Große Hitze - volle Einsatzkleidung ??!!

Stefan.Majohr
Ich möchte mal Eure Meinung dazu lesen !

Folgendes :

Flächenbrand je nach Größe in voller Einsatzkleidung ablöschen oder nicht ??
oder : Ölspur abstreuen in voller Einsatzkleidung oder erleichtert ??

Ich bin der Meinung das bei großer Hitze die persönliche Fürsorgepflicht des EL höhergestellt ist !
Ausgenommen : Gebäudebrand / Fahrzeugbrand / Einsatz unter PA oder ähnliches.

Gerade im Sommer sehe ich die Gefahr eines Unfalls eigener Kräfte als erhöht an !
Wie sieht die FUK das eigentlich ??


Mit kamerradschaftlichem Gruß

Stefan
99/5/1
Hallo Stefan,

ich sehe das genauso wie Du. Lageabhängig sollte man bei großer Hitze Marscherleichterung erteilen, ansonsten macht der Kreislauf das nicht mit.

Z. B. bei einer Ölspur reicht sicherlich eine Warnwest.

Nicht umsonst reduziert sich bei 30 Grad die Einsatzzeit eines CSA-Trägers auf 10 Minuten. HUPF Teil 1 und 4 ist da nicht viel besser.

Claus
Grisu8523
Moin Stefan
Zum Glück hab ich meine Orangen-Einsatzjacken noch behalten.Im Sommer nichts besseres..ausser natürlich Atemschutzträger im PA Einsatz.Die müssen.Und denk dran: Trinken ,trinken,trinken....
supra
Servus!
Man sollte es nicht übertreiben. Wir sind auch alles nur Menschen die einen mehr oder weniger belastbaren Körper haben. Durch Sonnenstrahlung bzw. Hitzestrahlung kann der Körper hefigste Schäden davon tragen.
Man teilt in folgene Bereiche auf:
  1. Sonnenstich (Kopfschmerz, hochroter Kopf, Nackensteifigkeit, Bewußtseinstörungen, Übelkeit, Schwindel, Unruhe, Ohrensausen, schneller Puls -> Schatten/Gebäude, kühlen, trinken)
  2. Hitzekollaps (Blässe, Schwindel, Schwäche, schwarz vor Augen, Übelkeit, Schwitzen, Bewußtseinstörungen, schneller Puls -> RD, Schatten/Gebäude, Kleidung öffnen, trinken [nur bei voll wachen Kameraden], andere Ursachen ausschliessen)
  3. Hitzeerschöpfung/Hitzekrämpfe (Kopfschmerz, Schwäche, Schwindel, Verwirrtheit, Bewußtseinstörungen, Übelkeit, Erbrechen, Durst, kalter Schweiß, schneller Puls, Schock /// Muskelzuckungen, Krämpfe, starker Schweiß -> RD!, Schatten/Gebäude, Kleidung öffnen, Flach- Schocklage, trinken [wenn bei Bewußtsein]
  4. Hitzschlag (vorher evtl.: Hitzeerschöpfung dazu: Lähmungen, Pupillenstörungen -> RD!, Schatten/Gebäude, kalte Umschläge, kühlen mit Eisbeuteln unter Achseln und in die Leiste [Beutel in Tücher einpacken!])


GEFAHR: Bewusstlosigkeit, Schädigung des Gehirns (Hirnödem), Schock, Atemstillstand, Multiorganversagen, Tod

RD immer wenn: Kamerad schwer bis nicht erweckbar + langer Aufenthalt in Hitze

Nehmt auch zu den "pillepalle" Einsätzen genug zu trinken mit. Wir in Bargteheide haben das günste ALDI-Wasser oder Apfelschorle mit.
DANN TRINKEN! Einsatzkräfte durchtauschen. Schatten aufsuchen.
>>>Nicht zu lange damit warten!

Übrigens: der Feuerwehrkamerad aus Lübeck, der bei der "heißen Übung" gestorben ist, kam durch die Hitzestrahlung ums Leben und nicht durch Verbrennungen.

Gruß
Bischi
Blaulicht-Reporter
Ich finde auch das bei kleinen Einsätzen bei denen keine Gefahr besteht auch ohne Einsatzjacke gearbeitet werden kann. Einige in meiner Wehr haben auch noch die Organge Jacke.

Bei der letzten Übung musste ich leider die dicke Einsatzjacke tragen da ich keine andere habe. Und ich bin ganz schön ins Schwitzen gekommen.

Gruß Arne
storm
Moin,

es ist ja nicht für jede Tätigkeit die Nomex Kleidung vorgeschrieben. Wenn man nun bei einem Flächenbrand eine lange Schlauchleitung (weit weg vom Feuer) aufbaut muss man nicht unbedingt die Jacke tragen. Genauso das Beispiel Ölspur. Da ist die Gefahr der Erkrankung höher als die des Unfalls.
Sicherlich hat der EL eine gewisse Verantwortung anderer seits ist persönliche Schutzausrüstung auch persönliche Sache. Da kann man in Eigenverantwortung die Jacke ausziehen. Als erwachsene Leute muss man da nicht immer den EL fragen, oder? Ein ausgebildetes Feuerwehrmitglied weiss ja wann man was anziehen muss, und wenn nicht hat der EL/WF/ZF/GF lange vorher was falsch gemacht

Mit den Getränken ist das immer so eine Sache...da ist man meiner Meinung nach ein bischen zu geizig "nur die die Atemschutz getragen haben" und das bei 30°C Leider nicht
grisu
Zitat:
Original von storm
... Ein ausgebildetes Feuerwehrmitglied weiss ja wann man was anziehen muss, und wenn nicht hat der EL/WF/ZF/GF lange vorher was falsch gemacht
...


Oder das Feuerwehrmitglied hat doch nicht aufgepasst!?

Spaß bei Seite: M.E. ist es wirklich nicht bei jedem Einsatz für alle Kräfte notwendig die komplette Schutzausrüstung zu tragen, dennoch muss eine adäquate Ausrüstung getragen werden (Verantwortung der Führungskraft, Versicherungsschutz)!

Mit den Getränken, sollte man bei diesen Temperaturen wirklich nicht geizen. Nal gucken, ob wir in unserer Wehr hierfür eine einfache Regelung umsetzten können.
Angreifer 93
Ich bin auch der meinung das man das von dem Einsatz abhängig machen sollte.
bei einer Ölspur muss es nicht wirklich sein, bei einem flächenbrand finde ich sollte man schon komplete Schutzausrüstung tragen, den muss der EL/WF/ZF/GF das personal ebend heufiger tauschen.
Stefan.Majohr
Ich setz noch mal einen drauf ! :

VU PKL - 34 ° C im Schatten.

Ist ein behutsames / umsichtiges Arbeiten mit hydr. Rettungsgerät dann in voller Montur noch möglich ?

Vielleicht genügt ja auch : Einsatzhose , Helm , Handschuhe , Einsatzstiefel ??? evtl . Warnweste

P.S. nur ernstgemeinte Zuschriften Zunge raus
grisu95
Ich bin der Meinung, man sollte hier nicht unbedingt die Jacke weglassen. Ich habe es schon oft gesehen, daß beim Öffnen einer Tür mit dem Spreizer oder beim Schneiden Teile wegfliegen.
In so einer Situation sollte man vielleicht lieber voll geschützte Kameraden einsetzen, dafür aber öfter den Trupp am Gerät austauschen. In so einem Fall sollte der EL vielleicht auch daran denken rechtzeitig Verstärkung nachzufordern.
TomHFM81
also ich als sb stehe auf dem standpunkt...wenn einsatz egal was wird volle einsatzschutzkleidung angelegt...was vor ort dann entschieden wird ist ne sache die dann entschieden wird.......weil man weiß nie was wirklich kommt vor ort
Reusch
Zitat:
Original von Stefan.Majohr
Ich setz noch mal einen drauf ! :

VU PKL - 34 ° C im Schatten.

Ist ein behutsames / umsichtiges Arbeiten mit hydr. Rettungsgerät dann in voller Montur noch möglich ?

Vielleicht genügt ja auch : Einsatzhose , Helm , Handschuhe , Einsatzstiefel ??? evtl . Warnweste

P.S. nur ernstgemeinte Zuschriften Zunge raus


Na Stefan, dann setz` ich auch mal einen drauf.

VU GSG - 34° C im Schatten, Gefahrstoff erfordert Vollschutz.

Auch bei behutsamem/ umsichtigen Arbeiten kann ich CSA nicht mit einer Warnweste ersetzen. Augenzwinkern
Im Feuerwehreinsatz ist es wie im wirklichen Leben, die Lage vor Ort entscheidet über die eingesetzten Mittel.
Gruß Detlef
supra
Zitat:
Original von Reusch
Zitat:
Original von Stefan.Majohr
Ich setz noch mal einen drauf ! :

VU PKL - 34 ° C im Schatten.

Ist ein behutsames / umsichtiges Arbeiten mit hydr. Rettungsgerät dann in voller Montur noch möglich ?

Vielleicht genügt ja auch : Einsatzhose , Helm , Handschuhe , Einsatzstiefel ??? evtl . Warnweste

P.S. nur ernstgemeinte Zuschriften Zunge raus


Na Stefan, dann setz` ich auch mal einen drauf.

VU GSG - 34° C im Schatten, Gefahrstoff erfordert Vollschutz.

Auch bei behutsamem/ umsichtigen Arbeiten kann ich CSA nicht mit einer Warnweste ersetzen. Augenzwinkern
Im Feuerwehreinsatz ist es wie im wirklichen Leben, die Lage vor Ort entscheidet über die eingesetzten Mittel.
Gruß Detlef


Dann gibts gleich vor Ort zwei grüne Zugänge einmal G5 und ne Ringer dran! Macht mehr sinn, wa?
Dieses Szenario ist glaube ich der Super-Gau für den menschlichen Körper! PUFF
TP97
Gestern 38 Grad Celsius – Einsatz FF Stapelfeld – Flächenbrand –
So Stefan, nun erzähl mal ….bin gespand!
Reusch
Er kann noch nichts erzählen, Stefan ist noch bis zum Herbst damit beschäftigt seine Jacke zu trocknen. Augenzwinkern
Stefan.Majohr
Also gestern : Helm , Einsatzhose , Einsatzstiefel , Handschuhe aber OHNE Einsatzjacke !!!

Uns kochte so schon das Wasser im A..... ! Motzen

@ Reusch : du Spaßgebäck ! Frech
halber hahn
...da hat unsere wehrführung wohl bedenken, dass alleman sich generell dran bedienen. so gibt's erst nach dem einsatz getränke (bereitschaftsraum)- außer bei großschadenslagen. Nur muss man auch bedenken, dass generell die zunahme von nahrungsmitteln a.d. einsatzstelle nicht gestattet ist, da mit der aufnahme von gift- u gefahrstoffen gerechnet werden muss (Stichworte EINSATZSTELLHYGENE, INKORPORATION)
Stefan.Majohr
ich Trinke jetzt nie wieder etwas beim Lagerfeuer.........hab Angst.......

Kopfkratz kopfklatsch
housematz
ich Trinke jetzt nie wieder etwas beim Lagerfeuer.........hab Angst.......

Na Stefan, nur bei Lagerfeur...?! Sag niemals NIE... Augenzwinkern

Wir alle wissen, dass laut UVV das eine auf dem Papier steht, das "Andere" vor Ort geschieht. Solange die Führung angeordnet hat (ob oder wie weit "Erleichterung" der Schutzausrüstung nach Lage vor Ort) und alles ohne Schaden an den eigenen Leuten gut geht, wird sich keiner beschweren. Doch leider erst dann, wenn einem was passiert (derjenige vielleicht sogar gesundheitliche Blessuren davon trägt), dann... , JA DANN...
Insofern denke ich, dass es ein schwieriges Thema ist. Und da es ja hoffentlich viel kluge und "weise" EL/ZF/GF gibt, die Vernunft und Gesetzt miteinander in Einklang bringen, vertraue ich den "weisen Anordnunge" meines "Einsatzhäuptlings".....

Ironie Laola
JBT53
Moin,

wo steht denn in der UVV, dass man die komplette Schutzkleidung tragen muss?

In der GUV-V 53 (aktualisierte Ausgabe 2005) steht:
"§ 12. (1) Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Ausbildung,
Übung und Einsatz müssen folgende persönliche Schutzausrüstungen
zur Verfügung gestellt werden:
1. Feuerwehrschutzanzug
2. Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
3. Feuerwehrschutzhandschuhe
4. Feuerwehrschutzschuhwerk"

weiter heißt es:

"§ 17. (1) Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden,
die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im
Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen
der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.
Zu § 17 Abs. 1:
Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn
– das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung überwacht wird. Die
Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung ergibt sich aus § 30
der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1),
– beim Tragen von isolierender Schutzkleidung eine Überbelastung des
Körpers durch Wärmestau vermieden wird,..."

mkg