Torben
Hallo zusammen !
Es ist zwar schon ein paar Tage her, aber am Wochenende um den 10.01.2010 gab es in Stormarn diverse Feuerwehreinsätze, um festgefahrene Autos aus Schneewehen zu befreien. Auch wir in Reinfeld waren die halbe Nacht unterwegs.
In meinen Augen handelt es sich hier um kostenpflichtige Einsätze, weil es keine Gefahrenabwehr ist. Aus diesem Grund sind durch unsere Verwaltung Rechnungen erstellt worden, die an die PKW-Fahrer weitergereicht wurden.
Einer dieser PKW-Fahrer berichtet nun, dass er nicht zahlen wird, weil unser Kreiswehrführer Gerd Riemann in einem Interview im Abendblatt ausgesagt hat, dass für solche Einsätze keine Rechnung kommen wird.
Mich würde nun folgendes interessieren :
1.) Kann mir jemand diesen Artikel zur Verfügung stellen oder mir zumindest sagen, ob es so einen in der Zeitung gab ?
2.) Wie ist es bei euch gehandhabt worden ?
Vielleicht ist ja der ein oder andere hier, der mir diese Fragen beantworten kann.
Vielen Dank im Voraus !
Holger
Hallo Torben ,schau mal unter
abendblatt.de/region/stormarn/article1336969
nach
wuwi01
Da wir leider immer noch keine Gebührensatzung haben :-(
stellt sich diese Farge bei uns nicht.
Wobei unser Betroffener es wirklich verdient hätte.
'Wer bei so einem Wetter durch das Moor fähert, hat selber Schuld.
Torben
| Zitat: |
Original von Holger
Hallo Torben ,schau mal unter
abendblatt.de/region/stormarn/article1336969
nach |
Danke ! Der Link verfällt zwar, aber ich glaube ich habe jetzt was gefunden..
Tolle Aussage, macht uns die Argumentation natürlich leichter
TP97
Hast Du dem Halter nicht vorher erzählt, dass es ein kostenpflichtiger Einsatz wird?
Hätte ich gemacht!
Blaulicht-Reporter
| Zitat: |
Original von Torben
Hallo zusammen !
Es ist zwar schon ein paar Tage her, aber am Wochenende um den 10.01.2010 gab es in Stormarn diverse Feuerwehreinsätze, um festgefahrene Autos aus Schneewehen zu befreien. Auch wir in Reinfeld waren die halbe Nacht unterwegs.
In meinen Augen handelt es sich hier um kostenpflichtige Einsätze, weil es keine Gefahrenabwehr ist. Aus diesem Grund sind durch unsere Verwaltung Rechnungen erstellt worden, die an die PKW-Fahrer weitergereicht wurden.
Einer dieser PKW-Fahrer berichtet nun, dass er nicht zahlen wird, weil unser Kreiswehrführer Gerd Riemann in einem Interview im Abendblatt ausgesagt hat, dass für solche Einsätze keine Rechnung kommen wird.
Mich würde nun folgendes interessieren :
1.) Kann mir jemand diesen Artikel zur Verfügung stellen oder mir zumindest sagen, ob es so einen in der Zeitung gab ?
2.) Wie ist es bei euch gehandhabt worden ?
Vielleicht ist ja der ein oder andere hier, der mir diese Fragen beantworten kann.
Vielen Dank im Voraus ! |
ich habe dir den bericht per mail geschickt...
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Die öffentliche Äußerung vom Kreiswehrführer hat keinerlei Rechtswirkung. Ausschlaggebend ist allein, ob ein Kostenbescheid für den Einsatz nach eurer Gebührensatzung möglich ist.
Ist er das, kann der Kreiswehrführer höchstens an euren Verwaltungschef appellieren, angesichts der derzeitigen Extremwitterung mal fünfe gerade sein zu lassen.
Im übrigen befürchte ich, demnächst zum Experten in Sachen FF-Gebührensatzung zu werden und am Ende mal wieder zwischen allen Stühlen zu sitzen
storm
Es kommt ja wirklich auf die Formulierung in der Gebührensatzung an.
Ich hab gerade mal in der meiner Gemeinde (
www.ahrensburg.de/media/custom/66_1226_1.PDF ) nachgelesen.
| Zitat: |
§2 Gebührenfreie Dienstleistungen
[...]
3. Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht werden. |
| Zitat: |
§ 3
Gebührenpflichtige Dienstleistungen (1) Soweit nicht das Brandschutzgesetz oder § 2 dieser Gebührensatzung etwas anderes bestimmt, sind die Dienstleistungen der Feuerwehr nach Maßgabe die- ser Gebührensatzung gebührenpflichtig. Gebührenpflicht besteht ebenfalls bei Einsätzen zu Zwecken nach § 2 im Falle
a) vorsätzlicher Verursachung von Gefahr oder Schaden,
b) vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr,
c) eines Fehlalarms durch eine Brandmeldeanlage und
d) einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht.
[...]
|
Da der Autofahrer niemals vorsätzlich gehandelt hat, komme ich hier zu dem Schluss, dass so ein Einsatz in meiner Gemeinde kostenfrei wäre. Grobe Fahrlässigkeit wird ja leider nicht erwähnt.
Leider gibts die Reinfelder Gebührensatzung nicht Online.
Filter
So, hab noch mal ein bischen rumgeblättert. Das Brandschutzgesetz sieht vor, dass der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren bei der Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse verursacht werden, für die Geschädigten unentgeltlich ist.
In manchen Gebührensatzung wurde daraus „Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht wurden”, was vielleicht besser verständlich ist, aber faktisch dasselbe meint.
In Schneewehen festgefahrene Fahrzeuge könnten bei der extremen Witterungslage, die uns Daisy da neulich bescherte, also darunter fallen, was auch die Äußerung unseres Kreiswehrführers erklären würde.
Andererseits, Einsätze im Falle „einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht“ sind nach Brandschutzgesetz gebührenpflichtig und das wurde so auch in die meisten Gebührensatzungen übernommen. Gefährdungshaftplicht ist auf den ersten Blick eine ziemlich komplizierte Angelegenheit, heißt aber im Prinzip nichts anderes, als dass ich für Schäden hafte, die ich mit meinem Fahrzeug verursache, obwohl ich eigentlich nichts dafür kann. Klassisches Beispiel ist die Ölspur. Klassisches Beispiel ist aber auch ein Unfall aufgrund von Blitzeis. Letztendlich könnte – und ich schreibe bewußt könnte – darunter also auch das Festfahren in einer Schneewehe fallen. Der Fahrer setzt seine Umgebung mit seinem Auto Gefahren aus – und wenn er schließ- und schlussendlich dabei nur sich selbst gefährdet.
Aber für die Gefährdungshaftung gibt es die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung, d.h. Anderen entstandener Schaden und auch die Einsatzkosten würden von der Versicherung übernommen. Man steigt allerdings in den Versicherungsprozenten. Auch das kann wehtun! Der erste Haftpflichtschaden ist i.d.R. zu verschmerzen. Ich z.B. bin seinerzeit von 40 Prozent auf 60 Prozent zurückgestuft worden. Bei meinem nächsten Haftpflichtschaden finde ich mich allerdings schon bei 100 Prozent wieder und beim dritten Haftpflichtschaden setzt einen so manche Versicherung bereits vor die Tür. Dann wird’s zudem heikel, eine neue Versicherung zu finden. Aber ich schweife mal wieder ab.
storm
@ Filter
Was ist nun wenn die KFZ Versicherung sagt:
"bei dem Wetter Auto zu fahren ist grob Fahrlässig drum zahlen wir nicht"
EDIT:
Bei Wiki gibts noch keinen Artikel zu "Gefährdungshaftpflicht" willste den nicht mal schnell schreiben Filter
Filter
@storm:
Persönliches Pech für den Autofahrer. Meiner Meinung nach. Ob eine Gefährdungshaftung im Sinne des BrSchG bzw. der jeweiligen Gebührensatzung vorliegt, macht sich zumindest nicht daran fest, ob die Haftpflichtversicherung am Ende auch tatsächlich bezahlt.
Gefährdungshaftung meint, dass ich meine Umwelt durch den Betrieb eines Autos prinzipiell gefährde und auch dann hafte, wenn ich für einen angerichteten Schaden nichts kann und erst Recht, wenn ich was dafür kann. Das mit dem Vorsatz oder der groben Fahrlässigkeit ist letztendlich für die Versicherung die Absicherung, nicht für jede Dummheit oder gar Mutwilligkeit des Versicherten zahlen zu müssen.
Knifflig wirds bei der Einsatzabrechnung eben dann, wenn man das Ganze auch als Unglücksfall durch Naturereignis ansehen könnte und eine 100prozentige Antwort habe ich da (noch) nicht.
PS: Guck mal unter "Gefährdungshaftung", da müsste was stehen.
Stefan.Majohr
Alles schön , alles gut.
Nun bleibt das Auto im Schnee stehen , und die Schneepflug/-fräse nimmt dieses unsichtbare eingeschneite Auto auf die "Hörner" , hoher Schaden , "Räumdienstfahrer" im schlimmsten Fall verletzt.......
Also weg die Karre......
....und Bürokratie mal weglassen
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Was mir noch einfiel, die Haftpflichtversicherung zahlt im Rahmen der Gefährdungshaftung an den Geschädigten auf jeden Fall, auch bei grober Fahrlässigkeit. Nur wird sie sich das Geld vom Versicherten wiederholen.
Stefan.Majohr
Trotzdem rausziehen die Karre
Cola Trinker
Warum? Wir haben zahlreiche Autos in den Wehen gelassen und lediglich die Insassen gerettet.
Von den Fahrzeugen geht errstmal keine Gefährdung aus und kann später von Leuteten geborgen werden, die damit ihren Unterhalt bestreiten müssen. Warum sollte die Feuerwehr das umsonst machen?
Torben
| Zitat: |
Original von Cola Trinker
Warum? Wir haben zahlreiche Autos in den Wehen gelassen und lediglich die Insassen gerettet.
Von den Fahrzeugen geht errstmal keine Gefährdung aus und kann später von Leuteten geborgen werden, die damit ihren Unterhalt bestreiten müssen. Warum sollte die Feuerwehr das umsonst machen? |
Genau so sind wir auch vorgegangen. Leute rausgeholt und an der Tanke oder bei MC D. abgesetzt. Die Autos standen auf Straßen, die eh schon gesperrt waren oder "unwichtig", weil Sackgassen usw.
Bei diesem Fahrzeug war die Situation etwas anders, weil er sich relativ leicht befreien ließ und wirklich ungünstig stand. Naja, wir werden sehen was die Presse daraus macht. Glücklich bin ich nicht, dass wir damit in die Zeitung kommen. Es hinterlässt ja einen negativen Eindruck, auch wenn die Kameradinnen und Kameraden da nichts für können.
Denn ob und wie hoch ein Einsatz abgerechnet wird, das entscheidet die Stadt / das Amt / die Gemeinde.
Vielen Dank für die ganzen Antworten ! Habe gar nicht mit so geballter Kompetenz gerechnet, habe aber auch Filter´s Beruf vergessen
EDIT : Was mir eben beim Lesen noch aufgefallen ist : Das mit der Bürokratie sehe ich ähnlich, aber in diesem Fall lag in meinen Augen schon (fast) Vorsatz vor... Andere haben wir nicht abgerechnet... Ist ja auch immer eine Frage der Höflichkeit, wenn ihr versteht.
Benny
Vorsicht bei Hilfe von der (Reinfelder) Teuerwehr!
http://bit.ly/aNvhvr
das hat die Presse draus gemacht...
Christoph
Wie nett...
Ich kann mich erinnern, dass in den Nachrichten öfter gesagt wurde "Wer nicht unbedingt mit dem Auto fahren muß sollte es stehen lassen!"
Wer dann trotzdem fährt und sich über die Bergungskosten wundert hat selber Schuld. Können ja das nächste mal direkt bei Schacht, Huckepack Wiek oder sonst wem anrufen. Die werden (mit Recht) auch ne dicke Rechnung schreiben.
TP97
Überschrift finde ich persönlich unglücklich,ansonsten ist doch sachlich.
Habe, wie hier auch, den Betroffenen vorher vorgerechnet ( 9 Mann a EUR 25,- plus 1 Std LF a 135 ,- usw.) was der Einsatz kosten wird. Sollen die Bürger doch langsam mal wissen, das wir freiwillig arbeiten,jedoch gewisse Einsätze kostenpflichtig sind.
Fingerspitzengefühl ist aber immer wichtig.
Torben
Na super... das meinte ich mit Imageverlust
Mal sehen wie wir da gegenan gehen... reagieren muss ich ja irgendwie..
Hab ich da einen Bock drauf..
Was mich wundert :
Werden in OD und anderswo gar keine Rechnungen geschrieben ?