JBT53
Moin Kameraden,
im Rahmen der Truppmannausbildung Teil II möchte ich den Zivilschutzteil neu zusammenstellen.
Vielleicht kann mir ja der ein oder andere hier meine Fragen beantworten:
Welche Bund-Fahrzeuge gibt es in Stormarn? (Bereich Brandschutz; SW2000 kenne ich)
Wie sieht es mit LF KatS aktuell und in Zunkunft in Stormarn aus?
Weiß jemand warum der Erlass zur Gliederung der Bereitschaften bei uns nicht umgesetzt wird in anderen Kreisen aber schon?
Vielen Dank für eure Mithilfe!
Borni
Moin Benni,
da wende Dich doch bitte vertrauensvoll an den Kreis, Fachdienst Recht und Gefahrenabwehr. Die können Dir da präzise Auskunft erteilen.
Ich weiß noch Bereich Brandschutz 2x LF 16 TS.
Gruss
Martin
99/5/1
| Zitat: |
Original von JBT53
Moin Kameraden,
im Rahmen der Truppmannausbildung Teil II möchte ich den Zivilschutzteil neu zusammenstellen.
Vielleicht kann mir ja der ein oder andere hier meine Fragen beantworten:
Wie sieht es mit LF KatS aktuell und in Zunkunft in Stormarn aus? |
Diese Frage kann wohl z. Zt. keiner beantworten, noch nicht einmal der Bund.
| Zitat: |
Original von JBT53
Weiß jemand warum der Erlass zur Gliederung der Bereitschaften bei uns nicht umgesetzt wird in anderen Kreisen aber schon? |
Der Erlass, den Du meinst, bezieht sich auf Bereitschaften für den kommunalen Bereich, nicht KatS bzw. Zivilschutz. Und da kann sich wirklich die Frage stellen, warum denn hierfür gesonderte Bereitschaften aufgestellt werden sollen. Die Sinn dieses Erlasses ist nur schwer zu erkennen, und daher wurde dieser Erlass in Stormarn nicht umgesetzt.
JBT53
Hallo Claus,
kannst du mir denn auch sagen, wieso man den Erlass bzgl. Jugendlichen im Einsatz umzusetzen hat, aber andere Erlasse nicht umgesetzt werden, weil man sie für unsinnig hält?
99/5/1
Moin Benjamin,
diese Frage beantwortet sich, wenn man die Erlasse durchliest.
Der Erlass bzgl. der Jugendlichen bietet keinen Spielraum, er erhält Verbote.
Der Erlass Feuerwehrbereitschaften sieht da schon anders aus:
| Zitat: |
| Sofern größere Einheiten als ein Zug nach Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 3 gebildet werden, sind diese entsprechend der Anlage zu gliedern. |
Das Wörtchen sofern ist wichtig und wir haben keinen kommunalen bereitschaften in Stormarn. Es besteht offensichtlich keine Pflicht zur Aufstellung kommunaler Bereitschaften. So mein Kenntnisstand.
Claus
JBT53
Ok danke, dann verstehe ich das jetzt.