MOK
... und die sollten mitlerweile bei jedem an der Decke hängen...
Niggo @ FF 96
| Zitat: |
Original von MOK
... und die sollten mitlerweile bei jedem an der Decke hängen... |
Sollten sie, ist aber leider noch nicht überall so. Wenn ich in einem Wohnhaus bin, guck ich mittlerweile schon fast automatisch nach Rauchmeldern^^
Leider sehe ich häufig auch mal keine.
Öl-König
Hallo,
also Thema Rauchmelder und BMA.
In Wuppertal wird eine vermeindliche Rauchmelderauslösung als BMA Alarm abgearbeitet (1 LZ). Im Prinzip ist das ja auch verständlich. Man kann ja nicht vom schlechten (Fehlalarm) ausgehen, sondern vom guten und dies ist halt eine "qualifizierte" Meldung einer Brandgröße durch ein technisches Gerät (Rauchmelder).
Die Einsatzzahlen dazu sind natürlich relativ hoch, aber denke das liegt an dem sozialen Umfeld und das es sich hier um eine Stadt handelt.
Aber im Grunde fahre ich doch lieber einmal mehr "umsonst" zu einem fehlausgelösten Rauchmelder als zu einem kritischen Wohnungsbrand, oder nicht ?!
Die "Essen im Topf" Geschichte ist ja quasi die gleiche.
Oft werden ja auch die Alarme der Rauchmelder durch Aussagen von Menschen widerlegt oder unterstützt (das Sehen von Rauch).
Und BMA fürs Haus bekommt man mittlerweile ja für so um die 500 Euro. Finde ich mal so persönliche ne coole Sache. Wenn ich in meinem haus das Bügeleisen vergessen habe, würde so meine BMA Jemanden alamieren und somit größren Schaden vermeiden. Während ohne BMA ich vor den Resten meines Hauses stehen würde
Sinn machen tut bestimmte eine Regelmentierung. Das man vielelicht nicht den Racuhmelder für 2 Euro einbinden kann/soll (was glaube ich auch gar net geht), so dass man dadurch Fehlalarme vermeidet und so ...
Zum gesetzlichen Hintergund noch einmal eine kleine Frage.
Bin ich da richtig Informiert, das der Einbau quasi nicht überwacht wird, sondern im Schadensfall das Nichtvorhandensein des melders von der Versicherung als Mangel angesehen wird und entsprechend "geahndet" wird ?
mfg
Öl-König
storm
Nun ich weiß nicht wieviele BMA wir hier in Ahrensburg haben aber sagen wir mal es sind rund 100. Wenn jeder Haushalt sowas hätte wären wir locker bei 8.000 - 10.000!!!
Wir haben ca. 30-40 Fehlalarme bei den 100 BMA...das kanst dir selber hochrechnen mir würde dabei schlecht werden!
Die Rauchmelderpflicht ab 01.01.10 in SH ist ja schon ein großer Schritt.
Man stelle sich vor jetzt würde man noch die Art Melder vorschreiben (intelligente die z.B. Zigaretten und Brandrauch untercheiden können)eine Zweimeldersicherheit, oder Wartungspflicht. Das wär Politisch gesehen kaum durchsetzbar.
Es soll ja mehr Sicherheit erreicht werden. Bei den möglicherweise entstehenden Fehlalarmen wäre doch kein Feuerwehrmann (FF) bereit noch zum Alarm zu kommen. Ich fahre natürlich "lieber einmal mehr zu einem Fehlalarm" als zum Feuer mit Ex aber ich fahre nicht 1000 mal los. Bei solchen Dimensionen würde ich mir ein anderes Hobby zulegen, auch wenn ich durch und durch Feuerwehrmann bin!
Damit hätte man das Gegenteil von dem erreicht was man wollte.
Brandmelder, die den Anwohnern eine Gefahr signalisieren, sind natürlich Sinnvoll.
Der Anwohner wird wach guckt und ruft evt. die Feuerwehr. Wenn er aber bemerkt, dass nur sein Toast angebrannt ist eben nicht.
Damit kann man mehr Sicherheit erreichen, und nicht durch die Aufschaltung jedes Melders zur BMA und damit zur Leitstelle.
EDIT:
Gleiches gilt übrigens auch für die automatischen PKW Notrufsysteme. (Das Thema hatten wir ja auch schon mal)
Niggo @ FF 96
@ Storm: Ich hätts nich besser sagen können.
Birgit
ich habe gerade von der Brandschutzingenieurin des Kreises Stormarn die Info erhalten, dass die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) geändert wurde und zum 01.04.2009 in Kraft tritt und dass die Rauchmelder in vorhandenen Wohnungen erst bis zum 31.12.2010 nachgerüstet werden müssen.
§ 52 alte LBO, §49 neue LBO.
Am Freitag, dem 13. März 2009 ist wieder bundesweiter "Tag des Raumelders".
Eine gute Gelegenheit, die Bevölkerung auf die Rauchwarnmelder aufmerksam zu machen.
Fire-Fighter30
Hallo Kameraden,
ich Arbeite in der Wohnungswirtschaft und bin ziemlich gut infomiert über das Thema Rauchwarnmeldern in Mietwohnungen.
Einmal jährlich muss eine Wartung erfolgen, sagt die DIN 14676. Dazu gehört der Batteriewechsel und die Reinigung von Staub - letztere besonders in Raucherhaushalten wichtig. Statt normaler Blockbatterien, die 1 Jahr halten, gibt es auch Batterien mit 10-jähriger Lebensdauer.
Eine den Beratern des Mietervereins häufig gestellte Frage ist, ob man es dulden muss, dass der Vermieter Rauchmelder montieren lassen will, wenn man selbst schon dafür gesorgt hat. Im Grundsatz gilt, dass der Vermieter für die Einhaltung der Bauordnung zuständig und verantwortlich ist. Er muss also die Geräte installieren und ist auch berechtigt, dafür einen "Modernisierungszuschlag" zu erheben in Höhe von jährlich 11 Prozent der Anschaffungs- und Anbringungskosten. Außerdem kann er die Kosten der "Wartung" als Betriebskosten in der jährlichen Nebenkostenabrechnung ansetzen.
Weiter ist zu sagen, dass die LBO, wie schon hier erwähnt, geändert wurde und die Pflich zum Einbau bis zum 31.12.2010 verlängert wurde.
Weitere Infos über dieses Thema findet Ihr unter
www.vnw.de