Feuerwehrmann verliert Führerschein - 150€ Bußgeld + 4 Wochen Fahrverbot

Christoph
Stadt Castrop-Rauxel honoriert Ehrenamt mit 150,00€ Bußgeld und 4-wöchigem Fahrverbot.

http://www.blaulichtreporter.de/pageID_8209344.html

Kurze Zusammenfassung...

Zitat:
Während meiner Alarmfahrt wurde ich in der Gaswerkstrasse, die mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h belegt ist, vom Radarmesswagen der Stadt Castrop-Rauxel mit einer Geschwindigkeit von 64 km/h erfasst. An der Stelle der Geschwindigkeitsmessung ist die Gaswerkstrasse sehr übersichtlich, auf der rechten Seite befinden sich einige wenige Gewerbebetriebe, auf der linken Seite ist Wohnbebauung, die von der Fahrbahn durch einen breiten Grünstreifen getrennt ist.

...............

Das Ordnungsamt bedankte sich mit einem Bußgeldbescheid über 173,50 €, einem einmonatigem Fahrverbot und dem Eintrag von 3 Punkten ins Verkehrszentralregister in Flensburg, ohne überhaupt auf meine Hinweise bezüglich der Einsatzfahrt einzugehen.
storm
Wirre Geschichte die da verlinkt ist. Recht haben und Recht bekommen sind wohl zweierlei Dinge.
Allerdings kann man m.M. nach keine SR in Anspruch nehmen, ohne zu wissen, ob überhaupt hoheitliche Aufgaben zu erledigen sind. Bei "Wache besetzten" kommt es nicht auf eine Minute an...
Wenn er 50 statt 30 gefahren wäre wär nicht passiert und er wär trotzdem schnell genug zum an der Wache rumsitzen dagewesen ;-)
Christoph
Das Problem fängt ja schon in der Alarmierung an. Scheint entweder ein DME ohne Text zu sein oder FME ohne Durchsage, da er nur 3 Arten unterscheiden kann (Probealarm, Einsatzalarm, Einsatzende).
20 mehr ist innerorts denke ich auch noch im Rahmen, wenn es die örtlichen Gegebenheiten zumindest zulassen. Und wenn man sich dann vor Augen hält, wieviel Minuten (Sekunden?) dadurch gewonnen werden (wenn überhaupt) fahr ich doch nach StVO zum Einsatz. Das schont Umwelt, Nerven und die Mitbürger Augenzwinkern
storm
Vor allem gibt es bei 20 kein Fahrverbot ;-)

ausserdem
Zitat:

Es existiert eine interne Vereinbarung zwischen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel
und dem Ordnungsamt Castrop-Rauxel aus Januar 2001. Danach wurde seitens des
Ordnungsamtes der Stadt Castrop-Rauxel mitgeteilt, dass
Geschwindigkeitsüberschreitungen unter bestimmten Voraussetzungen eingestellt werden
können, wenn die Überschreitung nicht mehr als 20 km/h beträgt und die Überschreitung in
unmittelbaren Zusammenhang mit der Alarmierung steht. Dies solle nur dann gelten, wenn niemand belästigt oder gefährdet wird
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Zitat:
Original von storm
Vor allem gibt es bei 20 kein Fahrverbot ;-)

ausserdem
Zitat:

Es existiert eine interne Vereinbarung zwischen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel
und dem Ordnungsamt Castrop-Rauxel aus Januar 2001. Danach wurde seitens des
Ordnungsamtes der Stadt Castrop-Rauxel mitgeteilt, dass
Geschwindigkeitsüberschreitungen unter bestimmten Voraussetzungen eingestellt werden
können, wenn die Überschreitung nicht mehr als 20 km/h beträgt und die Überschreitung in
unmittelbaren Zusammenhang mit der Alarmierung steht. Dies solle nur dann gelten, wenn niemand belästigt oder gefährdet wird


Geht konform damit, wie es in der Regel bei allen Bußgeldstellen läuft: geringfügige Überschreitungen der StVO während der Fahrt zur Wache mit dem Privat-Pkw aufgrund einer Alarmierung werden zumeist eingestellt. Geht es in den Bußgeldbereich, und das ist ab 20 km/h der Fall, wird es problematisch. Der Gesetzgeber hat hier nicht umsonst eine Grenze gezogen, unterhalb der es bei einer recht kostengünstigen Verwarnung bleibt und überhalb der es schmerzhaft wird.

Sonderrechte hin oder her, wir können sie in unseren Privat-Fahrzeugen nicht kenntlich machen. Wenn unser Kamerad aus Castrop-Rauxel damit argumentiert, er hätte durch seine Geschwindigkeitsüberschreitung niemanden gefährdet, dann stell ich mir die Frage, ob es überhaupt erst soweit kommen muss und wie er zukünftig - wenn er denn wieder fahren darf - abschätzen möchte, ob er durch seine Geschwindigkeitsüberschreitung gerade jemanden gefährdet. Spätestens, wenn das Kind unter seinem Pkw liegt, hat er sich wohl verschätzt.

Verkehrsanordnungen - wie z.B. Tempolimits - sind Allgemeinverfügungen aufgrund einer abstrakten Gefahr, die zwar einen Einzelfall regeln, aber gleich für einen ganzen Personenkreis. Auf deutsch: In einem Schulbereich etwa ist die Geschwindigkeit tagsüber auf 30 km/h beschränkt, weil hier vermehrt Kinder unterwegs sind und deshalb eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Das trifft alle Verkehrsteilnehmer, auch wenn gerade Unterricht ist und die Kinder gefälligst in der Klasse zu sitzen haben. Ob da im Einzelfall tatsächlich gerade ein Kind über die Straße laufen wollte, während man geblitz wurde, hat damit nichts zu tun. Bei der nächsten Einsatzfahrt zur Wache rennt es vielleicht wirklich los.

Auch das Tempolimit in Castrop-Rauxel wird seinen Grund haben, und wenn es die Anwohner waren, die darauf drängten, weil auf der gut ausgebauten Strecke immer so gerast wird.