Land verbietet Jugendwehr das Löschen

balu
Christoph
Hatten wir das Thema nicht schon?

Im übrigen
Zitat:
"99 Prozent der Feuerwehrleute sind dagegen, dass die unter 18-Jährigen jetzt nicht mehr mit zum Einsätzen dürfen", sagt Norman Schumann, der Chef der Barsbütteler Feuerwehren.

das würd ich so nicht unterschreiben...
PA80
Bericht aus dem AID und unserer Homepage www.ff-glinde.de

Widerstand gegen Erlass des Innenministeriums und das neue Brandschutzgesetz:
Feuerwehren befürchten in Zukunft Nachwuchsprobleme für die Einsatzbereitschaft
- Jugendliche dürfen ab sofort nicht mehr mit zu Einsätzen ausrücken -

Jüngst hatte sich bereits der Glinder Gemeindewehrführer Michael Weidemann kritisch zu Wort gemeldet; gleichzeitig hat sein Reinbeker Amtskollege Karsten Hein dessen Bürgermeister eine dezidierte Stellungsnahme zukommen lassen, mit dessen Forderungen Axel Bärendorf sich jetzt gegenüber der Presse positioniert hat. Weidemann indes hat daraufhin auch seinen Bürgermeister um Unterstützung gebeten. Dabei hat das Thema selbst wohl eher eine größere Tragweite auf die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren in ländlichen Bereichen. Selbst Jugendfeuerwehren der Ämter Probstei und Preetz-Land haben schon um Beistand für ähnliche Protest geworben. Auswirkungen stehen aber ebenso für die Wehren unseres Heimatgebietes zu befürchten. Im Land formiert sich also zunehmend Widerstand.

Worum geht es? Nach der Verabschiedung von Änderungen des schleswig-holsteinischen Brandschutzgesetzes müssen alle Freiwilligen Feuerwehren im nördlichsten Bundesland bis zum 31. März 2010 neue Satzungen aufstellen, die sich an einheitlichen Mustersatzungen zu orientieren haben. Ausnahmen gibt es nicht. Der Knackpunkt findet sich spätestens in deren Anlage zu den Jugendabteilungen, in der es unter Paragraf 12 heißt: „Mitglieder der Jugendfeuerwehr nehmen nicht an Einsätzen teil.“ Damit mit den entscheidenden Aussagen nicht erst bis ins nächste Jahr gewartet werden muss, hat das Innenministerium noch im Juni dieses Jahres einen Erlass herausgegeben, wonach die Bestimmungen der Mustersatzung schon ab sofort gelten.

Unter Hinweis auf das Jugendschutzgesetz für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Feuerwehr ist es demnach heute schon nicht mehr möglich, Jugendliche unter 18 Jahren zu einem Feuerwehreinsatz heranzuziehen, und zwar unabhängig davon, ob diese einer Jugendabteilung einer Feuerwehr angehören oder bereits in die Einsatzabteilung der Feuerwehr eingetreten sind.

Hintergrund: Mit Absolvierung der so genannten „Leistungsspange“, der „Gesellenprüfung“ eines Jugendfeuerwehrmitgliedes, und weiteren Ausbildungseinheiten durften die Jugendlichen bislang noch vor der Übernahme in die aktiven Einsatzbereitschaften (meist mit 18 Jahren) bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren unterstützen. Wehrführer Michael Weidemann: „Dabei haben wir schon immer die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes beachtet.“ So waren in den Wehren unseres Verbreitungsgebietes bestimmte Einsatzarten (Verkehrsunfälle auf Bundesautobahnen und Schnellstraßen, Einsätze mit Toten), Uhrzeiten (nachts und in der Schulzeit) sowie besondere Fahrzeuge (Erstfahrzeuge und Sonderfahrzeuge wie Rüstwagen und Drehleitern) generell ausgenommen. „Darüber hinaus wurden die Jugendlichen stets außerhalb des Gefahrenbereiches eingesetzt und hatten immer einen erfahrenen Feuerwehrmann als Ausbilder an ihrer Seite“, so Weidemann weiter. Damit war zumindest hier gewährleistet, dass die Jugendlichen entsprechend ihrer Ausbildung eingesetzt wurden und auch schwere Tätigkeiten nie allein vollbringen mussten.

De facto stellten sie – so gibt Weidemann wie seine Amtskollegen ehrlich zu – in manchen Einsatzsituationen durchaus eine wertvolle Hilfe dar, und wenn es „nur“ im rückwärtigen Bereich wie bei der Wasserversorgung war. Für die Jugendlichen selbst – auch das wissen die heutigen Wehrführer aus eigener Erfahrung nur zu gut – bedeutete die Mithilfe bei Einsätzen einen enormen Motivationsschub bei ihrer lobenswerten Bereitschaft, sich ehrenamtlich für die Hilfe in Not geratener Bürger zu engagieren.

Die Hintergründe für den Erlass des Innenministeriums und die Mustersatzungen des Brandschutzgesetzes sind wohl bei einzelnen Feuerwehren zu suchen, die es mit dem Jugendschutzgesetz nicht ganz so genau genommen haben. So sind in der Vergangenheit zwei Fälle bekannt geworden, bei denen Jugendliche offensichtlich in Ostholstein nach Einsätzen bei einem tödlichen Verkehrsunfall und einem Wohnungsbrand mit Toten beteiligt gewesen sind und sich aufgrund von traumatischen Belastungszuständen in psychische Behandlung bzw. Betreuung begeben mussten. „Das geht natürlich nicht“, sind sich Weidemann und Hein einig. Hier müssen die Einsatzleiter zur Verantwortung gezogen werden. Daraus aber alle Wehren des Landes „über einen Kamm zu scheren“ und per Order Verhältnisse einzuführen, die im Umkehrschluss sogar die Einsatzbereitschaft von Freiwilligen Feuerwehren gefährden könnten, ärgert nicht nur die beiden Wehrführer.

In eher ländlichen Gegenden, in denen es noch keine Jugendfeuerwehren gibt und die Feuerwehren Jugendliche im Alter von 16 Jahren bereits in ihre Reihen aufnehmen durften, sind dabei wahrscheinlich weitaus mehr von betroffen. Dennoch gibt es hier und da Befürchtungen, dass „der mühevoll über Jahre ausgebildete Feuerwehrnachwuchs aufgrund von Bedenkenträgern in interessantere Freizeitbeschäftigungen abwandert und durch kurzsichtiges Handeln ein langfristiges sowie nachhaltiges Programm zur Sicherstellung der Einsatznachwuchskräfte und somit des kommunalen Brandschutzes ad absurdum geführt wird“, so Reinbeks Gemeindewehrführer Karsten Hein in seiner deutlichen Stellungnahme.

Die Feuerwehr Reinbek hat sich nämlich zum Beispiel seit 2003, durch die Seminare „Integration Jugendfeuerwehr“ an der Landesfeuerwehrschule in Rendsburg animiert, für eine stufenweise Einbindung von Angehörigen der Jugendfeuerwehr und Anwärtern in den aktiven Dienst entschieden. Auch hierbei werden die Hinweise auf das Jugendschutzgesetz in jeglicher Form beachtet und gewährleistet.

Auch Parallelen zum Arbeitsleben und speziell zur Berufsausbildung werden gezogen: Es kann aus den einschlägigen Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes eine zwingende Verpflichtung des Arbeitsgebers abgeleitet werden, eine angemessene Gefährdungsanalyse der Arbeitsbedingungen vorzunehmen, eine Empfehlung für ein generelles Beschäftigungsverbot erfolgt daraus jedoch nicht. Bei der Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer – einer vergleichbar auch nicht ganz ungefährlichen Tätigkeit – sei beispielsweise Jugendlichen selbst unter 18 Jahren das Steuern von Flurförderfahrzeugen zu berufsbezogenen Ausbildungszwecken unter Aufsicht ausdrücklich gestattet.

Der AID wird diese Thematik jedenfalls weiter beleuchten und „bleibt am Ball“. ffpr
Skyman65
Angebl. Aussage vom jetzigen Innenminister Wiegand heute in Nütschau:

Wiegard bietet Dialog über Erlass zum Einsatz von Jugendlichen bei Gefahreinsätzen an.

Wahlkampfgetöse ????? !!!!!
Christoph
Nö wieso? Er hat ja auch betont, dass man die Situation in den nächsten Monaten beobachten sollte und sprach von einer eventuellen "Aufhebungsklausel".

Meine bescheidene Meinung...erstmal abwarten und schauen wie es in der Realität aussieht.
Skyman65
Ähmmmmm sorry, was willst du denn da beobachten ????

Außerdem gilt das Ganze doch auch auf Bundesebene oder ??
Christoph
Das Landesbrandschutzgesetz gilt nach meinem Wissensstand für das Land, in diesem Fall für das Land Schleswig-Holstein, und nicht auf Bundesebene.

Ich will gar nichts beobachten. Das waren die Worte vom Innenminister.
saw
wiegard ist den feuerwehren sehr offen gegenüber. nicht zu vergessen, er sammelte anlässlich seines 60.geburtstages zu gunsten der nordstormarner jugendfeuerwehren. das ganze hat wohl nichts mit wahlkampf zu tun, sondern mit seiner nähe zu den feuerwehren. das sollten wir nutzen.
FeuerHamburg
Zitat:
Original von Skyman65
Ähmmmmm sorry, was willst du denn da beobachten ????

Außerdem gilt das Ganze doch auch auf Bundesebene oder ??


Das Gesetz gilt nur für Schleswig-Holstein.

Allerdings haben andere Bundesländer schon länger dieses Gesetz, z.B. Hamburg und Niedersachsen.
Skyman65
So meinte ich das Ganze eigentlich !

Ich komme ursprünglich aus OH und weiß was da mit der JF gelaufen ist ! Tragisch, vor allem mit den Jungs!

Ich verstehe auch die Wehren in den Dörfern und die Kids die nach der Leistungsspange heiß auf Einsätze sind. War bei mir doch auch nicht anders. Auch in meiner Arbeit als Jugendwart mußte man seine Jungs im Tatdrang bremsen!

Aber man sollte auch bedenken, was uns da in die Obhut gegeben wurde. Junge Menschen, die erst herranreifen!
Niggo @ FF 96
Das stimmt schon, aber mit verantwortungsvollen Führungskräften und sinnvollen Einschränkungen der Einsätze (--> bsp. VUPKL oder BAB etc.) können Jugendfeuerwehrleute meiner Meinung nach im Einsatz durchaus sinnvoll sein.

Er könnte nämlich beispielsweise kleine aber nötige Aufgaben ausführen, wie z.B. Strasse sperren ggf. mit nem Aktiven oder den Verteiler besetzen etc und man braucht dafür dann keinen "wertvollen" PA-Träger zu "verschwenden".

Denn grad bei den kleineren Wehren hat man grade Vormittags und am frühen Nachmittag teilweise massive Personalprobleme.
Skyman65
Voll und ganz deiner Meinung !

Aber waren es nicht genau die "verantwortungsvollen Betreuer" die sich nicht an die vorgegebenen Vorschriften und Erlasse hielten !!
Christoph
Zitat:
Original von Niggo @ FF 96
Denn grad bei den kleineren Wehren hat man grade Vormittags und am frühen Nachmittag teilweise massive Personalprobleme.


Das ist dann aber ein generelles Personalproblem der Wehr und sollte nicht nur durch die Jugendlichen gelöst werden.

Ob Straße sperren, Verteiler besetzen oder was auch immer. Du brauchst immer einen Verantwortlichen, der noch ein zusätzliches Auge auf den Jugendlichen wirft.

Edit: Im übrigen kann man sich auf die Einsatzstichworte auch nicht immer verlassen. Da kann auch mal schnell aus einer BMA ein Feuer - Y werden o.ä.
Wer stellt dann sicher, dass der Jugendliche die ganze Zeit auf dem Auto bleibt?
Cola Trinker
Jugendliche wollt Ihr bei Einsätzen die Staße sperren lassen? HALLO GEHT ES NOCH? Das ist genauso ein NoGo wie Verkehrsunfälle, BAB etc.

Es gibt keine generelle Grenze für verantwortungsbewusste Einsätze mit Jugendlichen. Jeder Einsatz ist anders und kann sich auf der Anfahrt bzw. beim Eintreffen auch völlig anders darstellen. Wie oft haben wir vor Ort etwas völlig anderes erlebt, als die Einsatzmeldung uns vorgab? Aus dem Auslaufen nach VU wurde ein PKL - wer hat das nicht schon erlebt! Und was macht Ihr mit den Jugendlichen, wenn auf der Rückfahrt von einer Ölspur plötzlich der VU auf der BAB gemeldet wird? Wer bringt die Jugendlichen nach Hause, wenn der Einsatz doch länger dauert?

Da diese Fragen nicht geklärt sind, halte ich den Erlass grundsätzlich für Richtig, wenn der Schutz der Jugendlichen nicht gewährleistet und auf eine Änderung der Rahmenbedingungen zu 100% flexibel reagiert werden kann!
HGW Schmidt
@ Cola Trinker: Besser hätte ich das auch nicht formulieren können !
TP97
Ich denke für die Führungskräfte ist klar wann und wie Jugendliche eingesetzt werden dürften. Die angesprochenen Bedenken sind weit hergeholte Spekulationen; hätte wenn und aber, Es gibt immer Möglichkeiten. In der Vergangenheit schon alles vorgekommen
und m.E alles einwandfrei organisiert. Es geht hier doch um Integration und Motivation. Die Personalproblematik sollte jede Wehr in der AAO lösen.
storm
Die Bedenken von Cola sind sicherlich gerechtfertig. Ich habe genau solche Sachen wie er Sie beschreibt auch schon erlebt. Also keine "weit hergeholten Spekulationen"

Aber mit solchen Einzefällen (wo auch nicht immer ein JFler dabei ist) ein komplettes Verbot zu begründen halte ich nicht für Sinnvoll.

Mit Kindern die eigene Personalknappheit kompensieren zu wollen, ist ja wohl ein schlechter Witz, denn das Gegenteil ist der Fall:
Jugendliche mit zum Einsatz zu nehmen bindet (erfahrene) Kräfte! Zumindest wenn man meine Auffassung von verantwortungsvoll teilt....
Christoph
In der Vergangenheit sind aber auch Dinge passiert, die ausschlaggebend für diesen Erlass sind. Daran sieht man doch, dass es eben nicht zu 100% funktioniert hat. Sicherlich ärgert man sich darüber, weil in der eigenen Wehr hat es jahrelang gut funktioniert.
Aber die Einsätze werden auch nicht weniger...im Gegenteil.

Integration und Motivation bestehen für mich nicht nur aus Einsätzen. Da gehört noch einiges mehr zu. Zugegeben die Einsätze sind das I-Tüpfelchen. Aber die paar Jährchen können die Jugendlichen dann auch noch warten.
PA80
@Christoph

Warst du früher in der JF und bist dort Einsätze mitgefahren?
War es in B.O. nicht schon immer verboten?

Gruß aus dem Süden

Patrick
Filter
Bei uns lief es in der Vergangenheit zumeist so, das JFler zwischen 16 und 17 Jahren - ebenso wie Anwärter - nur zum Einsatz mitgenommen wurden, wenn auf dem Fahrzeug noch ein Platz frei war und das war dann in der Regel ohnehin das letzte, das vom Hof ging. Dann hatte sich die Einsatzleitung vor Ort zumeist bereits ein Bild gemacht und konnte im Ernstfall anordnen, dass sie im Gerätehaus oder am Einsatzort im Fahrzeug bleiben mussten. Ansonsten entschied das der Gruppenführer. Das hat in Eigenverantwortung ganz gut funktioniert. Jetzt bleiben sie selbst beim Baum auf Straße zu Hause und die Motivation geht in den Keller. Warum dann noch zu den Übungsdiensten kommen? Außerdem ist am Wochenende Ligaspiel, dann trainiert man doch lieber dafür ...