Filter
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Original von Christoph
Das Landesbrandschutzgesetz gilt nach meinem Wissensstand für das Land, in diesem Fall für das Land Schleswig-Holstein, und nicht auf Bundesebene.
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Was der Vorsatz "Landes" ja auch dezent andeutet
Christoph
@PA80
Jo war in der JF aber nicht in B.O. sondern in Lübeck und dort war es nie Thema, dass JFler mit zum Einsatz fahren.
Verboten war es nach meinem Wissensstand in B.O. nicht, aber dazu kann Cola vielleicht mehr sagen.
@Filter das mit dem "Landes" bezog sich auf diese Aussage um das nochmal zu verdeutlichen
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Original von Skyman65
Außerdem gilt das Ganze doch auch auf Bundesebene oder ?? |
PA80
@Christoph
Danke für die Info. Habe ich mir schon gedacht!
misch ff80
Ob der Erlass richtig ist oder nicht werden wir in ein Paar Jahren erleben, aber dann ist es wie bei allen dingen eventuell zu spät.
Es gibt viele, was, wie, aber, oder. Ich frage mich, ob man Erfahrung nur durch Ausbildung und Leergänge bekommt.
Aber Führungskräfte fallen ja auch vom Himmel, oder? Außer dem sollte man sich mal genauer mit dem Thema Jug. Arb. Sch.G befassen.
Des Weitren frage ich mich, was es denn sonst so noch für fälle gegeben hat, es werden immer nur die Zwei angegeben.
Aber die, die für diesen Erlass die Entscheidungen getroffen haben werden uns das Leben schon besser machen. Man schaue sich nur den Feuerwehrbedarfsplan an, den ein Gemeindewehrführer aufstellen muss.
Aber die Zeit wird es wieder mal zeigen.
Misch
Christoph
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Original von PA80
@Christoph
Danke für die Info. Habe ich mir schon gedacht! |
Könntest du das bitte näher erläutern?
Übrigens war es in B.O. nicht immer verboten für JFler Einsätze mitzufahren. Nur wurden es mit den Jahren immer weniger. Grund dafür ist unter anderem die stille Alarmierung.
Na dann sind es wohl doch keine 99% der Feuerwehrleute, die die neue Regelung nicht OK finden...vielleicht bezog sich die Aussage auch nur auf seine eigene Wehr.
Slartibartfass
Da der Thread schon viele sehr lange Beiträge enthält, versuche ich mich jetzt mal kurz zu halten. Bitte nicht gleich alles in der Luft zerreissen.
Ich bin absolut dafür, dass dem Jugendschutz die volle Aufmerksamkeit geschuldet wird. Ich bin aber auch der Meinung, dass wir unsere Jugendlichen rechtzeitig an den Einsatzdienst heranführen müssen. Jugendlich beginnen auch in der Regel mit 16 ihre Ausbildung im Berufsleben und auch da können sie vielen körperlichen und manchmal auch seelischen Belastungen ausgesetzt werden. Daum gibt es hier sicherlich auch entsprechende Regelungen und vorgehensweisen.
Nach meiner Meinung muß es eindeutige Regelungen geben, welchen Einsätzen die Jugendlichen "ausgesetzt" werden dürfen und welchen nicht.
Da es hier natürlich nicht nur ein Schwarz und Weiß gibt, ist es die Verantwortung erfahrener Kameraden auf die Einhaltung solcher Regeln zu achten.
Da der Einsatzleiter oder Gruppenführer nun wirklich schon genug im Einsatz zu tun hat, wäre mein Vorschlag folgender:
Schaffung einer neuen Qualifikation/Ausbildung für erfahrene Kameraden (min. Truppführer und 30. Lebensjahr vollendet). Ziel des Lehrgangs eine Qualifikation des Kameraden unter dem Aspekt des Jugendschutzes. Der Jugendliche darf nur unter den bisherigen Voraussetzungen (Leistungsspange etc.) zu bestimmten Einsätzen mit einem so qualifizierten Truppführer ausrücken.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass so ein erfahrener Kamerad gebunden wird und damit auch nur für Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereiches zur Verfügung steht, aber für Lau werde ich nicht wieder in die Situation kommen, dass Jugendliche mit zu Einsätzen können. Ich weiß auch, dass längst nicht alle Wehren sowas darstellen können, aber für die ändert sich dann eben nichts.
Ich kann mir vorstellen, dass gerade ältere Kameraden, welche nicht mehr PA-tauglich sind, in einer solchen Funktion wieder neue Motivation finden können.
Jetzt ist mein Beitrag doch länger geworden. Bin gerne bereit, diesen Vorschlag zu diskutieren, aber bitte sachlich.
PA80
@Christoph
Moinsen!
Aufgrund deiner geäußerten Meinung habe ich mir gedacht, dass du als JF´ler nicht an Einsätzen teilgenommen hast. Ich dachte auch, dass es immer in B.O. verboten war. Ist ja oftmals so, dass einem Sachen nicht fehlen, wenn man sie nie hatte.
Ich sehe es anders, bin allerdings auch in der JF zu Einsätzen mitgefahren. Mir hat das immer großen Ansporn gegeben und ich hab mich einen Keks gefreut, wenn man mit dem LF8 eine Wasserversorgung zum Hydranten aufbauen durfte. Diesen Ansporn und das Gefühl auch als kleiner Jugendfeuerwehrmann, Teil einer gelungenen Hilfsaktion gewesen zu sein, gönne ich jedem engagiertem jungem Kameraden.
Das es Einschränkungen und Obhutspflichten gibt, steht völlig außer Frage!
Fazit:
Cola Trinker
Dann melde ich mich mal wieder zu Wort:
Ich bin in BO in der JF gewesen und habe dort auch zahlreiche Einsätze mitgefahren. Im Nachhinein betrachtet, war das aber mit Sicherheit nicht richtig. Beispiele von früher?
1. Ich habe bei Großfeuern mit C-Rozhren gelöscht.
2. Ölspuren im fließenden Verkehr wurden von der JF während Ihres Dienstes alleine abgestreut.
3. Nachts wurde natürlich genauso zu Einsätzen ausgerückt, wie während der Schulzeit.
Das ist jetzt 20 Jahre her und aus heutiger Sicht kann ich über die damalige Verantwortlichen nur den Kopf schütteln.
Bis dato durfte bei uns die JF ab Leistungsspange mit ausrücken - natürlich bis auf die bekannten Ausnahmeeinsätze. Da selbst bei einer so großen Wehr wie unserer eigentlich kaum noch Einsatzbeteiligung der JF vorhanden war, die Truppe aber dennoch motiviert ist, glaube ich kaum dass sich durch den neuen Erlaß etwas ändern wird. Alle Beteiligten - vor allem die Wehrführung - aber wesentlich ruhiger Einsätze abarbeiten können.
Wie ist dass eigentlich bei der THW und ASB Jugend? Fahren die mit zu SEG Einsätzen bzw. Katastrophen? Ich glaube nicht. oder? Deshalb
Blaulicht-Reporter
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Original von Cola Trinker
Wie ist dass eigentlich bei der THW und ASB Jugend? Fahren die mit zu SEG Einsätzen bzw. Katastrophen? Ich glaube nicht. oder? Deshalb
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Bei der SEG dürfen nur Mitglieder ab 18 Jahren mitfahren....ganz einfach....
krampi
Ich finde diese Diskussion sehr interessant, dennoch ist meine Meinung das Jugendliche (Jugendfeuerwehr, THW-Jugend, ASB Jugend, Jugendrotkreuz etc) an einem Einsatzort nichts zu suchen haben.
Auch wenn man sicherlich in der Theorie zahlreiche Möglichkeiten schafft die Jugendlichen in Begleitung von erfahrenen Helfern bzw. mit entsprechend geschulten Führungskräften mit einzubinden. Sicherlich in der Theorie funtkioniert das immer, aber auch immer in der Praxis und wie erklärt man den bis in die Haarspitzen motivierten Jugendlichen dann das sie jetzt leider nicht mitfahren können weil die entsprechende Kraft halt leider grad nicht mit dabei ist. Dann lieber pauschal nein.
Nun zum aktuellen Stand bei uns, wie Blaulicht-Reporter schon gesagt hat zu SEG-Einsätzen ganz klar nein auch wenn z.B. die Jugendrotkreuzler bei uns schon die gleiche Ausbildung haben kann wie jeder anderere Helfer.
Im Katastrophenfall sieht das dagegen etwas anders aus, hier gibt es die Möglichkeit entsprechende Jugendliche mit einzusetzen. So wurden laut meines Wissens Jugendgruppenleiter bei Fluteinsätzen (Oder-, Elbe-Flut) mit eingesetzt aber nicht an der ersten Front sondern im Bereich der Betreuung um mit den betroffenen Kindern zu spielen oder diese spielerisch von dem geschehenen abzulengen.
Slartibartfass
Ich selber bin nie in der JF gewesen und zu meiner Zeit als stellv. Jugendwart in Hamburg (FF WDBMA) war das auch kein Thema (kam gar nicht in Frage). Insofern war ich darmals baf erstaunt als ich nach Stormarn zog.
Aber nach den Jahren hier in (Süd-)Stromarn finde ich es unter gewissen Einschränkungen für sinnvoll. Ich glaube allerdings auch nicht, dass die JF untergeht, jetzt wo wir das nicht mehr haben.
Christoph
Ich finde den Vorschlag von Slartibartfass echt nicht schlecht. Da gibt es nichts dran auszusetzen. Es wird kein PA-Träger gebunden, ein älterer Kamerad findet neue Motivation und die Integration der JFler in die Einsatzabteilung wird gefördert.
Das wichtigste weshalb es wohl auch zu diesen "Zwischenfällen" kam ist, dass es keine klaren Richtlinien für den Einsatz der JFler gibt. Ich könnte mir gut vorstellen, dass durch Schaffung solcher offiziellen Richtlinien es zu diesen Vorfällen nicht gekommen wäre. Die Vergangenheit hat ja leider gezeigt, dass nur auf die Vernunft der Einsatzleitung zu appelieren nicht funktioniert (leider).
Ob man so einen Lehrgang realisieren kann ist natürlich eine andere Frage. Sicherlich ist es ein einfacherer Weg Sachen einfach zu verbieten als nach einer anderen Lösung zu suchen. Das es andere gute Lösungswege gibt haben wir in diesem Thread denke ich zu genüge gelesen. Bin gespannt wie es weitergeht.
brandmeister
Hallo alle zusammen da hier im Forum die Teilnahme von JF Kameraden derzeit wieder sehr stark diskutiert wird da in Lauenburg Sandsäcke befüllt worden sind würde ich gerne eure Meinung dazu hören wie ihr denn dazu steht das Jugendfeuerwehren immmer noch häufig an Brandsicherheitswachen (z.B.größeren Osterfeuern,Weihnachtsmärchen usw.) teilnehmen die laut Brandschutzgesetzt mit zu den Aufgaben der Feuerwehren gehören und wo schnell gefährlichere Situationen entstehehn können als beim Sandsäcke befüllen.
99/5/1
Die Rechtslage ist eindeutig, da gibt es meiner Meinung nichts zu diskutieren.
Man kann versuchen die Rechtslage zu verändern, aber das sieht schlecht aus. Denn es gibt gute Gründe das es ist wie es ist.