Firefighter 93
Hallöle!
Hier ein für viele Freiw. Feuerwehren ein vielleicht nicht uninteressantes Thema:
Gruß Patrick
Hier ein für viele Freiw. Feuerwehren ein vielleicht nicht uninteressantes Thema:
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| Urteil im Musterprozess Prepaid-Guthaben bei Handys darf nicht verfallen Mobilfunkunternehmen dürfen Gesprächsguthaben nach einer Laufzeit von 13 Monaten oder bei Beendigung des Vertrags nicht einfach löschen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) München. Entsprechende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Münchner Mobilfunk-Netzbetreibers O2 seien nicht zulässig, so das Urteil des 29. OLG-Zivilsenats in zweiter Instanz. Damit würden die Rechte von Millionen Handynutzern gestärkt, so die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die gegen den Mobilfunknetzbetreiber geklagt hatte. Wie die Verbraucherzentrale in Stuttgart weiter mitteilte, sei auch die Vertragsbedingung gekippt worden, dass für eine Sperre ein Entgelt erhoben wird, das sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt. Die Richter sahen darin den Angaben zufolge eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. "Wir hoffen nun, dass O2 das Urteil akzeptiert", sagte Brigitte Sievering-Wichers, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale. Alle Anbieter, die in ihren Prepaid-Verträgen ähnliche Klauseln verwendeten, müssten ihre Vertragsbedingungen aufgrund des Urteil ändern, forderte sie. AZ: 29 U 2294/06 Stand: 22.06.2006 15:48 Uhr Quelle: Tagesschau.de |
Gruß Patrick