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So soll es sein... Das Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein beschreibt im §6 (ff) das Aufgabenfeld für die Feuerwehren auch mit der technischen Rettung bei Not- und Unglücksfällen. Die Feuerwehren haben hierzu die nötigen Maßnahmen zu ergreifen. Die Standard-Einsatz-Regel„Verkehrsunfall, Person eingeklemmt“beschreibt die allgemein angewandten Grundsätze strategischer Konzepte zur optimierten Vorgehensweise einer effizienten und sicheren Abwicklung des Standardeinsatz „Verkehrsunfall, Person eingeklemmt“ Weiterhin wird die grundsätzliche Aufgabenteilung zwischen Rettungsdienstpersonal, Notarzt und Feuerwehr definiert. Um den Leitfaden mit Stand vom 30. August 2010 herunterzuladen, bitte |
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Quelle: Landesfeuerwehrschule