Neue Strafen seit 01. August

Hoschi
Hallo zusammen !

Seit dem 01. August 2006 gibt es ja einige neue / geänderte Bussgelder für Vergehen im Strassenverkehr. Unter anderem auch: fahren im Tunnel, ohne eingeschaltetes Abblendlicht: 10,-- € Strafe.

Als ich heute so unterwegs war dachte ich mir: was ist denn ein Tunnel? Wo ist denn die Grenze von einer Unterführung zu einem Tunnel? Ist die Unterführung unter einer Autobahn ( 3 Spuren pro Richtung + 2 Standspuren + Mittelstreifen )
schon ein Tunnel ?

Da gibt es für mich nur zwei Lösungswege: googeln, oder Forum (und hoffen, dass Filter nicht im Urlaub ist großes Grinsen )

Freu mich auf eine "Tunneldefinition"
Blaulicht-Reporter
Ein Tunnel ist eine künstliche Passage, die durch einen Berg, unter einem Gewässer oder einem anderen Hindernis hindurch führt.

Als Verkehrsweg bietet er Schienenfahrzeugen, Kraftfahrzeugen oder auch Schiffen sowie Fußgängern und Ver- und Entsorgungsleitungen eine Durchfahrt beziehungsweise einen Durchgang. Er unterscheidet sich von der Galerie dadurch, dass er außerhalb der Zu- und Ausfahrt allseitig geschlossen ist.

Tunnel sind im allgemeinen ein- oder zweispurig, können aber auch mehrspurig sein. Der Bau eines Tunnels ist kostenintensiv und meist auch eine Herausforderung an die Ingenieurskunst.

QUELLE: http://de.wikipedia.org/wiki/Tunnel
storm
Unterführung


Eine Unterführung ist eine Art Tunnel oder Passage, die unter der Erd- oder Wasseroberfläche unter einer Straße, einer Eisenbahnstrecke, oder unter einem Kanal durchführt. Eine Unterführung dient der Unterquerung anderer, höherliegender Verkehrswege.

Wenn man von Unterführung spricht, ist meist eine Fußgängerunterführung gemeint, häufig haben Unterführungen aber zwei getrennte Wege für Fahrradfahrer und Fußgänger. Unterführungen werden häufig dann gebaut, wenn eine Ampel nur schwer realisierbar (beispielsweise bei einer kreuzenden Eisenbahnstrecke) oder die topografischen Verhältnisse andere Lösungen nicht zulassen.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Unterf%C3%BChrung
Slartibartfass
Dann ist also der Wallringtunnel gar kein Tunnel sondern eine Unterführung?
Er führt ja nicht unter einem Berg, einem Gewässer oder einem Hindernis durch sondern ist eine Passage unter der Erdoberfläche unter einer Straße.

Hmmmmmmh, ich glaube in diesem Fall ist wikipedia etwas ungenau.
TP97
Moin Hoschi
Achte mal! Vor der Tunneleinfahrt sind Schilder mit Wortlaut: „ Licht an“
Was glaubst Du nun was Du zu tun hast……?
Für das selbständige Denken sind wir Autofahrer doch zu …
Augenzwinkern
Germanophilist
Moin moin,

also wenn Du die ganze Zeit mit Licht fährst, dann brauchst Du Dir darüber keine Gedanken zu machen!

Man soll ja auch nicht ohne Licht fahren, wenn es dunkel ist. Aber wann ist es dunkel? Für den einen ist es dunkel, wenn alle anderen das Licht an haben. Der andere sagt, dass es dann dunkel ist, wenn die Straßenlaternen an sind. In der Stadt ist es meistens auch in der Nacht so hell, dass man ohne Probleme ohne Licht fahren könnte. Wobei es auch tagsüber durch aufkommendes Gewitter sehr dunkel werden kann.

Also Licht an und Augen auf!
FS71
Zitat:
Original von Germanophilist
Also Licht an und Augen auf!


Finde ich einen sehr guten Einwand.
Es ist bestimmt nur noch eine Frage der Zeit, bis auch hier in Deutschland das Fahren mit Licht am Tage zur Pflicht wird.
Also hier in Ungarn ist es schon seit langem Pflicht, ausserhalb der Ortschaften das Licht einzuschalten. Ich denke, zu Gunsten der Sicherheit kann der Mehrvebrauch an Kraftstoff in den Hintergrund treten. Auf der B404 wird ja auch schon für das Tagfahrlicht geworben...

Ich hoffe, ich bin nicht allzu Off Topic.

Gruß
FS71
Filter
Ist eigentlich ganz einfach. Tunnel, bei deren Durchfahrt das Abblendlicht zu benutzen ist, sind so zu kennzeichnen:

http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat327.htm

Heißt im Umkehrschluss: kein Zeichen, kein Tunnel, kein Abblendlicht, kein Buß- bzw. Verwarngeld. Muss dann jeder mit sich selbst vereinbaren, ob er bei einer Unterführung, die nicht als Tunnel gekennzeichnet ist, das Licht einschaltet.

@ FS71: Das mit der durchgängigen Lichtpflicht für Pkw ist an und Pfirsich keine schlechte Idee. Gerade in den Mecklenburger Alleen zett bee ist es auch am hellerlichten Tag ziemlich schummerig. Der Kraftstoffverbrauch erhöht sich dadurch zudem nur unwesentlich. Allerdings wird die Motorradfahrerlobby gleich wieder aufschreien. Für die gilt aus Sicherheitsgründen bekanntlich schon jetzt die durchgängige Abblendlichtpflicht. Wenn die nun auch für Pkw gelten soll, ist der Sicherheitseffekt für Motorradfahrer hinfällig.
FS71
Die Hinfälliglkeit des Sicherheitseffekts für Motorradfahrer ist einerseits einleuchtend.

Aber in Skandinavien fahren auch Motorräder, glaube ich. Müsste man mal gogglen, ob durch das Tagfahrlicht der Autos in Skandinavien mehr Motorradfahrer verunglücken.

Ich bin selber Motorradfahrer und ich würde nicht aufschreien. Da es mir auch helfen würde, die entgegenkommenden Fahrzeuge frühzeitg zu erkennen.

SEB
Filter
Die Diskussion mit dem Abblendlicht am Tag für Pkw bzw. für alle Kfz taucht immer wieder mal auf. Und immer wieder kommt dann aus Richtung Motorräder das Argument mit der wegfallenden Sicherheit, wobei das eigentlich blödsinnig ist, wenn ich noch mal genau drüber nachdenke. Letztendlich wird dem Verkehrsteilnehmer durch das Abblendlicht die Möglichkeit gegeben, den anderen Verkehrsteilnehmer besser zu erkennen. Da ist doch ziemlich egal, ob am Abblendlicht ein Motorrad oder ein Pkw dranhängt.
shifty
Also ich habe im Dänemark Urlaub wieder gemerkt, das auch am tag mit licht eine sinnvolle sache ist.
Wenn ich mal dran denke( großes Grinsen ) fahre ich hier auch tags über mit licht, gerde z.b. auf Landstr. (Allee), wo manchesmal am tag autos vom schatten der bäume fast verschluckt werden.
Birgit
Ich fahre fast immer mit Licht. Überlegen 2

Die Fahrschulen raten den Fahranfängern auch schon grundsätzlich immer mit Licht zu fahren.

Autofahren
Hoschi
Danke für die Tipps.

Ich glaube aber nicht, dass die Zuständigen Behörden jetzt ausschwärmen und über all Schilder anbringen "Tunnel - Licht an". Also ist weiter unklar, wie sich der Tunnel (im Sinne dieser Vorschrift) definiert.

Ein stadtbekannter Fahrlehrer sagte mir auf diese Frage: "Mmh, ja, ... da gibt´s bestimmt eine genaue Angabe, muss ich aber momentan passen. Ist auch nicht so wichtig, weil ab Anfang 2007 eh Pflicht ist, tagsüber mit Licht zu fahren. Fang jetzt schon damit an, dann hast Du das 10,-- € - Problem nicht"

Ist zwar ein guter Rat für meine Geldbörse, reicht mir aber nicht aus (da bin ich ja so ein bisschen Erbsenzähler). Wenn mir einer vorschreibt, dass ich im Tunnel Licht anmachen muss, soll er mir sagen, was ein Tunnel ist.
storm
Zitat:
Original von Hoschi
Wenn mir einer vorschreibt, dass ich im Tunnel Licht anmachen muss, soll er mir sagen, was ein Tunnel ist.


Richtig! Und weil jede Behörde, jedes Amt und jeder Beamter das umgekehrt auch so macht, will ich das jetzt auch wissen.
Filter
Zitat:
Original von Hoschi
Danke für die Tipps.

Ich glaube aber nicht, dass die Zuständigen Behörden jetzt ausschwärmen und über all Schilder anbringen "Tunnel - Licht an". Also ist weiter unklar, wie sich der Tunnel (im Sinne dieser Vorschrift) definiert.



Müssen sie aber! Seit dem 01.04.2006 müssen alle Tunnel, die als solche im Sinne der StVO gelten, einheitlich mit diesem Schild gekennzeichnet sein, sonst wäre die Durchsetzung eines Verwarngeldes wegen nicht eingeschaltetem Abblendlicht rechtlich nicht möglich. Das Zusatzschild "Licht an" entfällt damit sogar, weil sich die Abblendlichtpflicht durch die Neuregelung der StVO bereits aus dem o.g. Schild ergibt.

Es bleibt also dabei: Ein Tunnel im Sinne der StVO definiert sich dadurch, dass das zuständige Straßenverkehrsamt dort besagtes Tunnelschild aufgestellt hat. Umkehrschluss: kein Schild, kein Tunnel im Sinne der StVO, keine Abblendlichtpflicht, kein Verwarngeld.

Ob nun ein Tunnel bestimmte baurechtlichen Vorschriften erfüllen muss (Beleuchtung, Nothaltebuchten, weiß der Geier was noch), damit er als Tunnel im Sinne der StVO gilt, liegt durchaus im Bereich des Möglichen. Meine Kommentierung zur StVO gibt da leider noch nichts her. Ich glaube aber vielmehr, dass zur Beurteilung im Wesentlichen die tatsächlichen Lichtverhältnisse im Tunnel bzw. der Unterführung herangezogen werden.

Sollte es dich dennoch in den Fingern jucken, ggf. die Entscheidung einer Straßenverkehrsbehörde darüber, dass es sich bei dem Tunnel, wegen dem du mangels Abblendlicht 10 Euro Verwarngeld zahlen sollst, um einen Tunnel im Sinne der StVO handelt, in Frage zu stellen, lass es mich als neutrale Instanz wissen, grins.

PS: Wenn ihr bei meinen Sätzen am Ende gelegentlich nicht mehr wissen solltet, wie sie angefangen haben, das geht mir beim Schreiben auch oft so. großes Grinsen
FS71
Wenn dann aber wie z.B. in Kiel auf der B76 bei Unterführungen Schilder mit der Aufschrift "Licht an" stehen, muss ich dann das Licht anmachen oder ist das eine Bitte.
Abgesehen davon, dass ich eh immer mit Licht fahre.


Gruß
SEB
Filter
Die Zusatzzeichen "Licht an" vor dem Tunnel und "Licht?" nach dem Tunnel sind bzw. waren sogenannte nichtamtliche Beschilderungen ohne jede Rechtswirkung. Sie waren deshalb auch nie in der StVO aufgeführt. Alte Schilder werden sicherlich noch ne Weile stehen bleiben, neue Schilder werden davon aber nicht mehr aufgestellt. Hab übrigens ergoogelt, dass es derzeit rund 310 Tunnel in ganz Deutschland gibt, die unter die neue Tunnelregelung fallen.
Hoschi
@ Filter: Vielen Dank !!!

Äähm, ist es nicht auch irgendwann nervig, wenn man ständig Anfragen von google, wikipedia, etc bekommt, nur weil man auf alles eine Antwort parat hat ? großes Grinsen
supra
Wenn ich mich mal einklinken darf. Ich hatte auch schon mal eine Umfrage dies bezüglich gestartet, aber die Resonanz war eher verhaltend gering. Mag vielleicht daran liegen, dass noch nicht so viele User zu diesem Zeitpunkt von der FS-OD.de wussten. Schaut mal rein.
Link: auch bei Tag mit Licht???
Gruß
Bischi
Filter
Zitat:
Original von Hoschi
@ Filter: Vielen Dank !!!

Äähm, ist es nicht auch irgendwann nervig, wenn man ständig Anfragen von google, wikipedia, etc bekommt, nur weil man auf alles eine Antwort parat hat ? großes Grinsen


Sobald das passieren sollte, kündige ich umgehend und mache eine Beratungsfirma auf. Oops, jetzt hätte ich beinahe Lebensberatung geschrieben aber das würde ja suggerieren, ich hätte mein Leben im Griff großes Grinsen
Nein, noch bin auch ich nur ein begeisterter Googler, der damit sein gefährliches Halbwissen ergänzt. Bei wikipedia bin ich vorsichtig. Die setzen sich da oftmals auch nur aus gefährlichem Halbwissen zusammen.