Gesetzliche Vorschriften für Rauchmelder in privaten Haushalten

supra
von: http://www.hausbrandschutz.de/rauchmeldergesetze_frame.htm

Gesetzliche Vorschriften für Rauchmelder in privaten Haushalten

Landesbauordnungen

Heimrauchmelderpflicht in vier Bundesländern

Mittlerweile besteht in den vier Bundesländern Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Saarland eine in der Landesbauordnung festgeschriebene Heimrauchmelderpflicht. Damit entsprechen diese Länder bereits seit langem bestehenden Forderungen von Landesfeuerwehrverbänden, der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren sowie des Deutschen Feuerwehrverbands, die Installation von Rauchwarnmeldern als gesetzliche Regelung in die Landesbauordnung aufzunehmen.

Die Regelungen in Hessen und Schleswig-Holstein gehen insoweit über die Heimrauchmelderpflicht in den beiden anderen Bundesländern hinaus, als hier Rauchmelder sowohl in Neu- als auch in Bestandsbauten vorgeschrieben sind. Die Nachrüstpflicht mit Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen soll in Schleswig-Holstein bis 2009 und in Hessen bis 2014 abgeschlossen sein.
Hinweis: Der Gesetzgeber spricht von "Rauchwarnmeldern", da der Begriff "Rauchmelder" bereits in anderen Gesetzestexten verwendet wird. Es sind aber die im allgemeinen Sprachgebrauch mit Rauchmelder bezeichneten Geräte gemeint.

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Die Regelungen im Einzelnen:

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz § 44 (8 ): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Landesbauordnung Saarland § 46 (4): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Landesbauordnung Schleswig-Holstein § 52 (7): In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2009 mit Rauchmeldern auszurüsten.

Hessische Bauordnung § 13 (5): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.


Unser Tipp:
Für die Installation gem. dieser Vorschriften sollten Sie Rauchmelder verwenden, die nach DIN EN 14604 zertifiziert sind und somit nach der deutschen Industrie-Norm 14676 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnähnlicher Nutzung“ vom März 2003 geeignet sind.

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Machs mit - Rauchmelder schützen!
a_poison
Wir ziehen zum März in einen neubau ein, das bedeutet aber nicht das es jetzt schon Pflicht ist das da Rauchmelder sind oder? (Hessen) Wir haben zur Zeit unsere eigenen Rauchmelder, aber wenn die Firma schon welche anbringen würden, müssten sie diese ja auch warten.
Nur mal so eine Frage großes Grinsen
Firefighter 93
Zitat:

(...)
Die Regelungen in Hessen und Schleswig-Holstein gehen insoweit über die Heimrauchmelderpflicht in den beiden anderen Bundesländern hinaus, als hier Rauchmelder sowohl in Neu- als auch in Bestandsbauten vorgeschrieben sind. Die Nachrüstpflicht mit Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen soll in Schleswig-Holstein bis 2009 und in Hessen bis 2014 abgeschlossen sein.
Hinweis: Der Gesetzgeber spricht von "Rauchwarnmeldern", da der Begriff "Rauchmelder" bereits in anderen Gesetzestexten verwendet wird. Es sind aber die im allgemeinen Sprachgebrauch mit Rauchmelder bezeichneten Geräte gemeint.
(...)


Hi André!

Es ist die Frage, ob DU oder der VERMIETER die Rauchwarnmelder einbauen musst?! Stark überlegen

Gruß Patrick smile
storm
Zitat:
Landesbauordnung Schleswig-Holstein § 52 (7):
Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2009 mit Rauchmeldern auszurüsten.


Der Mieter ist wohl kaum der Eigentümer, oder Patrick?` Augenzwinkern Augenzwinkern
Firefighter 93
@storm

Lupe kopfklatsch

Gruß Patrick Ich muss weg!
a_poison
Soweit ich weiß, mus soeinen Einbau der Eigentümer übernehmen, und das ist ja der Vermieter. Da gab es doch streit, weil dann die Vermieter auch die Wartungskosten tragen müssen etc. (Das wird so oder so dann auf die Mieter abgewälzt - was die immer haben)

Gruß,
André

P.s.: ups, ich hätte vorm Schreiben mal aktualisiern sollen großes Grinsen
shifty
sagt mal....wer Kontrolliert denn dann, ob auch alle einen in der wohnung haben??? Sollen wir das dann machen??? Frech
storm
Ich würde mal sagen, dass Dinge die in der Landesbauordnung stehen durch das zuständige Bauamt kontrolliert werden müssten...

Ich denke aber nicht, dass Flächendeckend kontrolliert werden kann. Man wir vieleicht ein paar Stichproben machen, bei nichteinhalten ein Paar Geldstrafen verhängen und das in die Presse bringen.
FFSIEK
Das wird dann ja auch mal wieder was für die Versicherungen!
Kein Rauchmelder kein Versicherungsschutz!
halber hahn
wäre es denn rechtens, wenn der vermieter im mietvertrag den mieter zu montage/wartung des optischen rauchwarnmelder in die pflicht nimmt???
Für neubauten wären sicherlich in deiser Hinsicht sicherlich komplette BMA mit aufschaltung empfehlenswert.
Cola Trinker
Zitat:
Original von halber hanhn
wäre es denn rechtens, wenn der vermieter im mietvertrag den mieter zu montage/wartung des optischen rauchwarnmelder in die pflicht nimmt???
Für neubauten wären sicherlich in deiser Hinsicht sicherlich komplette BMA mit aufschaltung empfehlenswert.


So ein Passus im MV wäre mit Sicherheit AGB wiedrig. Solche Pflichtarbeiten obliegen immer dem Vermieter. Der Mieter bräuchte meiner Meinung nach einer solchen Aufforderung nicht nachkommen.

Vielmehr kann der Mieter dem Vermieter eine Frist zur Anbringung eines Rauchmelders setzen und bei Nichterfüllung dann Ersatzvornahme einleiten. Die Kosten hierfür können von der Mietzahlung abgesetzt werden.
storm
Zitat:
Original von Cola Trinker
Vielmehr kann der Mieter dem Vermieter eine Frist zur Anbringung eines Rauchmelders setzen und bei Nichterfüllung dann Ersatzvornahme einleiten. Die Kosten hierfür können von der Mietzahlung abgesetzt werden.


Richtig! Und das ist der Punkt wodrauf die Feuerwehr in Zukunft hinarbeiten könnte, statt wie bisher zu empfehlen sich selber einen zu kaufen.
Xraywilli
@ halber hanhn:

Eine BMA mit Aufschaltung halte ich in 9 von 10 Fällen für übertrieben,
( auch wenn mein Arbeitgeber das sicherlich nicht gern hören wird )
insbesondere weil es durch mangelnde Pflege der Systeme und falsche Handhabung gern zu Fehlauslösungen kommt.

Außerdem steht der Betrieb und die Wartung ( von der Anschaffung mal abgesehen ) bei normalen Wohngebäuden in keinem Verhältniss.

Bei Wohn und Geschäftshäusern, sowie Gebäuden mit besonderer Nutzung
( Kindergärten, Schulen, Altenheime, Versammlungsstätten, etc. ) sieht das anders aus.
wuwi01
Aber wie sieht es denn jetzt mit der Wartung aus ???

Gibt es irgend einen hier, der sich da richtig auskennt ???

Ist klar, der Eigentümer muss bis 2009 die Warner eingebaut haben, bei Neubauten jetzt schon.

Fragen:

- Wie oft müssen die Melder üerhaupt geprüft werden und von wem ?
- Wer ist für den Batteriewechsel zuständig ?
- Was passiert, wenn der Mieter den Melder wieder ausser Dienst nimmt,
wer ist haftbar, wenn dann etwas passiert ???

Fragen über Fragen, aber hauptsache es gibt eine neue Verortnung, über
einem keiner etwas sagen kann.
Hoffentlich ändert sich dieses bald.

Über ANtworten würde ich mich trotzdem freuen, wenn jemand mehr Info`s hat.
storm
Zitat:
Original von wuwi01
- Was passiert, wenn der Mieter den Melder wieder ausser Dienst nimmt,
wer ist haftbar, wenn dann etwas passiert ???


Was passiert denn wenn du ein Fenster aus der Wohnung ausbaust?`Wer ist dann haftbar für Diebstahl und evt. Wasserschaden?? Aber wer ist so bescheuert und nimmt ein Teil ausser Betrieb, dass das eigene Leben schützt?
halber hahn
Wartung BMA, Feststellanlagen und RWA haben GESETZLICH jährliche Prüfungfrist, bei Heim-rauchmeldern weiß ich das nicht. Aber die Hersteller raten regelmäßig die Prüftaste zu betätigen und das Gerät zu entstauben.

laut heutigem STormarner Tageblatt empfiehlt die DEKRA den Einbau auch in Wohnmobilen
storm
Naja wenn sich alle an diese gesetzliche jährliche Prüfung halten würden hätten wir sicher nur einen Bruchteil der BMA Fehlalarme...

In Wohnimmbilien...naja sehr ungenau ausgedrückt. In einem Doppelhaus z.B. würde ich eine BMA völlig übertrieben finden. Lieber Brandmelder und wenns sein muss ein Telefonwählgerät, dass im Brandfall die 112 anruft... In einem Hochhaus macht das schon Sinn...
wuwi01
Also es gibt bestimmt genügend Leute, welche aus irgendwelchen Gründen die Rauchwarner ausbauen.

z.B. unsere Südländischen Nachbarn. Wenn die Kochen sieht es von aussen aus wie essen im Topf !!! Da würde ja jedesmal der Melder gehen. Also das wären schon einmal die ersten Kandidaten !!!
storm
Ich habe bewusst Brandmelder geschrieben und nicht Rauchmelder ;-) Es gibt ja auch Flammen melder, oder Temperatur-Melder...für Wohnungen wären Rauchmelder mit BMA aufschaltung sicherlich dafür Verantwortlich, wenn die Einsatzzahlen um den Faktor 100 steigen...
Niggo @ FF 96
Richtig, BMA sind ja jetzt schon für 90 Prozent unserer Fehlalarme verantwortlich. Ich halte BMA in normalen Wohnhäusern für übertrieben und nicht lohnend in Hinblick auf Kosten für Beschaffung und Instandhaltung. Aber um mal wieder aufs Thema zurückzukommen, Rauchmelder in Wohnhäusern sind auf jeden Fall sehr sinnvoll, kosten ja auch nich die Welt. Aber da gibts glaub ich keine 2 Meinungen. Augenzwinkern

MkG