für den Patienten -> frühe Schmerztherapie, mit geschultem Personal.

Infos von der letzten Fortbildungsveranstaltung im AK St. Georg -> Bastigkeit

Notkompetenzen = kein Gesetz -> Richtlinie
-> erlernt, beherrscht, geübt + Zustimmung des Patienten mit ausführlicher Aufklärung

Bischi
Coroner
@ supra
das ist ein deutlicher Schritt nach vorne. Hier auch wieder zweit Seiten, die Anlass zum Nachdenken geben, positiv, das natürlich die indizierte, frühzeitige Analgesie mehr als vorteilhaft, gerade auch in cardiovaskulärer Hinsicht ist (wer Schmerzen hat hat einen hohen Stressfaktor, entsprechend hohe Pulsfrequenz u. Blutdruckamplitude), Rettd.-Personal ist natürlich geübt in Beatmung und Intubation, was grundvoraussetzend (neben umfangreicher Überwachung durch Monitoring: EKG, SpO2, Capno, RR, HF, ect) obligat ist. Nun aber einmal angenommen, bei der Applikation zeigt der Patient eine ausgeprägte allergische Reaktion, (anaphylaktisches Schockgeschehen im schlimmsten Fall) möglicherweise auf das gegebene Alagetikum, bzw. einen, bei Analgetikagabe, nicht gerade selten auftretenen Blutdruckabfall.... vorbildlich das man Analgetika geben darf, aber plötzlich geht es um die oben genannte Thematik, bei der sicherlich auch die sofortige Gabe von Glucocosteroiden, bzw. i.v. Antiallergika, und falls der Patient erbrechen sollte, selbstverständlich auch Antiemetika, indiziert ist.... und da klopft plötzlich wieder der Staatsanwalt an der RTW-Tür, besonders dann wenn sich der Patient, vielleicht, gar nicht mal wegen der Analgetikagabe selbst, sondern ggf. wegen den Begleitumständen, vom Leben verabschiedet hat... und jetzt Überlegen und wehe man hat dann die durchgeführeten Massnahmen nicht ausführlich dokumentiert.....und nu???? Abgelehnt Ich muss weg!
supra
Hände schütteln -> richtig!!!
Dokumentation ist alles! Aber manchmal möchte man so gerne mehr schreiben.
Guckt mal hier: Notfallprotokolle - PDF Download
Jo - man begibt sich auf dünnes Eis - aber wenn man alles im Griff hat... is halt OK
Coroner
Man sollte den Schritt der Bundesärztekammer doch positiv sehen. Warten wir einfach nochmal ca. bis zum Jahre 2013 ab (das entspricht dem bislang bekannten Entscheidungs- u. Veränderungszeitraum für Empfehlungen seitens der Bundesärztekammer) und vielleicht ist man dann bereit, nicht nur entsprechende Analgetika, unter ärztl. Rettungsdienstleitung zuzulassen, sondern alle mit ihr erdenklichen Nebenphänomenen die wir bereits genannt haben, das ausgerechnet die BundesÄRZTEkammer, bei der Zulassung derartige Komplikationen, die im Zusammenhang mit einer Analgetikagabe, durch RA übersieht oder zumindestens so hinnimmt kann meiner Meinung nach nur als Echt krank bezeichnet werden, letztendlich lässt man den RA, dadurch noch eher im rechtlich unbeleuchteten Felde "ALLEINE" stehen, ausgehend von einer der oben genannten Komplikationen, die zwingend einen Handlungs/Behandlungsbedarf darstellt!!! kopfklatsch Überlegen 2
Es wäre schön wenn man das alles ein wenig, zur Zufriedenheit aller abrundet, z.B durch: -Neureformierung der Ausbildung
-zertifizierte Fortbildungen regelmässig und nicht als Pflichtsitzveranstaltung
-Qualitätsmanagement und erweiterte Dokumentation
-vielleicht sogar regelmässige Anaesthesiepraktika, nicht alle Landkreise
Städte haben draussen, die Notwendigkeit derartige Massnahmen einzuse
tzen´(man kann schlecht den einen eine derartige Ausbildung gewähren,
und den anderen nicht)
-Für den Staatsanwalt einen entsprechenden, aber für den Patienten zur Si
cherheit durchdacht und formulierten Gesetzestext, dieser aber klar auch
zum Schutz des Rettd.-Personal (Verhältnismässigkeit der Mittel)
-und für die pharmakologische Forschung, neue, gut steuerbare, preiswerte
nebenwirkungs und interaktionsarme Medikamente, die schnell anfluten
und ebenso schnell wieder wech sind.....

wäre doch ein guter Anfang, der sicherlich kein Jahrzehnt zur Durchsetzung benötigt oder...... Keine Ahnung
bis dahin jedoch... Wand Bitte!!!
Theo
Man darf auch nicht vergessen das in den Ländern in denen "Paramedics" bestimmte, in Deutschland den Ärzten vorbehaltene, Tätigkeiten vornehmen, es in der Regel keine Notärzte vor Ort gibt. Die Regelungen sind auch in den verschiedenen Bundesstaaten der USA unterschiedlich. Grundsätzlich wir dort aber nach "Standing Orders" gearbeitet, also nach festgelegten Einsatzabläufen, ob das für die Patienten immer besser ist??????? In kleineren Rettungsdienstbereichen wird auch heute schon von den RA´s teilweise mehr gemacht als eigentlich immer rechtlich erlaubt. Geht aber auch nur wenn man sich kennt (NA und RA) und vertraut und den Ausbildungsstand entsprechend hoch hält. In den großen Städten ist das kaum möglich, da gibt es einfach zu viele Leute..........

Ob es wirklich eines Tages eine klare Rechtssicherheit für alle im RD gibt bleibt eher unwahrscheinlich, es gibt ja noch nicht einmal innerhalb der BRD gleiche Anforderungen an das RD Personal, in SH haben wir da eines der weingen RD Gesetzte in denen auf RTW´s zumindest 1 RA vorgeschrieben wird (also bleibt in der Heimat :-) )
Rettungsassi64
Hallo zusammen,

es ist ja alles schön und gut was da in Marburg läuft!!!!- Aber ich denke, wenn sich nicht grundlegend etwas in den RD- Gesetzten tut und so die Ausbildung eines RA`s auf 3 Jahre verlängert wird und spezifiziert wird- so wird das mit dem augewählten Analgetikum durch den zuständigen ärztlichen Leiter Rettungsdienst auch nichts!!!!!!
Meiner Meinung nach gibt es vier Punkte die, die Gabe eines ausgewähltes Analgetikum behindert!!!!!

1. Gesetz über die Ausbildung zum Rettungsassistenten

2. Keine gesetzlichen Vorgaben zur Medikamentengabe(nur Empfehlungen)

3. Die Kostenfrage(Wer solche Maßnahmen ergreifen will muss sich Fortbilden und dies kostet Geld!! (Und Geld ist knapp im Gesundheitssystem)

4. Fortbildungspflicht- Es gibt zwar mindest- Stunden die du dich fortbilden musst aber was du das machst ist dir überlassen!!!!(kannst auch sterben und tod machen!!!!!) nur da lernst du nichts medizinisches!!!!

Meiner Meinug nach sollten sowieso regelmäßige Wissensabfragen getätigt werden!!!!- so kann der ärztliche Leiter sehen was der einzelne kann und was er ihm zumuten kann bzw. ob es zuverantworten ist( hier z.B. mit Analgetika zu arbeiten) weil sonst hält kein ärztlicher Leiter den Kopf für seine Jungs und Mädels hin!!!!!

Mal schauen was draus wird!!!!
LG
supra
Zitat:
Original von Rettungsassi64
...
4. Fortbildungspflicht- Es gibt zwar mindest- Stunden die du dich fortbilden musst aber was du das machst ist dir überlassen!!!!(kannst auch sterben und tod machen!!!!!) nur da lernst du nichts medizinisches!!!!

Meiner Meinug nach sollten sowieso regelmäßige Wissensabfragen getätigt werden!!!!- so kann der ärztliche Leiter sehen was der einzelne kann und was er ihm zumuten kann bzw. ob es zuverantworten ist( hier z.B. mit Analgetika zu arbeiten) weil sonst hält kein ärztlicher Leiter den Kopf für seine Jungs und Mädels hin!!!!!


!!!!!

Mit Dingen die man nicht ständig im Einsatzdienst bedient, sollte man üben. Wie ich schon in meinem ersten Kommentar geschrieben habe, erwerben die Marburger ein Zertifikat über Können!!!!! D.h. es werden auch Rezertifizierungen erworben.

!!!!!!!!!(!)

Ich würde sagen, dass es schon möglich wäre BTM/ allgemein Medikamente durch RA zu verabrreichen. Warum? -> s.o.

Gruß
Andre
Theo
Genau das ist es nämlich, erworbene Zertifikate müssen ständig überprüft werden, sonst wäre das wie bei den Ärzten... Vor 30 Jahren Studium und heute?????????
Coroner
@ Theo
naja so ein bisschen muss ich die Ärzte schon in Schutz nehmen, nur weil das Studium ggf.30 Jahre her ist (dieser Beispielarzt dürfte dann auch schon an der beruflichen "Scheintod-Schwelle" stehen Schlafen ) heisst es auch nicht das man sich auf dem Studium ausruht, der Klinikarzt (zumeist Facharzt also Studium und je nach Fachrichtung 3-5 Jahre Fortbildung) unterliegt der klinischen Fortbildung und im Rahmen der ständigen Qualitätsmanagementerneuerung/ZERTIFIZIERUNG auch dieser meist hausinternen Fortbildungspflicht bzw. Kongresse bis zum abwinken (alleine schon weil es dort zumeist günstig und geiles Essen gibt)
Der niedergelassene Arzt hingegen ist in der Tat auf sich alleine gestellt, daher ist es auch eher unwahrscheinlich dem selbstständigen Arzt im Sinne des Rettungseinsatzes mit NEF zu begenen, es sei denn, er ist gerade als KV/ oder Hausarzt unterwegs.... es liegt auch meiner AUffassung nach nicht am klinischen oder niedergelassenen, ärztlichen Personal, sondern vielmehr an der Gesundheits und Sozialpolitik, die derzeit leider keinen nennenswerten Beitrag zu einem REFORMIERTEN WEITERKOMMEN (Politiker lieben doch diese Bezeichnung sonst so sehr) erkennen lassen, bis ihr Hintern selbst einmal auf einer Trage oder einem OP Tisch liegt und dann ... hähähä Nee *grins* Döner Auslachen Guckst Du hier Gesundheitsreform kopfklatsch
Theo
Ich wollte unsere akademischen Kollegen ja nicht pauschal verurteilen, auserdem muss ich dir beipflichten was die Ärzte im klinischen Bereich angeht, auch hat das Notfallmedizinische Wissen auch bei vielen niedergelassenen Ärzten zugenommen. Allerdings, und das kann ich aus nunmehr 18 Jahren Berufserfahrung berichten, gibt es da draussen immer noch viele Ärzte für die Rettungsassistenten nur "Träger" und "Fahrer" sind, und Ärzte welche sich in Notfallmedizin weiterbilden als "Spinner" abgetan werden. Wie gesagt, die Zeiten ändern sich, aber nur langsam, und genau da wären wir wieder beim Anfang dieses Themas.....
Basti
Der Rettungsdienst befindet sich in großen Teilen in Schleswig Holstein im Wandel.

Dokumentation

Wir in Lübeck haben zum Glück ein Dokumentationssystem dank Dokuform.
Hier das Standard RD Protokoll, wir haben eins was auf Lübeck abgestimmt ist sowie der Kreis Ostholstein und die NEF Protokolle sind auch auf uns zugeschnitten.

Das ist echt eine schöne Sache…. WER SCHREIBT DER BLEIBT

Notkompetenz

In Lübeck wurden die neuen Leitlinien vor ca. 1 Jahr umgesetzt.

Hier ein paar Stichpunkte:
Sofortige Atemwegs-Sicherung mit dem Larynxtubs und dem ResQPOD-Ventil
ACD-CPR mit der Kardio-Pump.
wenn der Atemweg gesichert ist wird durchgedrückt
in einer Frequenz von 100/min ; sonst 30/2
nach dem 3. Schock 1mg Adrenalin i.v.
Es gibt zwei Handlungsabläufe: beobachteter und unbeobachteter Herzkreislaufstillstand.
Auf dem Lübecker NEF ist der neue LUCAS verlastet.

Wir wurden sogar in dem neuen Algorithmus abgeprüft…….

Benannte Medikamente der Notkompetenz in Lübeck

Nitrolingual Spray
Salbutamol 100
Diazepan- Rectiole 5 mg
Glucose 50%
Suprarenin bei der Reanimation
NaCl 9%
Ringer

( der i.v. Zugang muss einen Rechtfertigungsgrund haben )
Ottze
@ Basti:

Frage:

Setzt Ihr den Larynxtubus sofort, ohne vorherigen Versuch der Intubation mit Endotrachealtubus ??

Würde mich mal interessieren.
dghh
@ basti nun frage ich mich was ihr mehr in die hand gekriegt habt wie alle anderen RAs? Bis auf den Larynxtubuseinsatz sieht mir das verdammt nach
der BÄK Notkompetenz mit ERC2005 Anpassung aus.

Zu dem nach der ERC2005 nach 3 erfolglosen Defibrillationen Coradrex indiziert ist, das Adrenalin sollte bereits vorher gegeben werden nach Möglichkeit.

Un das Dokumentationssystem kommt mir auch sehr bekannt vor und entspricht meines Erachtens auch dem Standard.

So what's new??
Basti
@ Ottze
Die Endotracheale Intubation ist nach hinten gerutscht, wir nehem sofort den Larynxtubus.

@dghh
Ja das wurde den neuen ERC Leitlinien 2005 angepasst.
ist das denn in OD genau so????
Was ist neu ( wir wurden in dem Algorithmus geprüft ), und es gab da auch ein duchfallkatalog, z.B. schlecher als 94% beim drüchen ist durchgefallen und ds bei 600 drücken in ca 7. min inclusive der Defi-Schocks

Die Dokumentation ist weit verbreitet... Leider nicht überall....