balu
Mitteilungen für Mitglieder und Freunde der Feuerwehren in Schleswig-Holstein
Herausgeber: Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Landesregierung beschließt "Feuerwehrführerschein"
für schwerere Einsatzfahrzeuge
KIEL. Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren,
des Rettungsdienstes, der technischen Hilfsdienste
und des Katastrophenschutzes mit
Führerschein Klasse B dürfen künftig auch
schwerere Einsatzfahrzeuge lenken. Die Landesregierung
Schleswig-Holsteinbeschloss am
Dienstag (4. Mai) den entsprechenden Gesetzentwurf
und die dazugehörige Verordnung.
Beides soll möglichst schon am 1. Juni in Kraft
treten. Das Gesetz legt fest, welche kommunale
Behörde die erforderlichen Fahrerlaubnisse
erteilt, und die Verordnung nennt die Voraussetzungen,
unter denen der Führerschein
erteilt werden kann.
Danach erteilen die Kreise, kreisfreien Städte,
Ämter und amtsfreien Gemeinden die Erlaubnisse für das Fahren von Einsatzfahrzeugen
mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen bis 4,75 Tonnen. Die Antragsteller aus
den Kreisen der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes, der technischen Hilfsdienste
und des Katastrophenschutzes müssen seit mindestens zwei Jahren eine gültige
Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. In einer praktischen Fahrprüfung nach vorangegangener
theoretischer Einweisung müssen sie nachgewiesen haben, Einsatzfahrzeuge bis 4,75
Tonnen sicher zu führen. Einweisung, abschließende Prüfungsfahrt und das Ausstellen der
Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme übernehmen Feuerwehrleute vor Ort, die
dafür bereits die entsprechende Fahrberechtigung haben.
Innenminister Klaus Schlie nannte die Regelungen "notwendig für den Erhalt der Einsatzbereitschaft
und die Förderung des Ehrenamts". Sie seien so unbürokratisch und so schlank
wie möglich. Der rechtliche Rahmen sei insbesondere das Straßenverkehrsgesetz des Bundes.
Das Bundesrecht ist nach Angaben des Ministers auch der Grund, warum es noch keine
Regelungen für Ausbildung und Prüfung für Einsatzfahrzeuge über 4,75 Tonnen bis 7,5
Tonnen Gesamtgewicht gibt. Diese Vorschriften darf nur der Bund erlassen. Die entsprechende
Verordnung ist aber noch nicht in Kraft. Schlie appellierte deshalb an die Bundesregierung,
die Voraussetzungen zur Verkündung der Verordnung des Bundesverkehrsministeriums
zu schaffen.
Landesbrandmeister Detlef Radtke (Lübeck) in einer ersten Stellungnahme: „Der heutige
Beschluss der Landesregierung zum „Feuerwehrführerschein“ bis 4,75 Tonnen ist ein
erster Erfolg für das Feuerwehrwesen in Schleswig-Holstein. Damit wurden unsere konstruktiven
Forderungen, unser flächendeckendes Hilfeleistungssystem zu erhalten, erfüllt.
Unser dauerhaftes Ziel bleibt jedoch der „Feuerwehrführerschein“ bis 7,5 Tonnen.“
Christoph
Hm...und was bringt uns das jetzt?
Torben
In meinen Augen ist es weniger ein Feuerwehr-Führerschein als ein HiOrg-Führerschein.
Ich denke bei der FF gibt es kaum Fahrzeuge zwischen 3,5 und 4,75t.
Ein KTW oder ein RTW dagegen fällt sicherlich in diesen Bereich.
Na immerhin kann man so den HiOrgs helfen..
Christoph
Im Newsletter vom LFV wird damit geworben, dass man nun GW-N (
siehe FF Pinneberg) fahren darf. Wow...
Ich möchte mal die Behauptung aufstellen, dass Wehren bzw. Gemeinden die solche Fahrzeuge unterhalten kein Problem haben den neuen Führerschein zu finanzieren.
Die neuen Führerscheine gibt es jetzt seid über 10 Jahren. Wenn Feuerwehren/Gemeinden jetzt ein Problem mit Fahrern durch den "neuen" EU-Führerschein haben hat man dort schlichtweg gepennt.
Holger
Hallo
ein Arzttruppwagen ist auch schon drüber
und der LKW Betreuung bei weitem
Blaulicht-Reporter
Der neue N-KTW kann damit gefahren werden und die alten RTW`s, aber die neuen RTW`s haben auch schon 5 Tonnen.....
storm
Selbst der angepeilte 7,5t Feuerwehr-Führerschein bringt mittelfristig nicht mehr viel. Das einzige Auto was da rein fällt ist das TSF-W was man (leider) vergleichsweise selten unter "neue Fahrzeuge" findet.
In Ahrensburg gibt es z.B. kein Auto was unter die 4,75t fällt und (noch) zwei die unter 7,5t sind.
Wenn der ganze Kram nichts kostet ist es allerdings schon ein Anfang. Auch wenn nur ein paar KTW oder der FüKw damit gefahren werden darf.
Insgesamt muss man Christoph zustimmen. Wer nach 10 Jahren merkt er hat keine Fahrer mehr, der hat gepennt.
Christoph
StLF 10/6 könnte man auch noch dazu zählen.
Eigentlich wäre es auch möglich LF 10/6 mit Straßenfahrgestell auf 7,5t Fahrgestelle zu bauen. Aber die meisten neuen LF 10/6 sind so hochgezüchtet, dass sie ohne Probleme als LF 20/16 laufen könnten und demnach auch über 7,5t wiegen.
storm
OT:
Ich denke ein etwas "hochgezüchtetes" TSF-W wäre oftmals eine sehr gute Alternative zum LF10/6. Gerade bei Wehren (oder Wachen) die wenig Einsätze haben, oder sowieso nur eine begrenzte Personalstärke (am Tag) haben.
FF95
Die neuen LF10/6 sind doch nur so hochgezüchtet weil man eh einen Klasse C-Führerschein braucht um einen 7,5-Tonner zu fahren. Wäre das mit einem B-Führerschein erlaubt werden die Fahrzeuge sicher wieder wie durch Zauberhand kleiner als 7,5 Tonnen
Florian Segeberg 29
| Zitat: |
Original von Blaulicht-Reporter
Der neue N-KTW kann damit gefahren werden und die alten RTW`s, aber die neuen RTW`s haben auch schon 5 Tonnen..... |
Bin ich letztens probegefahren, fahren sich wie die alten RTW, bis ich ausgestiegen bin und gesehen hab, dass ich schwarz gefahren bin
PS.: Wir haben auch ein 12to LF10/6 und ganze 5 Fahrer, weitere 5 werden nun, unterstützt durch die Gemeinde, ausgebildet.
Allerdings fährt sich das Teil eher wie ein großer Sprinter ;-)
Christoph
| Zitat: |
Original von FF95
Die neuen LF10/6 sind doch nur so hochgezüchtet weil man eh einen Klasse C-Führerschein braucht um einen 7,5-Tonner zu fahren. Wäre das mit einem B-Führerschein erlaubt werden die Fahrzeuge sicher wieder wie durch Zauberhand kleiner als 7,5 Tonnen |
Das ist so nicht ganz richtig. Wer heute 30 oder älter ist und mit 18 seinen Führerschein gemacht hat ist auch im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1E sprich bis 7,5t. Ich denke es gibt noch genug Mitglieder ab 30 aufwärts in Schleswig-Holsteins Feuerwehren.
Wegen dem Hochzüchten von Fahrzeugen hab ich eine ganz andere Theorie aber das geht zu Offtopic.
grisu95
| Zitat: |
Original von Christoph
| Zitat: |
Original von FF95
Die neuen LF10/6 sind doch nur so hochgezüchtet weil man eh einen Klasse C-Führerschein braucht um einen 7,5-Tonner zu fahren. Wäre das mit einem B-Führerschein erlaubt werden die Fahrzeuge sicher wieder wie durch Zauberhand kleiner als 7,5 Tonnen |
Das ist so nicht ganz richtig. Wer heute 30 oder älter ist und mit 18 seinen Führerschein gemacht hat ist auch im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1E sprich bis 7,5t. Ich denke es gibt noch genug Mitglieder ab 30 aufwärts in Schleswig-Holsteins Feuerwehren.
Wegen dem Hochzüchten von Fahrzeugen hab ich eine ganz andere Theorie aber das geht zu Offtopic. |
Ich würde heute aber nicht mehr mit den alten Führerscheinen planen wollen. Wenn ich ein neues Auto beschaffe sehe ich ja irgendwann, was es wird und wie schwer es wohl wird. Da würde ich darauf achten, dass die Inahber des alten Klasse-3-Führerscheins das Auto noch fahren dürfen.
Früher hat man noch auf die 7,5t-Grenze geachtet, weil diese Fahrzeuge von wirklich jedem gefahren werden konnten. Heute muß man darauf weniger Rücksicht nehmen, weil alle neuen Führerscheine entweder überhaupt nicht passen oder auch ein schwereres Fahrzeug gefahren werden darf.
Meiner Meinung nach bringt uns dieser Führerschein nicht wirklich weiter. Esgibt einfach zu wenige Fahrzeuge, die in diese Gewichtsklasse fallen. Und bei der heutigen Tendenz zu größeren Fahrzeugen hilft er leider umso weniger.
Er ist meiner Meinung nach aber schon ein Schritt in die richtige Richtung. Ich bin gespannt in ein paar Jahren die Zahl der entsprechenden Führerscheine zu sehen.
Slartibartfass
In Hamburg hat man viele Jahre die Kameraden ohne Anhänger geschult um Kosten zu sparen. In dem Führerschein war dann eine Begrenzung auf Züge mit 3 Achsen eingetragen. Ich kann mir vorstellen, dass man auch heute noch Geld sparen kann, wenn man auf den Anhänger verzichtet.
Borni
Moin zusammen,
wenn man nur 100 Liter Wasser an Bord hätte, wäre das sicherlich darstellbar.
Außerdem wiegt heute ja auch kein einziges Feuerwehrmitglied (m/w) mehr als 75 kg *reusper*.
Aber dank Euro 4.326 (...) ist es einfach sehr schwer bis unmöglich geworden, ein VERNÜNFTIGES StLF zu planen.
Unser TSF-W (bzw. StLF 10/6, 1.000 Liter, Heckpumpe) in Nienwohld auf MAN-Fahrgestell aus dem Jahre 2004 (ich meine noch mit EURO 3..) ist gewichtsmäßig mit 7,4999999 t ziemlich ausgereizt. Wenn man da allein bedenkt das EURO 4 durchaus 300 Kilo mehr Gewicht auf die Wage bringt...
Oder liegen da andere Erkenntnisse vor ???
Hoffe das alle Einsatzkräfte heute Parador gut überstanden haben...
Gruß
Martin
JBT53
Moin,
mal ein bekanntes Gegenargument..
Es gibt eine verkürzte Ausbildung (nicht einmal von einem Fahrlehrer) für Feuerwehrangehörige, die sehr selten die Fahrzeuge bewegen und wenn auch noch oft unter einer Stresssituation.
Gerade hier macht doch ein vernünftiger Führerschein mehr Sinn bzw. wenn es schon einen Feuerwehrführerschein gibt, warum nicht incl. Fahrsicherheitstraining?
Das gilt natürlich auch für Hiorgs.
RZ-2160
Weil es dem Land anscheinend egal ist! Ob noch andere Menschen mit in Gefahr gebracht werden. Die Verantwortung liegt alleine beim Fahrer und wehe es passiert was! Dann ist der Führerschein wieder im Gerede, was die verletzten Kameraden, Kollegen, Patient und Unbeteilgten nicht wieder gesund macht, von Toden ganz zu schweigen.
Bei den neuen RTW´s reden wir immerhin von 5T und jeder der meint er fährt sich wie nen PKW (ob Altes Modell o. Neues), hat tschuldigung meine Meinung nicht mehr alle Latten am Zaun. Ein Sicherheitstraining reicht, da nicht aus und auch kein Führerschein!
MEINE MEINUNG ist das Mann/Frau sich diese Erlaubnis mit Sonder- und Wegerechten zufahren nur durch bestätigte Fahrleistung anhand von gefahren Kilometern erworben werden kann. Dieses währe für der Kostengünstigeste Weg für 1. das Land und 2. die Wehr
In diesem Sinne einen freundlichen Muttertag
strupde
Richtig, unser RTW hat 4,9t .. da macht dieser Führerschein keinen Sinn .. mal sehen was der Bund uns schönes bringt ..
Christoph
| Zitat: |
Original von RZ-2160
Die Verantwortung liegt alleine beim Fahrer... |
Und beim Wehrführer bzw. dem internen "Fahrlehrer" der Feuerwehr.
Wenn ich bis jetzt richtig mitgezählt habe scheinen alle diese Regelung für fragwürdig halten. Der LFV klopft sich aber gegenseitig auf die Schultern. Irgendwas läuft da doch falsch...
Torben
Ich denke der "Protest" aus den Wehren ist relativ gering in Richtung LFV, weil es so oder so kaum jemanden betrifft. Wurde ja auch in diesem Beitrag schon deutlich wie wenig Wehren das Ganze nutzen können und wollen.