shifty
Moin.....
Mal ne frage! Ist der richtige zeitpunkt schon gekommen, um wieder auf Sommerreifen zu wechseln? Bin da jedes jahr am überlegen,wann der richtige zeitpunkt ist.
Gruss
Shifty
firegirl 93
Hallo Andre ich kenn mich zwar nicht so mit Autos aus,aber ich denke schon das der Zeitpunkt gekommen ist das man die Sommerreifen aufziehen kann,also ich fahre jetzt schonfast ein Monat wieder mit Sommerreifen.
Haben ja keine Minusgrade mehr und mit Schnee rechne ich auch nicht mehr
shifty
oki....dann werd ich das ma diese woche machen...aber wehe wir bekommen noch mal 2m neuschnee....
wuwi01
Es gibt ja auch viele Sprüche, aber dieser dürfte passen :
Von O bis O !!!
Oktober bis Ostern ;-)
Also ist der Zeitpunkt gekommen.
Winterreifen haben bis zu einer Temperatur von ca. 6-8 C° einen Vorteil, gegenüber den Sommerreifen. Das lieggt an der Gummimischung. Also sollte man nicht von Schnee und Minusgraden ausgehen.
Mfg
supra
| Zitat: |
Original von wuwi01
Es gibt ja auch viele Sprüche, aber dieser dürfte passen :
Von O bis O !!!
Oktober bis Ostern ;-)
Also ist der Zeitpunkt gekommen.
Winterreifen haben bis zu einer Temperatur von ca. 6-8 C° einen Vorteil, gegenüber den Sommerreifen. Das lieggt an der Gummimischung. Also sollte man nicht von Schnee und Minusgraden ausgehen.
Mfg |
Ausgezeichnet!!! Kann man sich gut merken.
Es geht halt immer um die Temperatur und Eis oder Schnee.
Gruß
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Trotzdem solltest du nachts vorerst noch ein wenig gemäßigter mit den Sommerreifen fahren. Die Temperatur rutscht schnell noch mal auf unter 5 Grad. Es ist erstaunlich, wie schnell Sommerreifen dann verhärten und die Fahreigenschaften nachlassen. Ich hab Niederquerschnittsreifen drauf und merk's ziemlich extrem. Außerdem bin ich in dieser Hinsicht ein gebranntes Kind. Hatte vor 3 Jahren bereits Ende März die Sommerreifen raufgezogen, Anfang April kam nachts noch mal ein Temperatursturz auf um die 0 Grad und plötzlich überholte mich in einer Kurve mein Heck. Resultat: Totalschaden! Bin bis heute der Überzeugung, dass mir das mit Winterreifen nicht passiert wäre.
RSE
Ich gestehe, ich fahre noch mit Winterreifen . . . .na, ich denk mal zum Wochenende . . . Autoputz und Reifenwechsel . . .
Birgit
heute morgen war ich froh noch Winterreifen drauf gehabt zu haben.
Bei mir in SE mußte ich nämlich Eis kratzen und das Thermometer zeigte
-0,5 Grad an. Neblig war es außerdem noch.
shifty
ok laut dem Wetterbericht kann man das zum we hin wagen.... weil bei Temp. um die 17-19 grad denke ich sind winterreifen auch nich mehr so doll....vor allem nutzen sie dann mehr ab.
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Hat hier jemand Erfahrungen mit aktuellen Ganzjahresreifen?
Ich hatte damals auf meinem Audi Goodyear Vector 2 drauf (inzwischen gibts Vector 5). Für hiesige Winterverhältnisse reichten die völlig, aber sie hatten im Sommer bei Nässe eklatante Bremsschwächen gegenüber Sommerreifen. Während die beiden "Clubkollegen" in ihren Audis vor mir galant bremsten und rechts abbogen, schlitterte meiner bei gleicher Geschwindigkeit weit weniger galant einfach geradeaus weiter. ABS hatten alle drei Audis übrigens nicht.
Slartibartfass
Ab nächstes Jahr hat sich das mit den Ganzjahresreifen ja wohl erledigt oder?
Weiß eigentlich jemand etwas genaueres?
Ich fahre den Vector5 und bin zufrieden.
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Meinst Du die Winterreifenpflicht? Habe selten einen Paragraphen gelesen, der gummiartiger war, in jeder Hinsicht.
Verwaltungsakademie Bordesholm, Fach Verwaltungsrecht / Rechtslehre / Gefahrenabwehr, Aufgabenstellung: Interpretieren Sie folgenden Paragraphen der StVO:
"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."
Bei der Formulierung "geeignete Bereifung" handelt es sich um einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff. Bereifung lässt sich noch ziemlich präzise auslegen, aber wann ist etwas "geeignet"?
Der unbestimmte Rechtsbegriff bezeichnet im Verwaltungsrecht ein Merkmal innerhalb einer gesetzlichen Bestimmung, das aus sprachlicher Sicht für sich betrachtet keinen eindeutigen Inhalt zu haben scheint, das gewissermaßen "unscharf" ist. Erst durch Auslegung (Recht) gewinnt der unbestimmte Rechtsbegriff an Schärfe. Die Auslegung schließt dabei stets eine Bewertung aller Umstände des Einzelfalls ein, in dem der Begriff konkret angewandt werden soll ... Unbestimmte Rechtsbegriffe sind zum Beispiel:
- "Härtefall"
- "Eignung"
- "wichtiger Grund"
Ungeachtet seiner inhaltlichen Unschärfe gibt es für jeden unbestimmten Rechtsbegriff in jedem konkreten Einzelfall grundsätzlich immer nur genau eine richtige Auslegung. Diese eine richtige Auslegung muss die Behörde bei der Rechtsanwendung finden und wird das Verwaltungsgericht im Rechtsstreit gegebenenfalls überprüfen. Die Befugnis, abschließend darüber zu entscheiden, welche Auslegung die richtige ist, liegt daher - wie auch in den meisten anderen Fällen der Rechtsanwendung - bei den Gerichten ... In der These, dass es auch für den unbestimmten Rechtsbegriff in jedem Einzelfall nur eine zutreffende Auslegung gebe, und der gleichzeitigen "Unschärfe" des Begriffs liegt zugleich die besondere Problematik des unbestimmten Rechtsbegriffs. Denn seine Unschärfe und die große Zahl der Interpretationsmöglichkeiten, die diese Unschärfe eröffnet, macht es dem Rechtsanwender - gleichgültig, ob Betroffener oder Rechtsanwalt - schwierig vorherzusehen, zu welcher Auslegung Behörde oder Gericht letztlich kommen werden, wie also das betroffene Gesetz letztlich anzuwenden ist ... Einig ist man sich darüber, dass unbestimmte Rechtsbegriffe eigentlich zu vermeiden sind. Sie räumen dem Exekutivorganen gegebenenfalls Kompetenzen und Machtfülle zu, die sie gar nicht haben sollten und den Verwaltungsapparat aufblähen. Wenn es unbestimmte Rechtsbegriffe doch gibt, dann hat das den Grund, weil der Gesetzgeber Gesetze schafft, die nur aufgrund von Einzelfällen entschieden werden können, so dass gesetzlich nur die abstrakte Formulierung möglich erscheint.
Soviel zur grauen Theorie. In der Praxis heißt das, ob die Bereifung für die aktuellen Witterungsverhältnisse geeignet ist, liegt zunächst einmal im Ermessen des Fahrers. Nirgends steht geschrieben, das im Winter Winterreifen zwingend vorgeschrieben sind. Sind Winterreifen mit abgefahrenem Profil noch geeignet? Ab wann sind etwa Ganzjahresreifen nicht mehr geeignet? Und nigelnagelneue Sommerreifen? Kommt demnächst vielleicht noch eine Zusatzverordnung, in der geregelt ist, ab welcher Schneehöhe in Zentimeter, welches Profil in Millimeter auf welchem Reifen als geeignet anzusehen ist? Spätestens bei der nächsten Polizeikontrolle wird der Fahrer feststellen, ob seine Auslegung des Begriffes "geeignet" mit der Auslegung der Polizei übereinstimmt. Tut sie es nicht, nimmt der Fahrer entweder die Geldbuße hin und geht eventuell zu Fuß nach Hause, oder er schaltet seinen Rechtsanwalt ein und geht trotzdem erst mal zu Fuß nach Hause. Der Rechtsanwalt kann dann herausfinden, ob seine Auslegung des Begriffes "geeignet" mit der Auffassung seines Mandanten und anschließend mit Auffassung der Bußgeldstelle übereinstimmt. Tut sie es nicht, entscheidet letztendlich das Gericht. Da es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung handelt, die konkret auf die Witterungsverhältnisse des zu beurteilenden Falls abzielt, kann die Entscheidung nicht als Beurteilungsfaktor für den nächsten Fall herangezogen werden. Der o.g. Paragraph dürfte die Gerichte also noch des öfteren beschäftigen und den Autofahrer ratlos zurück lassen. Wer auf Nummer sicher gehen will, zieht rechtzeitig im Herbst Winterreifen mit einem geeigneten Profil rauf. Mist, schon wieder "geeignet"!
shifty
so...erledigt....sommer reifen drauf, jetzt hab ich erstmal ruhe.
Weiß einer von euch eig. was es im schnit so kostet wenn man die reifen einlagern lässt und da auch immer zum saison wechsel wechseln lässt..also bei nem reifen händler etc.??
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Kurzer Nachtrag:
Ein Musterbeispiel für einen vor unbestimmten Rechtsbegriffen nur so strotzenden Paragraphen ist der § 117 Abs. 1 OWiG - Unzulässiger Lärm:
Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
berechtigter Anlaß?
unzulässiges Ausmaß?
nach den Umständen vermeidbares Ausmaß?
Lärm?
geeignet?
erheblich zu belästigen?
Ähm, zurück zum Thema. Der Nächste bitte!
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| Zitat: |
Original von shifty
so...erledigt....sommer reifen drauf, jetzt hab ich erstmal ruhe.
Weiß einer von euch eig. was es im schnit so kostet wenn man die reifen einlagern lässt und da auch immer zum saison wechsel wechseln lässt..also bei nem reifen händler etc.?? |
Kommt auf den Händler an. Kenn da einen in Alvesloe bei Quickborn, der nimmt dafür gleich mal gar nichts, solange er auch die Reifenwechsel vornimmt. Ansonsten meine ich mich zu erinnern, dass man mit ca. 20 Euro dabei ist. Ich selbst lager die Reifen liegend im Keller.
wuwi01
Habe auch gesehen, das viele zwischen 10 € und 20 € nehmen, aber unter welchen Bedingungen weiß ich auch nicht. Denke aber der Wechsel wird immer mit drin sein müssen !!!
Meine exklusive des Einlagerungspreises
Slartibartfass
@filter
meine Schwester, die da wo Fahrlehrerin ist, hatte erzählt, daß die auf einer Schulung erzählt bekommen haben, daß es zwingend Winterreifen sein müssen, und Ganzjahresreifen nicht ausreichen, konnte ich nicht so recht glauben und habe auch entschieden widersprochen!
aber eine gewisse Verunsicherung bleibt, habe vor vier Jahren extra auf Ganzjahresreifen gewechselt und den zweiten Satz Felgen damals entsorgt. Ich glaube ich werde mich ziehmlich ärgern, wenn es wirklich soweit kommen sollte.
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Wie gesagt, aus dem Gesetzestext ergibt sich keine Winterreifenpflicht. Kann natürlich sein, dass Fahrschulfahrzeuge allein schon aus Versicherungsgründen zukünftig zwingend mit Winterreifen unterwegs sein müssen. Denke ohnehin, dass die ersten Gerichtsentscheidungen zu dem Thema von Versicherungsseite aus angestoßen werden. Die hatten ja bereits seit längerem die Möglichkeit, im Schadensfall die Zahlung zu verweigern oder abzumindern, wenn man im Winter mit Sommerreifen unterwegs war.