Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung

Ommel
27.10.2006

Gegen einen 22-jährigen Feuerwehrmann aus dem Landkreis Esslingen (BaWü) hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart beim zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen beantragt. Ihm wird fahrlässige Tötung in zwei Fällen vorgeworfen. Wie eine Behördensprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage bestätigt, habe der Unfallverursacher den Strafbefehl am 24. Oktober zugestellt bekommen. Er hat nun 14 Tage Zeit, Rechtsmittel einzulegen oder ihn anzunehmen. Akzeptiert der Beschuldigte den Strafbefehl, wäre er damit vorbestraft.

Der Feuerwehrmann war am 8. Juli nach der Alarmierung zu einem Brand mit seinem privaten Geländewagen zwischen Ruit und Nellingen unterwegs. Rund 500 Meter vor dem Ortsbeginn geriet er mit seinem Fahrzeug ins Schleudern und prallte frontal mit einem entgegenkommenden Pkw zusammen. Dessen 26-jähriger Fahrer starb noch an der Unfallstelle, seine ebenfalls 26-Jährige Beifahrerin wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen, wo sie kurze Zeit später den schweren Verletzungen erlag.

Strafmildernd war nach Aussage einer Pressestaatsanwältin der »positive Motivationsgrund« zu werten. Der Unfallverursacher war zwar auf regennasser Fahrbahn mit einer um etwa 20 km/h überhöhten Geschwindigkeit unterwegs, wollte aber anderen helfen.
Fireman60
Was für eine Strafe würde man denn bekommen, wenn man nicht zu einem Einsatz unterwegs wäre?

Verkehrsunfall, etwas zu schnell, schuldig, 2 Tote???
Öl-König
Zitat:
Original von Ommel
27.10.2006

Gegen einen 22-jährigen Feuerwehrmann aus dem Landkreis Esslingen (BaWü) hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart beim zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen beantragt.


Zitat:
Original von Fireman60
Was für eine Strafe würde man denn bekommen, wenn man nicht zu einem Einsatz unterwegs wäre?

Verkehrsunfall, etwas zu schnell, schuldig, 2 Tote???



Also wenn mich nicht alles täuscht und ich nicht alles verplant habe aus meiner Rechtsvorlesung, kann man dafür bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe bekommen. Und ich denke, wenn man das im Vergleich sieht, und die Tat an sich, dann ist der Kamerad aber noch recht gut weg gekommen.
Würde sagen, die "gute Sache" hat ihn da aus dem meisten rausgeholt.
Natürlich ist die Schuld die er damit trägt nicht weg und als Retter einen so schweren Unfall verursacht zu haben ist denke ich auch nicht leicht zu verarbeiten ...
Prakti
Hallo,
ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen.
Aber mal eine kurze Frage.
Was hat dieser Beitrag im Bereich "Just for fun.." zu suchen?
Ist doch eher einer schlimme Angelegenheit und eher kein "Fun".
Kann bitte einer der Moderatoren diese Threats in einen passenderen Bereich schieben?
Danke.

Grüße,
Prakti.
Torben
Zitat:
Original von Prakti
Hallo,
ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen.
Aber mal eine kurze Frage.
Was hat dieser Beitrag im Bereich "Just for fun.." zu suchen?
Ist doch eher einer schlimme Angelegenheit und eher kein "Fun".
Kann bitte einer der Moderatoren diese Threats in einen passenderen Bereich schieben?
Danke.

Grüße,
Prakti.


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