Geräte für die Eis- und Wasserrettung

F98
Moin Kameraden,
mich würde mal interessieren, welche Geräte ihr so für die Eis- und Wasserrettung vorhaltet und wie die (Alarmierungs-) Konzepte aussehen? Welche Erfahrungen habt ihr gesammelt?

Wir haben bei uns in der Wehr u.a. im Dezember ein Schlauchboot (SEB1) erhalten. Das Doppelkammerboot entspricht den technischen Anforderungen der Hamburger Berufsfeuerwehr. Es wird mittels Pressluftflasche gefüllt.

Der Grund hierfür war 2005 die Ausmusterung des RW 2 in Barsbüttel und die Anschaffung des HLF 20/16 (ohne Boot) als Ersatz. Somit waren bis heute alle 4 Ortswehren in der Gemeinde auf die Hilfe der umliegenden Wehren angewiesen. Dies hat zwar gut geklappt und die Zusammenarbeit war TOP, jedoch sollte gewisse Ausrüstung in einer wachsenden Gemeinde mit < 13.000 Einwohnern einfach vorgehalten werden. So wurden 2006 neben der Wärmebildkamera für die FF Willinghusen auch ein Plasma-Schneidgerät für die FF Barsbüttel beschafft. Zum Glück wurden unsere Bemühungen von der Verwaltung und Politik unterstütz.

Für die Menschenrettung, Umwelteinsätzen und techn. Hilfeleistungen auf Gewässern wurde für die Gemeindefeuerwehr die Ausrüstung beschafft und auf dem GW-Öl der FF Stellau verladen.

Um die eingesetzten Kräfte bei solchen Einsätzen bestmöglich zu schützen, wurde neben Schwimmwesten auch so genannte Eis- und Wasserrettungsanzüge der Firma Helly Hansen beschafft. Die Anzüge verhindern neben Ertrinken auch eine Unterkühlung.

Bei den ersten Versuchen haben wir schon gute Erfahrungen gemacht. Einfache Handhabung und hoher Eigenschutz.

Ein Merkblatt zum Thema und nähere Informationen zur Technik stehen auf unserer HP www.feuerwehr-stellau.de

Im Kreis RZ geht man sogar etwas weiter als bei uns im Kreis, dort wird sogar eine Tauchergruppe (FF Ratzeburg) vorgehalten.

Über eine sachliche Diskussion würd ich mich freuen...
MkG
Markus
PelikanStormarn1
Hallo

Die DLRG Stormarn betreibt für den Kreis Stormarn eine Wasserrettungsbereitschaft (über IRLS zu alarmieren) und die DLRG Lauenburg betreibt eine Tauchergruppe die uns unterstüzt in solchen Fällen! Paralell dazu wird meist die örtliche Feuerwehr mit alarmiert.
Notfalls steht auch die Tauchergruppe der Hamburger Feurwehr zur Verfügung.
Torben
Moin !

Wir in Reinfeld halten ein sogenanntes Mehrzweckboot vor (siehe Anhang) vor.
Bei Einsätzen "Person im Wasser" oder "Person im Eis" haben wir im Alarmplan die Tauchergruppe der BF Lübeck und wenn diese nicht verfügbar ist die BF Hamburg eingetragen. Bisher ist es allerdings noch nie zu einem Alarm der Tauchergruppe nach Reinfeld gekommen, daher kann ich zur Anrückzeit bzw. Verfügbarkeit wenig sagen.
Eisrettungsübungen haben wir schonmal gemacht, verschiedene Techniken ausprobiert.
Ein "Allheilmittel" konnte aber nicht ausgemacht werden.

@Pelikan : Mich würde mal interessieren, wie die Anrückzeit eures WRZ´s ist. Also mal Hand aufs Herz, die Autos stehen ja sicher zentral und die Leute müssen erstmal hinfahren...
Öl-König
Also ich kann da nur für eine kleine Dorfwehr sprechen.

Einsatzmittel: Die gute alte Steckleiter und ein leichter Kamerad am Seil Augenzwinkern
Weitere Einsatzmittel sind bei uns, so weit ich weis, nicht hinterlegt.

Und ich glaube so geht es nicht nur uns, sondern vielen kleinen Dorfwehren.

Ich wüsste jetzt auch nicht ad hoc, welche Wehr im Amt über entsprechendes Gerät verfügt, notfalls immer die 50er Augenzwinkern . Aber das ist ja nun ein grundsätzliches Problem im Kreis, würde ich mal sagen. Eine Einsatzmitteldatenbank ist wohl nur sehr begrenzt vorhanden. Ist aber ein anderes Thema *sorry*

mfg
Frosty
Angreifer 93
Wir haben für diese zwecke haben auch ein Mehrzweckboot, dass wir für solche zwecke aber noch nie eingesetzt haben.
Aber es soll ganz gehen, sagt der hersteller.
Nur so ein tollen Trailer haben wir nicht, aber was nicht ist kann noch werden.
Prakti
Moin, mich würde betreffend der DLRG Wasserrettungsbereitschaft interessieren ob diese wirklich 100%ig alarmiert wird oder ob erstmal jemand zum gucken geschickt wird, wie das ja auch in so manchen RD Bereichen ist leider.
Hintergrund ist, dass ich als ich noch in eine Stormarner Wehr war im Sommer einen Einsatz hatte (Person im Wasser). (Beliebter Badesee, nördlich des Großensees ;-)). Damals wurde nur die örtliche FF alarmiert + POL 3 Fahrzeuge + Groß/Klein vom RVS. Wasserrettungsbereitschaft? Keine Spur, obwohl mehrere Passanten unabhängig, ertrinkendes Kind meldeten. Fehlalarm zwar wie sich später rausstellte, aber das Kind war wie sich auch später rausstellte wirklich im Wasser und rief auch wirklich um Hilfe.

Die Leitstelle Süd handelt doch sonst auch eher vorbildlich und alarmiert lieber ein bisschen was mehr und lässt dann wieder abspannen, falls nicht mehr benötigt. Das ist ja seit langen nicht mehr so wie bei einer kleinen "Dorf-Leitstelle".
Das muss doch nicht etwa in den Alarmierungsplänen der Feuerwehr hinterlegt sein, dass bei einem solchen Einsatzstichwort die entsprechenden zur Verfügung stehenden Mittel alarmiert werden? Halte ich für unzweckmäßig und wohl auch kaum umgesetzt. Oder rückt diese besagte Bereitschaft nur in bestimmte Kreisteile aus? Ich würde das mal ganz interessant finden zu erfahren.
Weiterhin würde mich dazu auch interessieren, seit wann es diese Bereitschaft gibt, wie die Personalstärke ist, was für Gerät zur Verfügung steht und wie häufig Einsätze sind.

Euer Prakti.
grisu
Zitat:
Original von Öl-König
...
Ich wüsste jetzt auch nicht ad hoc, welche Wehr im Amt über entsprechendes Gerät verfügt, notfalls immer die 50er Augenzwinkern . Aber das ist ja nun ein grundsätzliches Problem im Kreis, würde ich mal sagen. Eine Einsatzmitteldatenbank ist wohl nur sehr begrenzt vorhanden
...


Diese Datenbank existiert in der Leitstelle! Zumindest wurden Erfassungsliste (Zur Aufnahme von Ausrüstung...) von der Leitstelle verteilt und die Rückläufer erfasst. Die Leitstelle weiß aber nur so viel, wie in diesen Listen angegeben wurde...

Ziel ist es gezielt und zeitnah Materialnachforderungen der alarmierten Wehr befriedigen zu können. Also nicht pauschal die Nachalarmierung irgend einer "Nachbar-Wehr", weil man weiß, dass diese das benötigte Material vorhalten, sondern auch die Nachforderung von Ausrüstungsgegenständen (z.B. Plasmaschneider, Schlauboot, Wärmebildkamera...). Die Leitstelle sollte dann gezielt die Wehr mit diesen Material alarmieren können
(Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege, aber das ist wohl der Hintergrund)

Zitat:
Original von Öl-König
...
Das muss doch nicht etwa in den Alarmierungsplänen der Feuerwehr hinterlegt sein, dass bei einem solchen Einsatzstichwort die entsprechenden zur Verfügung stehenden Mittel alarmiert werden?
...


Natürlich ist das in den Alarmplänen vorzusehen! Dafür sind diese ja vorhanden.
JBT53
Moin,

Zitat:
Original von grisu
Diese Datenbank existiert in der Leitstelle! Zumindest wurden Erfassungsliste (Zur Aufnahme von Ausrüstung...) von der Leitstelle verteilt und die Rückläufer erfasst. Die Leitstelle weiß aber nur so viel, wie in diesen Listen angegeben wurde...


Weist du auch wie alt diese Liste ist und wieviel neue Fahrzeuge und Ausrüstung in dieser Zeit beschafft wurde?

Die einzigste Lösung, die ich in Zukunft sehe, ist die Datenbank über Fox ständig aktuell zu halten.

Davon abgesehen sollte jede Wehrführung für den Fall, dass man größere Gewässer in seinem Bereich hat, eine entsprechende AAO festlegen.
Dazu gehört auch sich selbst zu informieren, welche Ausrüstung meine Nachbarwehren haben und wo ich Sonderausrüstung und kompetentes Personal her bekomme. (ähnlich wie es F98 gerade vor hat)

Es wäre also schon gut, wenn die Leitstelle eine aktuelle Einsatzmitteldatenbank hat. Das Problem ist nur, wenn nichts weiteres in der AAO der Wehr steht, kann die Leitstelle nicht einfach eigenständig nachalarmieren und müsste eindringlich den Hinweis geben, wenn sich das erste Fahrzeug im Einsatzfall meldet.
Dies kostet meiner Meinung nach schon zu viel Zeit. (Grad wenn eine hilflose Person im Wasser ist und die Anrückezeiten z.B. von DLRG recht lang sein können.)
Für den Fall, dass die Hamburger BF neben den Taucherfahrzeug auch Taucher einfliegt (abhängig vom Wetter, Entfernung zum Einsatzort und RTH Verfügbarkeit), könnten diese Einsatzmittel "relativ" schnell vor Ort sein.

Evtl. ist noch sinnvoll eine WBK in der AAO zu berücksichtigen, falls man bei Nacht eine Person im Wasser sucht. ( jedenfalls solange sie sich noch an der Wasseroberfläche befindet, könnte es hilfreich sein)
Auf jeden Fall würde ich immer empfehlen ein zweites Boot im Alarmplan zu haben (ähnlich wie mit THL - Satz), falls das eigene defekt sein sollte.
grisu
Zitat:
Original von JBT53
...
Weist du auch wie alt diese Liste ist und wieviel neue Fahrzeuge und Ausrüstung in dieser Zeit beschafft wurde?

Die einzigste Lösung, die ich in Zukunft sehe, ist die Datenbank über Fox ständig aktuell zu halten.
...


Nur wenn die Feuerwehren diese Veränderungen an die Leitstelle melden, dann können dort die Daten auch aktuell sein...

Änderungen in den AAO's müssen ja auch in die Leitstelle nachgepflegt werden, sonst zeigen diese ja auch keine Wirkung.

Die Daten an 2 Stellen (Leitstelle und Fox) vorzuhalten und zu Pflegen halte ich für falsch, denn dies bedeutet nur zusätzlichen Aufwand. Außerdem ist an die Feuerwehren zu denken, die Fox nicht nutzen können und werden. Das wären wieder weitere Stellen, wo Daten gehalten werden würden. Eine zentrale Stelle kann nur die Lösung sein! Und da die Ausstattung der Wehren für die Leitstelle von Interesse ist (somit werden die Daten dort benötigt) ist das der richtige Ort!
storm
Auch wenss ein wenig OT wird:
Als ich das letzte mal in der Leitstelle war, hab ich eines dieser Fenster gesehen, wo unsere Ausstattung drin stand. Wenn sich das nicht geändert hat, halte ich das für extrem Unübersichtlich. Sah mehr aus wie eine Auflistung, als wie eine Datenbank. Da ist es kaum möglich zeitnah das richtige zu finden.

Die zentrale Stelle wo diese Daten gesammelt werden müssten, ist m.M. nach nicht die Leitstelle, sondern der KFV. Die wichtigen Daten dann mit der Lts zu vernetzten ist ja auch nicht mehr so schwierig.
Beim KFV werden solche Daten sowieso jährlich erfasst, also wozu noch jemanden (der primär garnicht zuständig ist) damit belasten.

Das fängt ja schon bei Telefonnummern an. Da wird so gut wie nichts auf dem Stand gehalten. Denn die Leitstelle kann nur einpflegen, was man ihr mitteilt. Die müssen nicht von selbst wissen, ob der ELW nen neuen Mobilfunkvertrag hat oder aber der Wehrführer nun ein andere ist.

Ob das nun alles über Fox laufen muss ist ja ein anderes Thema... (Vieleicht kann man ja irgendwann TechBos Datein in Fox importieren smile )

Back to Topic:

Wir haben ein Schlauchboot mit Eisschlitten, Schleifkorbtrage und mehrere Steckleitern. Wir haben das letztes Jahr mal geübt, unter Realbedingungen also "on Ice" Das kann ich nur empfehlen. Ist viel schwieriger sich mit der Leiter auf dem Eis zu bewegen als man denkt! Das man es schafft jemanden eingebrochenen alleine auf die Leiter zu ziehen bezweifle ich auch. Wir haben den Dummy (70kg oder so) einfach Flach aufs Eis gelegt und auch den kann man nicht so einfach auf die Leiter heben.
F98
Moin moin und danke für die Beiträge...

Für mich gibt es in diesem Bereich noch viele Fragen!

Gerade im Hinblick auf die Hilfeleistungsfrist finde ich neben dem Thema Eis- und Wasserrettung auch das Thema Höhen- und Tiefenrettung sehr interessant. Es gibt zwar eine Hilfeleistungsfrist für die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Die Vorhaltung für eines LZ-G ist ebenfalls vorgeschrieben. Jedoch wo sind die Spezial-Themen geregelt? Gibt es Fristen? Hängt es evtl. von der Motivation der Wehr, der finanziellen Situation der Kommune oder doch von den örtlichen Gefahrenschwerpunkten ab, ob eine Wehr für diese Einsätze ausgerüstet ist.

Das Stichwort "Person im Wasser" und die Höhenrettung kommen sicherlich selten vor -und das ist gut-, jedoch bedeutet es auch Menschenleben in Gefahr.

@ Pelikan: Kannst du mal bitte mehr über euch ( z.B. Fahrzeuge, Ausrüstung, Einsätze, Aufgaben) erzählen!
Öl-König
Zitat:
Original von F98
Jedoch wo sind die Spezial-Themen geregelt? Gibt es Fristen? Hängt es evtl. von der Motivation der Wehr, der finanziellen Situation der Kommune oder doch von den örtlichen Gefahrenschwerpunkten ab, ob eine Wehr für diese Einsätze ausgerüstet ist.


Ich denke das es zum einen von der örtlichem Gefahr und ein wenig auch von der Motivation der Verantwortlichen ist, sich auf bestimmten Sektoren stark zuu machen, sei es hier die Wasserrettung.
Das Stormarn schon einwenig flächig ist, und auch wenn man eine Truppe hätte die sich drauf speziallisiert, wäre man bestimmt nicht innerhalb von 10 min an jedem "Tümpel" in OD mit Tauchern am Start.
Hier ist wohl die Variante mit dem Heli aus HH und den Tauchern ein gutes Mittel. Nur was ist, wenn die mal nicht verfügbar sind Augenzwinkern
Vielleicht würde es auch Sinn machen, an Gefahrenschwerpunkten entsprechendes Equitment und Know-How zu bündeln.
JBT53
Das Thema Hilfsfristen ist sowieso schwierig.
Auch bei Eis- und Wasserrettung hat die Feuerwehr eine Hilfsfrist von 10min.
(Für den LZ-G ist ja die Hilfsfrist von 40 min. extra im Erlass geregelt)
Ist jetzt die Frage wie die Hilfsfrist definiert ist.

Die AGBF definiert sie so:Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage - möglichst ab der ersten Signalisierung des ankommenden Notrufes - in der Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle.

Die Vorseite ist dazu auch noch interessant

Es ist aber auch klar, dass es nicht irgendein Fahrzeug sein kann. Es muss auch das Personal und die Ausrüstung vor Ort sein, um tätig werden zu können.
Aus diesem Grund muss von den Verantwortlichen ja auch eine vernünftige Gefahrenbeurteilung durchgeführt werden, was bei 80% (geschätzt) der Feuerwehren nicht passiert.

Heißt also für die entsprechende Wehr:
Großes Gewässer = Boot vorhalten (Finde ich auch noch verhältnismäßig)

Für Rettung aus Höhen und Tiefen sollte jede FF zumindest mit einem Absturzsicherungssatz ausgestattet sein.
Wer sich jetzt fragt, warum es jede FF sein sollte, der kann ja mal die FwDV 1/2 (Grundtätigkeiten) aufschlagen und nachlesen.

Wie schon erwähnt: Die Ortswehr (oder Wehren, die innerhalb der Hilfsfrist vor Ort sein können) muss in irgendeiner Weise sinvoll tätig werden können.
Für alles Weitere (Spezielles Personal und Gerät) gibt es soweit ich weiß keine Hilfsfrist. Ansonsten könnt ihr mich gerne aufklären.

@Pelikan: Ich würde über eure Einheit auch gerne mehr wissen (Ausrüstung, Aus - und Anrückezeiten, Personal (Tag/Nacht), Qualifikation der Mitglieder)
Angreifer 93
Die Fageist ja die wenn man sich über hilfsfristen unterhält
wo sind den im Kreis alles Schlauchboote oder Mehrzweckboote stationiert???

Ich weiß von Glinde , Reinbek , Ahrensburg und Oststeinbek

Genauso welche wehren haben die Absturzsicherungssätze???
Prakti
Zum Thema Boote und Gewässer:
In Großensee hat die FF auch ein Boot. Das liegt glaube ich auf einem Hänger und ist auf dem Wasser per Paddel beweglich. Belehrt mihc hier bitte eines besseren, falls das nicht stimmt. Am Freibad Großensee Südstrand wird während der Sommermonate eine Wache der DLRG unterhalten, welche meines Wissens nahezu 24 Std. besetzt wird und direkt von der Leitstelle mit eingebunden wird.
Das Thema Boote ist auf dem Großensee ein bisschen schwierig, das Wasserschutzgebiet und im Besitz der Stadt Hamburg, wie auch die umliegenden Wälder. Boote sind dort nur mit ausnahmegenehmigung zugelassen. So kommt es, dass die DLRG und der stattliche Gewässerwart des Großensee (wohnt in Lütjensee) die einzigen motorisierten Boote für den Großensee vorhalten.
Über dieses zweite Boot sind meines Wissens die Feuerwehr Großensee, die DLRG und teilweise auch die Polizei informiert. Im Falle eines Einsatzes ist es dort wohl schon mehrfach dazu gekommen, dass der Gewässerwart durch die Polizei mitsamt Außenborder abgeholt wurde um für den Einsatz dieses zusätzliche Boot zu nutzen.
Ich bin mir aber auch sehr sicher, dass das eine Praxis ist, die in keinem Alarmplan festgehalten ist.
In Lütjensee ist das noch ein Stück härter. Der Lütjensee selber befindet sich in Privatbesitz und Baden ist nicht offiziell erlaubt sondern wird nur geduldet. Ändert natürlich nichts an der Anzhahl der Badegäste. Dort hat die Feuerwehr lediglich ein altes Schlauchboot, dass im Einsatzfalle wohl nicht zur Rettung, sondern nur zur Bergung eingesetzt werden kann.
Für mich stellt sich hier auch die Frage ob das rechtliche Unterschiede/ Zusammnhänge gibt zwischen Badestellen und der Vorhaltung von Rettungsmitteln/Rettungsfristen.
An bewachten Stränden keine Frage, erklärt sich selbst.
Dann gibt es ja aber auch noch unbewachte offizielle Badestellen und inoffizielle/illegale Badestellen.
Und wie unterscheidet man hier zwischen Gewässern in Privat Besitz und Gewässern der öffentlichen Hand?
Kann mir kaum vorstellen, dass man als Besitzer eines so großen Sees, wie dem Lütjensee verpflichtet ist seinen See genauso vor unfreiwilligen Badegästen zu sichern, wie der Besitzer eine Gartenteiches es tun muss um zu verhindern, dass die Nachbarskinder ertrinken.

Grüße,
Euer Prakti.
PelikanStormarn1
Aus gegebenem Anlass wird es von mir bis auf weiteres keinerlei Informationen mehr zu irgendwelchen Einheiten der DLRG geben!
Wer dazu Fragen hat darf sich gerne an mich perönlich wenden oder mich via Mail bzw. PN kontaktieren!
[meineMeinung]Ich muss mich nicht "hintenrum" von irgendwelchen Leuten für meine ehrenamtliche Arbeit "an********n" lassen![/meine Meinug]

MfG

Timo Harder
DLRG Stormarn e.V.
RSG
Bei Fragen zur DLRG Stormarn könnt ihr auch mich anschreiben.Entweder per PN oder ne mail.Ich antworte so schnell ich kann.
derNeue
Hallo zusammen,
für den Südkreis Stormarn können auch die entsprechenden Fachgruppen aus dem Kreis Hzgt.Lauenburg mitalarmiert werden (www.buechen.dlrg.de / www.moelln.dlrg.de). Hier stehen Einsatztaucher sowie Bootsgruppen zur Unterstützung der DLRG Stormarn und der örtl. Wehren (auch evtl. für die BF HH) zur Verfügung. Wenn dies nicht durch die Leitstelle direkt passiert, sollte dies sofort durch die örtliche Wehrführung bei entsprechenden Einsatzstichworten geschehen. Speziell bei unklaren Lagen (Personensuchen am und auf dem Wasser) kann für den Fall der Fälle viel Zeit gespart werden. Die gesetzl. Hilfsfrist kann hier sicherlich nicht gehalten werden - eine Alarmierung von Tauchern erst wenn definitiv feststeht, daß eine Person unter Wasser ist, ist dann allerdings auf jeden Fall zu spät. Lieber einmal zu oft alarmieren und die Kräfte umkehren lassen....
Der bereits geschilderte Fall "Person im Wasser" in einem beliebten Badesee nördl. des Großensees gab mir ebenso zu denken wie einige Personensuchen in den Bereichen Großensee/Mönchsteich ohne wasserseitige Unterstützung.

Danke und Gruß,
derNeue