Twister
Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschrift
FwDV 3 „Einheiten im Löscheinsatz"
Einfühunrgserlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom
03. November 2005 - IV 333 - 166.431.5
Aufgrund des § 42 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl. S. 200), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1.2.2005, Art. 11 (GVOBl. S. 57) wird die Feuer-wehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Löscheinsatz“ zum 1. Januar 2006 eingeführt.
Die Druckfassung ist bestellt und wird Anfang 2006 ausgeliefert. Die FwDV 3 kann auch von der Homepage der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein unter der Adresse „www.lfs-sh.de“ abgerufen werden.
Die im Erlass vom 5. April 1973 – IV 35 b - 629.3 – eingeführte Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Die Staffel im Löscheinsatz“, die im Erlass vom 28. Februar 1972 – IV 35 b - 627 – eingeführte Feuerwehr-Dienstvorschrift 4 „Die Gruppe im Löscheinsatz“ und die im Erlass vom 1. Februar 1973 – IV 35 b - 627 – eingeführte Feuerwehr-Dienstvorschrift 5 „Der Zug im Löscheinsatz“ werden zum 1. Januar 2006 aufgehoben.
Die Kreise werden gebeten, die Gemeinden und Ämter darüber zu informieren.
FwDV 3 „Einheiten im Löscheinsatz"
Einfühunrgserlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom
03. November 2005 - IV 333 - 166.431.5
Aufgrund des § 42 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl. S. 200), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1.2.2005, Art. 11 (GVOBl. S. 57) wird die Feuer-wehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Löscheinsatz“ zum 1. Januar 2006 eingeführt.
Die Druckfassung ist bestellt und wird Anfang 2006 ausgeliefert. Die FwDV 3 kann auch von der Homepage der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein unter der Adresse „www.lfs-sh.de“ abgerufen werden.
Die im Erlass vom 5. April 1973 – IV 35 b - 629.3 – eingeführte Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Die Staffel im Löscheinsatz“, die im Erlass vom 28. Februar 1972 – IV 35 b - 627 – eingeführte Feuerwehr-Dienstvorschrift 4 „Die Gruppe im Löscheinsatz“ und die im Erlass vom 1. Februar 1973 – IV 35 b - 627 – eingeführte Feuerwehr-Dienstvorschrift 5 „Der Zug im Löscheinsatz“ werden zum 1. Januar 2006 aufgehoben.
Die Kreise werden gebeten, die Gemeinden und Ämter darüber zu informieren.