Hochwasser-Angst an der Elbe

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Irgendwie typisch Deutschland. Die heiß diskutierte Verordnung, die keiner so recht wollte und auf die jetzt aber verbissen gepocht wird. Da wurde uns ein Stück Eigenverantwortung aus den Händen genommen, weil eine handvoll Wehren Jugendliche in den VU PKL schicken musste. Konsequenz: nun dürfen sie nicht mal Sandsäcke füllen. Also kommt demnächst die Ausnahme vom Verbot und dann die Ausnahme von der Ausnahme, bis der Nächste schreit, wir ersticken in Bürokratie, weil alles bis ins Kleinste geregelt werden muss. Nee Kinners, derjenige, der einst sagte, wir haben den Staat, den wir verdienen, der hatte schon ganz Recht!
Christoph
Zitat:
Original von Filter
Die heiß diskutierte Verordnung, die keiner so recht wollte


Das würde ich so nicht unterschreiben...gab auf den ganzen Versammlungen, Presseterminen, usw. auch genug Wehren bzw. Wehrführer die sich ganz klar für den Erlass ausgesprochen haben.

Im übrigen...laß sie doch im Rahmen eines Ausbildungsdienstes Sandsäcke an der Feuerwache füllen. Da kräht doch kein Hahn nach.

Zitat:
Original von Filter
Da wurde uns ein Stück Eigenverantwortung aus den Händen genommen, weil eine handvoll Wehren Jugendliche in den VU PKL schicken musste.


Auch das ist nicht ganz richtig...es war ein PKW Brand der zum PKL inkl. PKW Brand wurde. Aber wir kommen hier sehr vom Thema ab...
Wenn es noch Diskussionsbedarf gibt, laßt uns doch in den alten Thread wechseln Land verbietet Jugendwehr das Löschen
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Und wenn im Grabauer Dorfteich ein Bananendampfer gekentert wäre! Ihr scheint in exakt dieser Diskussion hier zu verkennen, dass die Verordnung respektive der Erlass nicht erfolgte, um Wehrführer, Einsatzleiter oder Jugendwehrwart zu schützen, sondern um Jugendliche vor Einsatzsituationen zu bewahren, die selbst ein Erwachsener nicht ohne weiteres verkraftet. Nun lässt man die Jugendfeuerwehr Sand in Säcke füllen, für wahr ein alptraumhafte Tätigkeit, und eure einzige Sorge ist die Haut des Verantwortlichen und die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben im bevorstehenden Katastrophenfall, der auf der falschen Seite der Elbe zu diesem Zeitpunkt längst ausgerufen war. Fragt doch einfach mal die Bevölkerung in der Lauenburger Altstadt zu dem Thema.

PS: Ich hätte da sonst verschwägerte Verwandschaft in Lauenburg, die könnte sich nicht nur zu diesem Thema äußern; die haben auch einiges in Sachen Katastrophentourismus, Kanzlerinnenbesuch etc in petto.
Borni
Laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaangweilig....
Christoph
Zitat:
Original von Filter
Und wenn im Grabauer Dorfteich ein Bananendampfer gekentert wäre! Ihr scheint in exakt dieser Diskussion hier zu verkennen, dass die Verordnung respektive der Erlass nicht erfolgte, um Wehrführer, Einsatzleiter oder Jugendwehrwart zu schützen, sondern um Jugendliche vor Einsatzsituationen zu bewahren, die selbst ein Erwachsener nicht ohne weiteres verkraftet.


Also ich denke, dass der Erlass beides bewirken sollte. Entlasstung der Einsatzleitung bzw. Wehrführung vor der Verantwortung (der JFW hat damit im Einsatz eigentlich wenig am Hut, außer er ist EL) sowie Schutz der Jugendlichen.

Und wie Cola Trinker schon schrieb, ist
Zitat:
ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Verordnung keine "Kleinigkeit"


Die Meinung der Bevölkerung interessiert mich die Bohne. Wenn dort Kräftemangel herscht, dann muß man eben eine weitere Feuerwehr alarmieren. Interessiert die Bevölkerung ja auch nicht, ob ich bei rot fahre und von der Polizei erwischt werde oder nicht.

Mich würde auch mal interessieren, wie sich jetzt die Leute fühlen die sich in den letzten Monaten Gedanken über allternative Lösungen für den Erlass gemacht haben (Südkreis/Ostbek/Glinde etc.), sich aber trotzdem an den Erlass gehalten haben. Das ist doch für die ein Schlag ins Gesicht.
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Zitat:
Original von Christoph
Zitat:
Original von Filter
Und wenn im Grabauer Dorfteich ein Bananendampfer gekentert wäre! Ihr scheint in exakt dieser Diskussion hier zu verkennen, dass die Verordnung respektive der Erlass nicht erfolgte, um Wehrführer, Einsatzleiter oder Jugendwehrwart zu schützen, sondern um Jugendliche vor Einsatzsituationen zu bewahren, die selbst ein Erwachsener nicht ohne weiteres verkraftet.


Also ich denke, dass der Erlass beides bewirken sollte. Entlasstung der Einsatzleitung bzw. Wehrführung vor der Verantwortung (der JFW hat damit im Einsatz eigentlich wenig am Hut, außer er ist EL) sowie Schutz der Jugendlichen.


Nope! Oder hatte sich bis dato irgendwer über seine diesbezügliche Verantwortung beschwert?

Zitat:
Und wie Cola Trinker schon schrieb, ist
Zitat:
ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Verordnung keine "Kleinigkeit"


Die Meinung der Bevölkerung interessiert mich die Bohne. Wenn dort Kräftemangel herscht, dann muß man eben eine weitere Feuerwehr alarmieren. Interessiert die Bevölkerung ja auch nicht, ob ich bei rot fahre und von der Polizei erwischt werde oder nicht.

Mich würde auch mal interessieren, wie sich jetzt die Leute fühlen die sich in den letzten Monaten Gedanken über allternative Lösungen für den Erlass gemacht haben (Südkreis/Ostbek/Glinde etc.), sich aber trotzdem an den Erlass gehalten haben. Das ist doch für die ein Schlag ins Gesicht.


Na holla, da ist sie also schon in Arbeit, die Ausnahme vom Verbot? Hoch die Tassen! Kommt dann auch bald die Ausnahme von der Ausnahme? Man könnte ja gleich einen Katalog ausarbeiten mit der Einstufung der psychischen Belastung einzelner Einsatzszenarien unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Alters der eingesetzten Kräfte und deren persönlicher Situation im familiären, beruflichen oder schulischen Umfeld sowie des individuellen Ausbildungsstandes. Insbesondere würden mich die Auswirkungen der Sandsackbefüllung auf das jugendliche Gemüt interessieren und ob dabei eine Rolle spielt, wie weit entfernt vom nächsten Fließgewässer der eingesetzte Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, ob frühkindliche Sandkastenerfahrungen zwingende Voraussetzung für einen solchen Einsatz sind und ob mindestens zwei Schwimmarten und das Tauchen mit geöffneten Augen beherrscht werden müssen.

Kurios genug, dass gerade ich mich über Paragraphenreiterei aufrege, aber Du - sorry - bist päpstlicher als der Papst.
Christoph
Zitat:
Nope! Oder hatte sich bis dato irgendwer über seine diesbezügliche Verantwortung beschwert?


Keine Ahnung...ist eine Vermutung von mir gewesen bzw. meine Sichtweise über den Erlass.

Ich habe im übrigen nicht geschrieben, dass eine Ausnahme des Erlasses in Arbeit ist. Wenn man die Medien in den letzten Monaten verfolgt hat konnte man feststellen, dass gewissen Wehren (speziell aus dem Südkreis) sich darüber Gedanken gemacht und Gegenargumente vorgebracht haben.

Im übrigen bin ich nicht der Papst. Zumindest nicht das ich es wüßte. Wäre schön wenn wir hier auf einem vernünftigen (friedlichem) Niveau weiter diskutieren.

Ich titulier dich schließlich auch nicht mit Dingen die du nicht bist.
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Hab dich ja nicht als Papst tituliert großes Grinsen

Verzweifle nur manchmal daran, wie das in diesem Staate so läuft. Eine Sache ging jahrelang problemlos in Eigenverantwortung über die Bühne, dann läuft was öffentlichkeitswirksam schief, der Gesetzgeber schwingt die Keule zum Rundumschlag, dann gehen die Nach- und Verschlimmbesserungen los und am Ende ist Alles wieder ein einziges Wirrwarr, durch das keiner mehr durchsteigt. Ich sag nur Dosenpfand.

Natürlich darf die Jugendfeuerwehr derzeit nicht mal Sandsäcke im Rahmen eines Einsatzes füllen. So ist die Gesetzeslage. Da kommen einem rational Denkenden schon Zweifel und dann darf man sich nicht wundern, dass in solchen Fällen am Ende "ziviler Ungehorsam" auftritt, gerade wenn den betroffenen Wehren im wahrsten Sinne des Wortes die Felle wegschwimmen.

Btw: wie oft hast du nachts schon bei rot an einer leeren Kreuzung gestanden und es hat nicht wenigstens kurz mal im rechten Fuß gezuckt?
Christoph
Zitat:
Original von Filter
Natürlich darf die Jugendfeuerwehr derzeit nicht mal Sandsäcke im Rahmen eines Einsatzes füllen. So ist die Gesetzeslage.


Das ist es ja. So ist die Gesetzeslage.
Aber...was wäre denn gewesen wenn die Jugendlichen in Zivil, sprich als Privatperson dagewesen wären? Hätte wahrscheinlich keinen Menschen interessiert...

Zitat:
Original von Filter
Btw: wie oft hast du nachts schon bei rot an einer leeren Kreuzung gestanden und es hat nicht wenigstens kurz mal im rechten Fuß gezuckt?


Ab 22 bzw. 23 Uhr (bin mir jetzt nicht ganz sicher) sind alle Ampeln in B.O. aus bzw. wenns auf eine Vorfahrtsstraße geht ist gelbes Blinklicht eingeschaltet großes Grinsen

Aber die rote Ampel ist ja auch ein gutes Beispiel. Fahr ich bei rot und keiner sieht es, wird dadurch gefährdet oder verletzt interessiert es niemanden.
Fahre ich aber jemanden ins Auto, verletzte jemanden, oder, oder, oder...dann ist das Theater groß.